Korrekte Eintragung Gasanlage

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Fl0ki

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Hallo zusammen,

Ich komme meinem Ziel den Chaosjeep (Commander 5.7) tatsächlich über den nächsten tüv zu bringen immer näher.
Letzte Woche war ich beim TÜV Nord und hab die Prüfer einmal drüber schauen lassen was zu machen ist, wenn ich in einem halben Jahr neuen TÜV haben möchte. Gar nicht allzu viel tatsächlich und es gab nur ein verweigerungsrelevantes Thema noch: Die korrekte Eintragung der Gasanlage (Prins VSI 1).

Die Gasanlage selbst ist in den Papieren eingetragen als Ergänzung zu Ziffer 10. Allerdings ist die Ziffer 10 selbst noch als 0001 für Benzin eingetragen. Laut Prüfer müsste hier eine 0006 für den Mischbetrieb Benzin und Gas eingetragen sein. Laut TÜV Prüfer soll ich mit meinen Eintragungsunterlagen zum Straßenverkehrsamt und das korrigieren lassen.

Natürlich habe ich nichts an Papieren zu dem Wagen bekommen und schon gar nichts zur Gasanlage die „schon immer“ verbaut war. Im Netz konnte ich nicht wirklich etwas finden und bisher hab ich auch nur Pech gehabt, da alle Umrüster entweder sich keiner Fremdanlagen annehmen und wenn doch, dann schon gar nicht bei einem V8.

Ohne das Straßenverkehrsamt scheu zu machen, weiß hier jemand zufällig was ich brauche um diese Änderung zu bekommen? Muss ich eine komplette neue Eintragung machen? Kommt das durch die Gasanlagenprüfung, bei der ich gelernt habe, dass die vorzulegen ist beim TÜV? Die hab ich nämlich auch nicht beim Kauf erhalten.

Danke euch für die Unterstützung.

Viele Grüße
Stefan
 
Headman

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Moin,

Meist wird in der Zulassungsbescheinigung Teil II unter Ziff 22 stehen aufgrund wessen Gutachten die Eintragung der Gasanlage seinerzeit erfolgt ist. Also sowas wie zB „laut G01236678 des TÜV Nord vom xx.xx.2009“.
Du kannst dann dort als aktueller Besitzer - mit „berechtigtem Interesse“ eine Zweitschrift des damaligen Gutachtens/Eintragung bekommen.
Natürlich kannst auch direkt zu der betreffenden Überwachungsorganisation/Prüfstelle hingehen, allerdings sind ältere Gutachten meist nur über die Zentrale zu beantragen.

G Heiko
 
Bodo XJ

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... der Ansatz vom Heiko klingt schlüssig.
Zumindest so weit ich es verstehe, kann der Fehler an mehreren Stellen entstanden sein.
* Fehler in der Dokumentation der Abnahme
* Fehler bei der Übernahme vom Straßenverkehrsamt
Je nachdem wer die kausale Verantwortung trägt, kann man die Sache angehen ... :coolman:
 
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