LKW und Anhänger am Sonntag

Diskutiere LKW und Anhänger am Sonntag im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Eine Frage, die mich als Österreicher doch etwas beschäftigt: In Deutschland darf man ja am Sonntag nicht mit einem LKW und Anhänger fahren. Nun...
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glorz

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Eine Frage, die mich als Österreicher doch etwas beschäftigt:
In Deutschland darf man ja am Sonntag nicht mit einem LKW und Anhänger fahren.
Nun ist mein Zugfahrzeug (Dodge RAM) als LKW typisiert, was wohl bei vielen von Euch der Fall ist.
Wie ist das jetzt, wenn man am Sonntag von einem Bewerb in Deutschland heimfahre, bzw. wie macht ihr das?

Riskiert ihr es einfach? Oder holt ihr euch eine Ausnahmegenehmigung? Wenn ja- wo kriegt man die, bzw. ist die schwer zu kriegen?
 
V8pit

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so weit ich weiß gilt das sonntagsfahrverbot für lkw über 7,5 tonnen.
auszug:

§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.


gruß peter
 

glorz

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Naja, was Du zitierst entspricht exakt dem, was ich gemeint habe: Mit einem PKW, der als LKW zugelassen ist, und Anhänger geht am Sonntag legalerweise nichts!
 
Mud Rat

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Irrtum,
das gilt für jedes als LKw zugelassene Fahrzeug mit Anhänger.

Einzigste Möglichkeit ist das beantragen einer Ausnahmegenehmigung. Dies wird von Komune zu Komune jedoch sehr unterschiedlich gehändelt.

:biglaugh: Stephan
 
V8pit

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Irrtum,
das gilt für jedes als LKw zugelassene Fahrzeug mit Anhänger.

Einzigste Möglichkeit ist das beantragen einer Ausnahmegenehmigung. Dies wird von Komune zu Komune jedoch sehr unterschiedlich gehändelt.

:biglaugh: Stephan

stimmt habe gerade nachgelesen, sobald mit anhänger=asche-

Wer erteilt Ausnahmegenehmigungen?

Zuständig sind nach §§ 46, 47 StVO die Straßenverkehrsbehörden, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die Straßenverkehrsbehörden, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder seine Zweigniederlassung hat. Bei grenzüberschreitenden Transporten sind Anträge an die für den Grenzübergang zuständige Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

gruß peter
 
raik

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Rostphobiker
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Dann wird ganz einfach eine KA (Kontrollaufforderung) ausgestellt, die dazu auffordert den Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung umgehend bei einer Polizeidienststelle vorzulegen. Kommt das Verwarnungsgeld für das Nichmitführen des Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung noch zum restlichen Bußgeld hinzu. Die 5 Euro machen das Kraut sicherlich nicht fett, aber da es hier um eine erhebliche Ordnungswidrigkeit geht, ist es ziemlich naiv zu glauben, dass man mit dieser billigen Ausrede davon kommt.
Im Übrigen bedarf es nur einer Abfrage per Funk und schon hat der Polizeibeamte alle Daten zum Fahrzeug und zum Halter. Das ist in 30 sec. erledigt.
Interessant ist hierbei noch, das Fahrer und Halter zur Kasse gebeten werden, mit dem kleinen Unterschied, dass der Halter das 5fache Bußgeld zahlt.
 
DieTerMiete

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... ich hab doch auch keine Ahnung.
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zumal die ganze Fuhre nicht unbedingt nach einem "Gewerblichen"-Transport aussieht mit dem du gerade Bananen oder Socken von A nach B fährst! ich würde es drauf ankommen lassen, ich denke mal am Sonntag wird es reichlich "richtige" LKW's zum kontrollieren geben!
Schnür deinen Karren nur ordentlich auf dem Trailer fest! :biglaugh:


Gruß Chriss
 

glorz

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So leicht habens die Polizisten in Deutschland mit mir als Ausländer bei Anfragen per Funk nicht. :biglaugh:
Aber das der Ram kein PKW ist, ist wohl ziemlich offensichtlich.
Aber wie macht das ihr? Es gibt ja genug Leute, die ihre Jeeps am Trailer herumfahren...
 
raik

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Stimmt, aber das tolle bei den "Ösis" ist ja, dass man denen alles nachschicken kann... :biglaugh:
 
cowboy82

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Auf Transit Autobahnen sehe ich absolut kein Problem für das Vorhaben... wenn man sieht was da sonst noch so ungeschoren am So. da rumeiert wird ein Dodge höchstens rausgezogen weil einer von denen mal reinsitzen möchte oder so... aber zum kontrollieren und strafen gibt´s da wesentlich offensichtlichere Verstöße...

Ich würd´s drauf ankommen lassen....

Gruß Robert
 
raik

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@cowboy82

Vielleicht solltest du es mal aus einem anderen Blickwinkel betrachten. Der normale Verkehrsteilnehmer sieht am So eine Menge Schwerverkehr durch die Gegend fahren und meint, dass dürfen die nicht. Falsch, mittlerweile bekommen die Speditionen für jeden Scheiß Ausnahmegenehmigungen, soll heißen, die dürfen das. Die wenigen schwarzen Schafe da rauszufiltern ist äußerst mühsam.
Aber es geht auch einfacher. Es gibt gewisse Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen die schreien regelrecht: "kontrollier mich"! Ein Pick-Up oder Geländewagen mit Anhänger ist immer eine Kontrolle wert und an einem Sonntag erst recht. Es ist sehr selten der Fall, dass sich Privatpersonen um Genehmigungen kümmern, ganz im Gegensatz zu Speditionen. Die Trefferquote ist unglaublich hoch.

Hinzu kommen noch andere interessante Aspekte. So ist jetzt die Generation "B" unterwegs. Fahrer, die nach Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen aus Kostengründen nur den "B-Schein" machen. Und die sind oft mit Pick-Up- oder Geländewagengespannen unterwegs, die sie mit ihrem B-Schein nicht fahren dürfen. Also nicht nur eine VOWi die da abfällt, sondern eine Straftat. Hinzu kommt meist eine schlechte Ladungssicherung bei Privattransporten. Viele Punkte die eine Kontrolle solcher Gespanne sehr lohnenswert machen.

Klar kann man es drauf ankommen lassen, sollte dann aber auch die ca. 220,- Euro in der Hinterhand haben und punktetechnisch noch nicht zu hoch bestückt sein...
 

WolfgangKJ

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Aber wie macht das ihr? Es gibt ja genug Leute, die ihre Jeeps am Trailer herumfahren...
Ja, aber die die ich kenne ziehen nicht mit einem Pickup-LKW sondern mit einem PKW (Jeep oder anderer Geländewagen).

Und es gibt durchaus Kontrollen Sonntags auf der Autobahn. Wenn es sich also nicht nur um ein paar wenige km handelt, würde ich es nicht riskieren.
 

billiwilli

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Hallo irgendwo habe ich gelesen das bei grenzüberschreitenden VERKEHR irgendwelche Ausnahmen gibt ich muß nochmal nachschauen wie ist es bei euch in Ö ?
Würde mich mal intr. ich fahre meistens mit Wohnmobil !!!! Lkw ist sehr gefährlich (Versicherungsschutz bei Fahrverbot ) und natürlich die teuren Strafen Kannst du dein Auto nicht als Wohnmobil zulassen ?
Grüße aus dem Ostharz
 

glorz

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Hallo irgendwo habe ich gelesen das bei grenzüberschreitenden VERKEHR irgendwelche Ausnahmen gibt ich muß nochmal nachschauen wie ist es bei euch in Ö ?
Würde mich mal intr. ich fahre meistens mit Wohnmobil !!!! Lkw ist sehr gefährlich (Versicherungsschutz bei Fahrverbot ) und natürlich die teuren Strafen Kannst du dein Auto nicht als Wohnmobil zulassen ?
Grüße aus dem Ostharz
Bei uns gilt das Wochenendfahrverbot nur für LKWs über 7,5 Tonnen.
Mit einem Klein-LKW (bis 3,5t) kannst Du mit schwerem Anhänger ohne Einschränkungen fahren.
 
Jeeptoy

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Hallo,
sobald im Fhzschein das ziehende Fhz. als LKW definiert ist (egal ob unter oder über3,5-7,5 T) und dahinter ein Anhänger (egal was und wieviel Tonnen) ist man vom Son + Feiertagsfahrverbot betroffen. Es heißt hier LKW + Anhänger. Kostet um die 300 Euronen wenn man erwischt wird. Da hilft nur eine Ausnahmegenehmigung. Kann man bei der Stadt zu Sportzwecken beantragen, muß der Halter des ziehenden Fhz. beantragen, Kostet pro Wochenende um die 20 Euro.

Gruß Wolfgang
 

Kalle

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Genau das ist Leuten passiert, die mit uns vor Jahren in Jänschwalde waren. LKW - Zulassung am Zugfahrzeug und Geländewagen auf Hänger. Soviel ich weis haben die damals witzigerweise die Fahrzeuge getauscht, also der Geländewagen zog dann den Hänger mit dem Zugfahrzeug - was natürlich völliger Schwachsinn war, aber im Rahmen des Erlaubten :beerchug: . Ach ja, Strafe gabs natürlich trotzdem....



Kalle
 
kamel007

kamel007

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lkw mit anhänger sind auch die transporter meiner kumpels mit denen ich oft zu veranstaltungen unterwegs bin ( mein van ist zum glück wohnmobil )
ohne ausnahmegenemigung brauchst du nicht losfahren, auf der autobahn kontrollieren die ständig und die mussten auch schon mal bis 22uhr stehenbleiben,
am besten ist eine ausnahmegenehmigung holen, kostet in MD 80euro im jahr, ist aber sehr unterschiedlich im umland wollen sie dafür 350 im jahr , dafür nur 11,5€ pro wochenende
bei der kontrolle ist denen das völlig egal ob du gewerblich oder zu sportzwecken unterwegs bist, sonntags und feiertags darfst du definitiv nicht mit lkw und anhänger fahren, hat letztens 60€ plus punkte für den fahrer und 200€ plus punkte für den halter gekostet
ich würde das nur auf kurzen stücken landstrasse riskieren
 
jakyj

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Ich verstehe bloß noch ned warum der halter dabei mit in's Boot gezogen wird.
Wenn ich einem Bekannten/verwandten/Freund meinen Pickup leihe (nur fiktiv ich habe garkeinen Pickup) für mehrere Tage und er am WE auf die lustige Idee kommt sich nen Trailer zu leihen um ein Fahrzeug von A nach B zu bringen, mich aber nicht darüber informiert, dann weiß ich ja von der Aktion garnichts.
da kann ich ja nix für.
Ok die Kohle kann man sich ja vom Fahrer wiederholen, aber die Punkte stehen dann ja auf meinem Konto

Wenn der Halter darüber informiert war, dann hat er die Punkte verdiennt, aber im Zweifel muss der halter doch als unschuldig betrachtet werden bis seine Schuld eindeutig bewiesen ist und das zu beweisen dürfte ziehmlich schwer werden
:beerchug:
 
Bayernjeeper

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Fahrverbot:

LKW ab 7,5 t

Lkw mit Hänger: immer (Gewicht des Zuges oder des Zugfahrzeugs ist egal)

PKW mit Hänger und gewerblichem Transport (z. B. Firmenwagen mit Firmenhänger und darauf Fahrzeug, das nicht auf Dich zugelassen ist. Bis das Bewiesen ist, ist der Sonntag rum)
 
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