lampen am dach?! was sagt der tüv und die grünen bewegungsmelder dazu?

Diskutiere lampen am dach?! was sagt der tüv und die grünen bewegungsmelder dazu? im Cherokee XJ, MJ Forum Forum im Bereich Cherokee Forum; hallo, scheinwerfer auf dem dach, oder am dachträger montiert, was sagt der tüv und die grünen bewegungsmelder dazu?!?!?! :blush: als ich...
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Elias Myers

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hallo,

scheinwerfer auf dem dach, oder am dachträger montiert, was sagt der tüv und die grünen bewegungsmelder dazu?!?!?! :blush:

als ich meinen cj vor ca. 20 jahren hatte, war das damals der graus so manchen off-roader´s!!!!!

aber heute sieht man auch ab un zu lkw´s bei denen sie auch über dem dach sind!! :smilewinkgrin:

wenn ihr ein paar fotos habt, bin für jede anregung dankbar.

viele grüsse,

tobias
 
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Hallo Tobias,

:smilewinkgrin: mal:

§ 52 StVZO
Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

(2) Ein Suchscheinwerfer für Weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 W betragen. Er darf nur zugleich mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein.

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1.

Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2.

Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3.

Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4.

Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

(3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. An Stelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden.

(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1.

Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2.

Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilklubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3.

Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4.

Fahrzeuge, die auf Grund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

(5) Krankenkraftwagen (Absatz 3 Nr. 4) dürfen mit einer nur nach vorn wirkenden besonderen Beleuchtungseinrichtung (z.B. Rot-Kreuz-Leuchte) ausgerüstet sein, um den Verwendungszweck des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die Beleuchtungseinrichtung darf keine Scheinwerferwirkung haben.

(6) An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfallen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift "Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dachangebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist. Die Berechtigung zum Führen des Schildes erteilt auf Antrag die Zulassungsbehörde; sie entscheidet nach Anhörung der zuständigen Ärztekammer. Der Berechtigte erhält hierüber eine Bescheinigung, die während der Einsatzfahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist.

(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

(8) Türsicherungsleuchten für rotes Licht, die beim Öffnen der Fahrzeugtüren nach rückwärts leuchten, sind zulässig; für den gleichen Zweck dürfen auch rote rückstrahlende Mittel verwendet werden.

(9) Vorzeltleuchten an Wohnwagen und Wohnmobilen sind zulässig. Sie dürfen nicht während der Fahrt benutzt und nur dann eingeschaltet werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen blenden.

(10) Kraftfahrzeuge nach Absatz 3 Nr. 4 dürfen mit horizontal umlaufenden Streifen in leuchtrot nach DIN 6164, Teil 1, Ausgabe Februar 1980, ausgerüstet sein.




Ergo: kein Segen von TÜV und Rennleitung auf der Strasse. :motz:
:blush:

Micha
 

Elias Myers

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:blush: !!!!!!!!!!!! AHAAAAAAAAAAAAAAA!

hallo micha,

....dann nehme ich punkt 7!!!!!!!!!!

ich brauche nur vorne drauf eine winde und schon haben wir das arteitsgerät!!!!! :)

..... und die höhe spielt anscheinend auch keine rolle!!!!!

oder bin ich da jetzt kervehrt gewickelt?!?!? :motz:

vielen dank für deine bemühungen.

viele grüsse, :smilewinkgrin:

tobias
 

Elias Myers

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:smilewinkgrin: klasse, und die kinder zeigen auch noch mit den fingern darauf!!!!!!

jetzt sagt blos noch, dass ihr gerade noch wegen diesem bericht rausgefahren seid!!!! :blush:

finde ich klasse!!!!!!

danke,

tobias
 
Kurtla

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Nee :blush:

Dess war Zufall :)

Edit : Denen is die Klammer gegangen weil die Kiste beim Rauffahren vorn gestiegen is :smilewinkgrin:

:motz:
 

Elias Myers

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ach so, die beiden süssen mäuse haben versucht, ihn festzuhalten!!!!! :smilewinkgrin: :blush: :motz:

bist du denn soooo raufgedonnert?? denn so steil sieht das ja gar nicht aus?!?!? :) :p :motz:

:D :D

tobias
 
Kurtla

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Auf dem Bild steh ich mit der Vorderachse schon ein Stück auf der Ebene. Am Buckel selbst hat die Handbremse nid gehalten als ich ein Bild machen wollte :smilewinkgrin:

:blush:
 

Elias Myers

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:blush:

hast noch ein paar andere aktion-fotos?!?!?!

:smilewinkgrin:

tobias
 
Kurtla

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Jo, is immer schlecht wenn man fährt mit´n Foto-machen :blush:

Ich werd mich demnächst beim "Spielen" mal fotografieren lassen :smilewinkgrin:

:motz:
 
Kurtla

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Dess hab ich noch gefunden :)

Is normal so´ne Aussichtsplattform für Fußgänger. :blush:

Jetz nimmer :smilewinkgrin:

Die geht am Anfang fast senkrecht hoch.



:motz:
 

Elias Myers

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mann, was hast du denn für reifen drauf?!?!?!

da würde ich nicht mal mutter baimer vom lidl abholen!!! :smilewinkgrin:

:blush:

tobias
 
Kurtla

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mann, was hast du denn für reifen drauf?!?!?!

da würde ich nicht mal mutter baimer vom lidl abholen!!! :smilewinkgrin:

:motz:

tobias
Der war gemein :motz:

Sind nur 30er AT. Für´n Diesel grad richtig ohne Übersetzungswechsel :)

Solang die ordentlich Profil haben geht´s schon, naja halbwegs :blush:

:p

:D
 

Elias Myers

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sorry, wollte ich nicht!! :smilewinkgrin:

auf die fotos vom spielen bin ich echt schon gespannt!! kannst vielleicht auch noch einen lustigen clip drehen?!?!?! :blush: ... so für´s familien-album, oder so!!!!!! :motz: :)

:p

tobias
 
Kurtla

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Mit oder ohne Überschlag ? :smilewinkgrin:

:blush:
 

Elias Myers

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was heisst hier mit, oder ohne überschlag?!?!? :)

natürlich volles programm!! keine rücksicht auf verluste!!! :smilewinkgrin: :blush:

du, sag mal, du kommst aus schrobenhausen.

werner´s frau hat mich gestern zum off-roaden in die holedau eingeladen. da muss irgendow ein truppenübungsplatz (kiesgrube) sein?!?!?! ich kann dir aber leider nicht mehr den namen nennen.

ist das dort bei euch? bist du da auch öffters dabei?

:motz:

tobias
 
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