Keine Dachlast beim Direktimport GC in der Schweiz ?

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Rumpelstilzchen

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Beim lesen meines Fahrzeugausweises stellte ich verwundert fest, dass bei der Dachlast Angabe bloss ******* drinn waren. Bin also zum Strassenverkehrsamt hin und sage das müsse wohl ein Irrtum sein. Da sagt mir der von der technischen Dienststelle dort, dass sei halt ein Direktimportierter und man brauche vom Hauptimporteur, dem Freundlichen, einen Nachweis über die zulässige Dachlast.

Ich also dem Freundlichen telefoniert und mein Problem geschildert. Man verspricht sich schnellstens darum zu kümmern und tatsächlich, heute schon habe ich eine E-mail erhalten.

Dort schrieben die allerdings nur, dass es sich bei meinem Fahrzeug um einen Direktimport handle und sie dazu keine Daten hätten.

Ja halloooo ???

Das kann doch nicht so kompliziert sein, oder?

Ich habe dem Freundlichen daraufhin geantwortet, ich wolle einen Nachweis über die zulässige Dachlast eines ganz normalen GC wie sie ihn verkauft haben.

Die Antwort warte ich jetzt mal ab und hoffe das wir doch eher in der Schweiz als in einer Bananenrepublik leben.


:wave: :wave: :hehe:

Was haben denn die anderen Schweizerischen GC Fahrer für eine Dachlast drinn?

50kg. ?
100kg.?

:p
 
Ozymandias

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90 kriegst eingetragen und du weist doch eigentlich ganz genau wenn du bei sowas fragen musst.
 
BlackZJ

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Hi

Wenn ich mich recht erinnere ist es sogar eine Frage aus der Führerscheinprüfung. Wenn keine Angabe im Fahrzeugausweis drin ist, sind meines Wissens 50 Kg erlaubt.

Gruss
Mathias
 

seesternschnuppe1

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Moin,
ich frag jetzt einfach mal: "Steht denn die zulässige Dachlast nicht in der Betriebsanleitung?". Müsste doch für die Eintragung reichen oder nicht?

Gruß
Tom

Ps: Bei mir steht in der Anleitung 68kg ... allerdings als Last für den Dachgepäckträger :p
 
Ozymandias

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Betriebsanleitung ist doch kein Dokument, kann sich ja jeder selber drucken und machen.
Nene das wird nicht anerkannt, es gilt Typenschein oder gar nichts, manchmal noch Vitamin B.

Grüsslix
 
BlackZJ

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Der erste Teil der Antwort ist falsch, der zweite absolut richtig.
Was? Ich weiss doch, was ich für Fragen an der Prüfung hatte. :p Zumindest ist mir diese im Gedächnis hängen geblieben. Obwohl es doch auch schon ein paar Jährchen her ist...
 
Ozymandias

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Nene, Dachlast interessiert so wenig wie der volle Kofferraum oder die Flasche Limo unter dem Sitz.

Du hast wahrscheinlich den Anhänger im Kopf, da spielt es eine Rolle wann man das Billett gemacht hat, die einen dürfen Hänger fahren die anderen nicht, dito die 125er, die war Früher dabei im Autobillett, heute ist sie es nicht mehr - oder ist sie es wieder? :p

Grüsslix
 
Rumpelstilzchen

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Hallo ihr zwei,

Bin ja gespannt wie es weiter geht. Leider sinds drei Jahre her das ich den 93er GC hatte, ich weiss einfach nicht mehr, wieviel Dachlast der hatte. Ich kann nicht verstehen, dass die Bürokratie derart umständlich sein kann.

Ozy, stimmt...hätte den Schuler anrufen sollen, oder dir ne message :p

Im Endeffekt ist es mir sogar egal wie es weiter geht, ich werde auf den Orvis sowieso nie irgendwas aufs Dach verladen, es sieht bloss so dämlich aus im Fahrzeugausweis. Da hast du einen Dachgepäckträger und im Ausweis sind 0kg. ausgewiesen, respektive so *****

Jetzt wart ich noch die Antwort vom Freundlichen ab und dann schaun wir mal.

Kurzer Nachtrag noch zu den 125ern vor ein paar Jahren wurde neu geregelt, dass wer 25 Jahre alt gewesen ist und den B Ausweis hat, dem wird der 125er ohne Prüfung geschenkt. Man muss nur ein paar Grundstunden absolvieren gehen.
 
Safetrailer

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Im Fahrzeugausweis steht bei mir 90 kg, in der Bedienungsanleitung 68 kg. Allerdings dürfen die originalen Träger NICHT verwendet werden, die sind nur zum zusammenschieben des auf's Dach gelegten Gepäcks (Tatsächlich- that's the american way!) gegen rumrutschen gesichert wird. Die Amis können das so machen, und ziehen nur ein Netz drüber.

Da das bei uns verboten ist und deshalb Lastenträger plus Körbe benötigt werden sieht das also hier bei uns ganz anders aus. Das Gewicht der Träger sowie des Korbes oder anderer Tragsysteme kannst Du gerade mal von der zulässigen Traglast abziehen!

Bei meinem originalen Mopar-Träger steht, man soll die Bediengsanleitung konsultieren- das wären also die besagten 68 kg.

Beim Thule mit den 416er Füssen steht 75 kg.

Verwirrung komplett? Gut, so iss es auch!

Fazit bei mir: 90 kg (ist definitiv eingetragen) minus das Gewicht des Trägers bzw. eines lastenkorbes, Fahrradträger, Dachboxe oder was auch immer...

:p


P.S.: mit einem Direktimportierten kann es tatsächlich sein, dass Du keinen Eintrag erhältst - ausser, JEEP bestätigt Dir irgendwas. Wenn Du Glück hast, bekommst du überhaupt eine Antwort.
Sonst hast Du wie viele Andere mit einem "Direkten" die Arschkarte gezogen und stehst blöd da. Ich kann Dir X Beispiele nennen.

Finger weg von den "Direkten" oder den "X"s ! Der Ärger ist vorprogrammiert !
 
Ozymandias

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Allerdings dürfen die originalen Träger NICHT verwendet werden, die sind nur zum zusammenschieben des auf's Dach gelegten Gepäcks (Tatsächlich- that's the american way!) gegen rumrutschen gesichert wird. Die Amis können das so machen, und ziehen nur ein Netz drüber.

Da das bei uns verboten ist und deshalb Lastenträger plus Körbe benötigt werden sieht das also hier bei uns ganz anders aus. Das Gewicht der Träger sowie des Korbes oder anderer Tragsysteme kannst Du gerade mal von der zulässigen Traglast abziehen!
Wo steht das? Ist mir neu.

Gruss Ozy
 
Rumpelstilzchen

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Hallo Steve,

Wir kennen uns sogar :wave: , mal sehen ob du darauf kommst.

Tja, mein Orvis ist halt ein Kanadier, und leider mit Typenschein X.
Anderseits keine Lärmvorgabe, gar nichts.

Der vom technischen Dienst im Strassenverkehrsamt war halb schockiert, der meinte das sei typisch für den Kanton Tessin, da stünden ja gar keine Einträge im Fahrzeugausweis des vorherigen Halters.

Und gekauft hab ich den Wagen im Kt. FR .

Also, ich wohne im AG habe den Wagen auf BE nummern laufen, gekauft wurde in FR und vorher war der Wagen im TI eingelöst. Das ist ja richtig multikulti :p
 
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Apropos Bedienungsanleitung: da war doch letztens mal Einer aus'm Forum beim STVA und wollte die Hängerkupplung an seinem Direktimport eintragen lassen. Er hat keine Bedienungsanleitung gehabt. Er hat 2250 kg bekommen.

Grund: meistens fehlte den Direktimportierten das sogenannte Tow-Package (die bei den hier verkauften ALLE schon drin haben), deshalb reduzierte Anhängelast von 2250 kg.

Diese 2250gk auch er aber auch nur darum erhalten, dass Chrysler ihm für diese Last eine Bescheinigung erwiesen hatte. Dass STVA wollte ihm nämlich gar nichts eintragen, da keine Bedienungsanleitung, in welcher was steht. Chrysler hatte sich GEGEN die üblichen 3500kg ausgesprochen, wegen dem Tow-Package.

Jetzt der Clou: unser Kollege konnte sogar nachweisen (schriftlich!), dass bei seinem Fahrzeug das Tow Package installiert war. Hat trotzdem nix genutzt.

Deshalb sach' ich ja: Heute Typenschein X = Arschkarte. Früher war's mal Gold wert.
 
vollmi

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In der Bedienungsanleitung (bei mir jedenfallls) :p

Ich nehme an die Frage bezog sich auf den Gesetzestext der das Beladen der Dachfläche verbietet.
Den kenne ich nämlich auch nicht. Ich lege schweres Gepäck üblicherweise auch direkt aufs Dach und fixiere mit den Streben. Dafür sind sie da.

mfG René
 
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Hallo Steve,

Wir lernten uns vor einigen Jahren an Röbis Jeeptreffen in Rothrist AG kennen. Ich hatte damals den schwarzen GC und war dann ein paarmal Röbis sogenannter "Filmer". Ich habe jeweils Filmaufnahmen mit der Videokamera gemacht, du hast mir dann spontan ein paar CD's direkt vor Ort gebrannt. Damals oder ein Jahr später fuhrst du einen grünen Wrangler. Das letzte mal als wir Kontakt hatten wollte ich dir für meinen XJ Cherokee, die Reifen abkaufen. Leider kam es dann nicht mehr dazu.

Tja, Typenschein X scheint wirklich nicht das Gelbe vom Ei zu sein. Gott sei Dank macht dies bei meinem Orvis nichts aus. Will den möglichst schön erhalten und weder damit ziehen noch was aufs Dach laden. Einfach nur ab und zu mal raus fahren und ein paar Jeep Anlässe damit besuchen fahren.

Das mit der Anhängelast ist schon komisch, dass ist mit der Idiotie der Amtsbürokratie schon fast nicht mehr zu erklären.

Was haben die für eine original Anhängelast in den USA oder Kanada selber? Nützt einem eine US Bescheinigung von JEEP ?

Bin gespannt wie es weiter geht.

Bis bald :p
 
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Ich nehme an die Frage bezog sich auf den Gesetzestext der das Beladen der Dachfläche verbietet.
Den kenne ich nämlich auch nicht. Ich lege schweres Gepäck üblicherweise auch direkt aufs Dach und fixiere mit den Streben. Dafür sind sie da.

mfG René
Anscheinend gibt es im Gesetz einen Artikel, der das Beladen direkt auf dem Dach untersagt, die Details kenne ich jedoch leider auch nicht. Ich hab' das mal irgendwo aufgeschnappt.
Da die Bedienungsanleitung dies jedoch anscheinend zulässt (obwohl wenn eine Last angegeben ist, immer von der zulässigen Last des TRÄGERS gesprochen wird), kümmert sich wohl keiner drum, und dies auch mit Recht
:p

Hallo Steve,

Wir lernten uns vor einigen Jahren an Röbis Jeeptreffen in Rothrist AG kennen. Ich hatte damals den schwarzen GC und war dann ein paarmal Röbis sogenannter "Filmer". Ich habe jeweils Filmaufnahmen mit der Videokamera gemacht, du hast mir dann spontan ein paar CD's direkt vor Ort gebrannt. Damals oder ein Jahr später fuhrst du einen grünen Wrangler. Das letzte mal als wir Kontakt hatten wollte ich dir für meinen XJ Cherokee, die Reifen abkaufen. Leider kam es dann nicht mehr dazu.

Alles klar! Der "Wynentaler" :wave: Schön, von Dir zu hören :hehe: Guck doch mal an einem unserer Höcks vorbei (In der Regel immer der erste Mittwoch im Monat, dieses Mal jedoch nächsten Mittwoch, siehe unsere Webseite)
 
Rumpelstilzchen

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Hi Steve, ja genau, der ehemalige Wynetaler :wave:
Werd mal schauen ob ich zeitlich dazu komme, ansonsten sieht man sich hoffentlich ende August an Röbis Jeeptreff!

:p
 
Ozymandias

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In der Bedienungsanleitung steht das die originalen Querträger nicht dafür benützt werden dürfen zb. einen Korb darauf zu fixieren oder einen Fahradträger, dafür sind sie nicht gemacht, auf Dach laden darf man selbstverständlich, der Kadett meines Vaters vor 30 Jahren war genaus gebaut.

Ich wage jetzt mal zu behaupten das ich die Gesetze zum Strassenverkehr aus beruflichen Gründen recht genau kenne und da steht gar nix drin über wie man eine Dachlast fixieren muss oder wieviel Anhängelast man bekommt.
Das Büchlein "Strassenverkehrsrecht" ist meine Bibel, die kenn ich in und auswendig, kann jeder auf dem nächsten Strassenverkehramt od. im Buchhandel kaufen, gibt (fast) jedes Jahr eine neue korrigierte Auflage davon, kostet etwa 35.- SFr.

Zur Anhängekupplung, sollte die tatsächlich original Kanada sein dann steht da drauf eingeschlagen 5000 Lb, das ergibt die 2250 Kg, ergo habe sie auch genau das eingetragen, hätte er eine Brink od. Westfalia dran hätte er auch die 3500Kg bekommen.
Bedienungsanleitung.......ts...... da hätte man sich ja auch eine ausleihen können von einem Kumpel mit Euro-Granny wenn die wirklich sowas akzeptieren. Wir scheinen tatsächlich in einer Bananenrepublik zu leben.

Lasst die Gerüchteküche brodeln.................. es gibt auch noch Leute die glauben das bei einem Unfall Auto vs. Velofahrer das Auto IMMER schuld hat.
 
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In der Bedienungsanleitung steht das die originalen Querträger nicht dafür benützt werden dürfen zb. einen Korb darauf zu fixieren oder einen Fahradträger, dafür sind sie nicht gemacht, auf Dach laden darf man selbstverständlich, der Kadett meines Vaters vor 30 Jahren war genaus gebaut.

Yup !

Ich wage jetzt mal zu behaupten das ich die Gesetze zum Strassenverkehr aus beruflichen Gründen recht genau kenne und da steht gar nix drin über wie man eine Dachlast fixieren muss oder wieviel Anhängelast man bekommt. Oh, und wie! Frag mal die Rennleitung
Das Büchlein "Strassenverkehrsrecht" ist meine Bibel, die kenn ich in und auswendig, kann jeder auf dem nächsten Strassenverkehramt od. im Buchhandel kaufen, gibt (fast) jedes Jahr eine neue korrigierte Auflage davon, kostet etwa 35.- SFr.

Zur Anhängekupplung, sollte die tatsächlich original Kanada sein dann steht da drauf eingeschlagen 5000 Lb, das ergibt die 2250 Kg, ergo habe sie auch genau das eingetragen, hätte er eine Brink od. Westfalia dran hätte er auch die 3500Kg bekommen. No Way

Bedienungsanleitung.......ts...... da hätte man sich ja auch eine ausleihen können von einem Kumpel mit Euro-Granny wenn die wirklich sowas akzeptieren. Das akzeptieren sie eben nicht, da in ihren Augen ein Direktimport ein "anderes", schwächeres Fahrzeug zu sein scheint. Nicht mal Chrysler gab das OK !

Wir scheinen tatsächlich in einer Bananenrepublik zu leben. Allerdings! :wave:

Lasst die Gerüchteküche brodeln.................. es gibt auch noch Leute die glauben das bei einem Unfall Auto vs. Velofahrer das Auto IMMER schuld hat.
Leider
 
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