Klemme 30

Diskutiere Klemme 30 im Grand Cherokee WJ, WG Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Hat jemand eine Idee wo ich im Motorraum vom WJ den Zündplus abgreifen kann ? Möchte Tagfahrlichter montieren.
hackerkiller

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Hat jemand eine Idee wo ich im Motorraum vom WJ den Zündplus abgreifen kann ?
Möchte Tagfahrlichter montieren.
 
V8Jeeper

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Schon mal am Sicherungskasten geschaut?
oder hat dein WJ keinen im Motoraum?

Du hast ja viele Sachen in deiner Signatur stehen, nur nicht was vom WJ ;)
 
V8Jeeper

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Da ist alles Batterie Dauerplus .
wohl kaum, die Relais schalten fast alle erst bei Zündung an oder je nach betätigen des Schalters für den Verbraucher.

Möglichkeiten gibts genug, z.B. Benzinpumpe usw.
Sollten die Tagfahrlichter viel Watt brauchen einfach eine Relaischaltung zusätzlich dazwischen.

Wenn du es richtig machen willst, zweig für den Schaltkreislauf irgend was an, das mit Zündplus schaltet.

Stromversorgung der Lichter über ein Relais, das vom "abgezapften" geschaltet wird, fertig.
 
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hackerkiller

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Hat sich erledigt , wollte wie beim ZJ an einer Sicherung , nicht am Rellais abgreifen. Bin jetzt mit dem Draht vom Sicherungskasten im Fahrerfussraum durch die Spritzwand mit dem dicken Kabelbaum im Motorraum.

fertig
 

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Det65

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Na ja StVO konform?
 
hackerkiller

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Tagfahrlicht ist StVO nicht definiert . Solange die nicht blenden oder beeinträchtigen ist es gut.
 
raik

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Wie hast du denn die automatische Abschaltung realisiert?
 
Det65

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Tagfahrlicht ist StVO nicht definiert . Solange die nicht blenden oder beeinträchtigen ist es gut.
Sobald du auf Standlicht schaltest müssen die Tagfahrlichter ausgehen, sehr viele haben es verkehrt angeklemmt.
Bei meinem Wohnmobil ist ein Relais in den Tagfahrlichtern integriert und mit dem Standlicht gekoppelt.
 

XRoadRunner

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Tagfahrlicht ist StVO nicht definiert . Solange die nicht blenden oder beeinträchtigen ist es gut.
Ich kann mich irren, aber wenn ich das richtig Erinnerung habe, ist keine zusätzliche Beleuchtung jedweder Art im Strassenverkehr erlaubt, die nach außen gerichtet ist.
Sowohl die beleuchteten Schilder, die in den LKWs in der Frontscheibe hängen wie auch Unterbodenbeleuchtung (blendet auch nicht), ist nicht erlaubt. Entsprechend ist dein Tagfahrlicht auch eher fraglich.

Auch genial: Bin heute im dicksten Nebel nach Hamburg, da eiern dann einige nur mit Tagfahrlicht (nur vorne an) durch die Gegend.
Hat natürlich nichts mit dir oder dem Thema zu tun, aber :banghead:
 
Det65

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Sobald du auf Standlicht schaltest müssen die Tagfahrlichter ausgehen, sehr viele haben es verkehrt angeklemmt.
Bei meinem Wohnmobil ist ein Relais in den Tagfahrlichtern integriert und mit dem Standlicht gekoppelt, sobald ich auf Standlicht gehe gehen die Tfl aus.
 
KesePese

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Das Tagfahrlicht ist im §49a StVZO Lichttechnische Einrichtungen enthalten - auch wenn nicht explizit erwähnt.

Die lichttechnische Einrichtung muss den Vorschriften entsprechen. Also ein E-Prufzeichen vorweisen und den Normen der Einbauvorschriften nachkommen.

Zudem muss das Tagfahrlicht beim Einschalten von Standlicht oder Abblendlicht zumindest abdimmen oder ganz ausgeschaltet sein.
 
raik

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Im §49a StVZO wird die einschlägige Vorschrift gleich im ersten Absatz benannt.

"Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern im Anwendungsbereich der Regelung Nummer 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) (ABl. L 14 vom 16.1.2019, S. 42) müssen hinsichtlich des Anbaus und der Genehmigung lichttechnischer Einrichtungen der Regelung in der jeweils geltenden Fassung entsprechen."

Seite 94

https://www.kfztech.de/kfztechnik/allgemein/ece_r48.pdf
 
hackerkiller

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Ja , vielleicht mach ich ein Relais rein das mit dem Abblendlicht abschaltet. Im Moment wird das TFL durch die Scheinwerfer überblendet.
Ich sehe das nicht so eng mit den Vorschriften , bin eher der Revoluzzer.
 
Det65

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Bei Beleuchtung kennt die Bullerei kein Pardon, Betriebserlaubnis erlischt, nur als Hinweis
 
Paco

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Oder er fährt nur bei Tageslicht...:idea1:
 
Mike63

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Dazu habe ich das gefunden ....

Das würde3 mir besser gefallen da es am Alt Eisen stimmiger ausschaut.

--

Ist es erlaubt, Blinker als Tagfahrlicht zu verwenden?


Letztlich eingeführt wurde eine Erlaubnis, die normalen Scheinwerfer mit geringerer Spannung in einer Taglichtschaltung zu betreiben, die dann bis zu 7000 Candela erreichen dürfen. Zudem darf das Taglicht auch gelblich sein, was den Einsatz von Blinker- und Begrenzungsleuchten für den Zweck des Tagfahrlichtes erlaubt.

--
:angel: ;)


Gruß Mike
 
Paco

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Was hast Du den gefunden? :hmmm: Hier ist nichts ersichtlich...
 
raik

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Bei solchen Aussagen wäre eine Quellenangabe oder ein Link sehr vorteilhaft. Dann taucht nämlich der ganze Text, auf der da lautet.

Zitat:
In Kanada wurden zum 1. Januar 1990 die Zulassungsvorschriften geändert, die ein Taglicht für alle neuzugelassenen Fahrzeuge vorschreibt. Ursprünglich sollten sich die technischen Vorschriften an den skandinavischen Bestimmungen orientieren, die maximal 1500 Candela erlaubt hätten. Die Fahrzeughersteller monierten jedoch, dass die Zusatzausrüstung mit eigenen Lampensätzen zu teuer würde. Letztlich eingeführt wurde eine Erlaubnis, die normalen Scheinwerfer mit geringerer Spannung in einer Taglichtschaltung zu betreiben, die dann bis zu 7000 Candela erreichen dürfen. Zudem darf das Taglicht auch gelblich sein, was den Einsatz von Blinker- und Begrenzungsleuchten für den Zweck des Tagfahrlichtes erlaubt.

Unter Nordamerika...

Tagfahrlicht – Wikipedia
 
joda

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Tagfahrlicht ist StVO nicht definiert . Solange die nicht blenden oder beeinträchtigen ist es gut.
Ach - wovon reden die denn hier?
https://www.ath-hinsberger.de/tagfahrlicht-montieren-hoehe/

Dazu habe ich das gefunden ....

Das würde3 mir besser gefallen da es am Alt Eisen stimmiger ausschaut.

--

Ist es erlaubt, Blinker als Tagfahrlicht zu verwenden?


Letztlich eingeführt wurde eine Erlaubnis, die normalen Scheinwerfer mit geringerer Spannung in einer Taglichtschaltung zu betreiben, die dann bis zu 7000 Candela erreichen dürfen. Zudem darf das Taglicht auch gelblich sein, was den Einsatz von Blinker- und Begrenzungsleuchten für den Zweck des Tagfahrlichtes erlaubt.

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:angel: ;)


Gruß Mike
Hallo Mike,
ich habe das mit (m)einem willigen TÜV (AAS) Prüfer gecheckt - nope.
In der derzeitgen Fassung der SVZo steht eindeutig das alles nach vorn leuchtende in der Lichtfarbe 'weiß' sein muss.
(Keine Chance für die 2 Faden Blinkerbirne in Opi .)
 
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