Kaltlaufregler Kba 16957

Diskutiere Kaltlaufregler Kba 16957 im Grand Cherokee ZJ, ZG Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Einen wunderschönen guten Tag Jeep community, ich besitze einen BJ 96 Grand Cherokee ZJ mit dem 5.2 V8. Mein Fahrzeug ist eine aus Canada...
Mr. Beers

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Einen wunderschönen guten Tag Jeep community, ich besitze einen BJ 96 Grand Cherokee ZJ mit dem 5.2 V8. Mein Fahrzeug ist eine aus Canada importierte Orvis Edition. Mein Problem nun ist dass mein Jeep von LKW auf PKW umgeschlüsselt wurde. Was nun heißt dass ich eine eingetrage abgasnorm für einen LKW habe und somit als PKW Euro 0 bezahle. Mein Dekra Prüfer würde es mir umschlüsseln auf Pkw aber um auch von dem Verbauten kaltlaufregler zu Profitieren muss ich ihm nun die ABE vorlegen um auch Euro2 zu bekommen. Hier nun mein Problem ich finde die ABE 16957 für den kaltlaufregler der Marke GAT Katalysatoren nirgends. Also hier meine Frage kann mir jemand diese ABE 16957 zuschicken? Dass würde mir sehr helfen ich würde im gegenzug auch ein kleines Trinkgeld von 15€ per Paypal da lassen.
 
Heisseluft

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Lalala...
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Du solltest beim echtem 96er ohne KLR auf Euro 2 kommen.
TÜV Süd hatte einmal entsprechende Unterlagen.
 
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Hi,
Kopie hätte ich, aber PN geht ers ab 10 Beiträge ;)

ach ja, Steuerklasse D3 geht damit und ist noch besser als E2 :biglaugh:

Gruß Ramon

und nicht vergessen, sonst bekommste "nasse Ärmel"
:smilie060:Neuvorstellungen

etwas mehr Info zu Dir wäre auch nicht schlecht ;)
 
Mr. Beers

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Um ersteinmal auf die Antwort von Heisseluft einzugehen, Jaa meiner ist ein wirklicher 96 jetzt dass Große ABER der wagen ich kein Europa Modell heißt er wurde aus Amerika hier nach deutschland Importiert. Gut zu sehen ist dass daran dass ich in der Tür keinen Deutschen Service Sticker habe sondern einen Canadischen. Dazu kommt dass mein Fahrzeug ebenso eigetragene 223ps statt der wie bei Europäischen Modellen 212ps.
Davon abgesehen war er bis vor ein Paar Jahren als "LKW Geschlossener Kasten" geschlüsselt heiß natürlich auch LKW steuer. Da nun aus irgend einem Grund diese Aufschlüsslung zu PKW geändert wurde aber der Agasschlüssel immernoch LKW ist bezahl ich Euro 0 also 1116€.
 
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Nun zur antwort von Roman, erst einmal vielen dank für den Hinweiß mit der Vorstellung dass hab ich natürlich sofort erledigt.
Eine Kopie davon wäre natürlich Super und würde mir Ungemein weiterhelfen.

mfg Tobias
 
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Dann sollte ein Hinweis auf die Typgenehmigung e11*93/82*0031** auch reichen.
Oder sehe ich das falsch?
 
Mr. Beers

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Dann sollte ein Hinweis auf die Typgenehmigung e11*93/82*0031** auch reichen.
Oder sehe ich das falsch?
Naja die sache auf die es ankommt ist der Emisions Schlüssel, welche bei mir ein LKW emissionschlüssel ist. was aber bei einer Fahrzeugeinstufung als PKW nicht funktioniert. aalso muss ich es auf einen PKW emisiionschlüssel umschreiben lassen.
 
Mr. Beers

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Ob aus Jefferson oder aus Graz spielt keine Violine.
ja und nein, mein Fahrzeug wurde in Canada ausgeliefert heißt also Ländervariante Canada. heißt nun dass fahrzeug wurde ich vermute in den frühen 2000ern nach deutschland importiert. Hier hat der wagen dann per Einzelabname deutsche papiere bekommen. in dem zuge vermute ich wurde das auto aus steuerlichen gründen als LKW zugelassen. Dies wurde nun vor ein paar jahren geändert auf PKW aber ohne den Emissionsschlüssel zu ändern.

Was ich jetzt sagen will dass Fahreug wurde ursprünglich mit Canadischen Papieren in Canada ausgeliefert und wurde nach mindestens 3 jahren Canadischer zulassung nach Deutschland gebracht und deutsche Papiere erstellt.
 
Heisseluft

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Dann sollte ein Hinweis auf die Typgenehmigung e11*93/82*0031** auch reichen.
Oder sehe ich das falsch?
Die aus Jefferson sind sowieso erst einmal genullt, es sei denn sie wurden später Mal umgeschlüsselt. Oder der richtige Mann hat blickig die richtigen Zahlen gewusst.

Dem TS scheint der Unterschied zwischen Jefferson und Graz nicht bekannt zu sein...
Das hat erst einmal nix mit den Kanadischen Papieren zu tun... ;)
 
Mr. Beers

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Ich bin davon ausgegangen da dass Fahrzeug hier eine einzelabname hatte dass erstmal alles genullt ist ebenso die abgasnorm
 
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Mein in Graz gebauter Schweizer ZG ist auch genullt, und das obwohl er sogar eine EG-Typgenehmigung hatte. Das Nullen bezieht sich dabei auf die TSN der allg. Betriebserlaubis oder der EG-Typgenehmigung. Die wird nur an den Hersteller vergeben. Der TÜV Prüfer kann nur Einzelbetriebserlaubnisse ausstellen, die sich dann aber an der Typgenehmigung/Werksangaben orientiert. Insofern sollte eine neue 21er den Status Quo wieder herstellen, was auch Euro2 mit einschließt, denn wie schon erwähnt hatten alle FL Euro2 ab Werk. Deshalb einfach #8 beachten. Mehr braucht der Prüfer nicht. Nach Eingabe dieser EG-TYPGENEHMIGUNG sind alle Datenfelder an seinem PC befüllt und er kann sie direkt für die Einzelbetriebserlaubnis übernehmen.
 
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