JL Rubicon Felgen auf dem JK

Diskutiere JL Rubicon Felgen auf dem JK im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Moin zusammen, ich würde gerne die JL Rubicon Felgen mit 255/75 R17 MT´s auf meinem JK Sport Bj. 2012 eintragen lassen...Gibt es da erfahrungen...
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Reissdorfkopf

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Moin zusammen,

ich würde gerne die JL Rubicon Felgen mit 255/75 R17 MT´s auf meinem JK Sport Bj. 2012 eintragen lassen...Gibt es da erfahrungen ?

Was benötige ich dafür beim TÜV für Papiere bzw. geht das überhaupt ?

MFG
Reissdorfkopf
 
TangoRomeo7688

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Brauchst das COC von deinem Fzg, wo die Felgenmaße drin stehen. Die Felgen beim JK müssten auch 7,5x17 ET 44,45 sein.

Und dann idealerweise eine FZG Schein Kopie eines JL Rubicon wegen Achslasten, damit ersichtlich ist, dass diese ausreichend hoch sind, daraus kann ein kundiger TÜV Prüfer nachvollziehen, dass die Traglast der Felge ausreicht.
Und dann brauchst du einen TÜV Prüfer, der gewillt ist, dir daraus eine Einzelabnahme zu machen.

Grüße

Tobias
 
Dave1989

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Und nicht wundern wie tief die JK Muttern im Felgensitz verschwinden. Aber keine Sorge, sie halten ;)

JL: M14 x 1,5
JK: 1/2" x 20
 

Reissdorfkopf

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Okay dann muss ich mal in dem COC nachschauen...Dachte es gibt da so etwas wie so ein Teilegutachten oder der gleichen....

Aufjedenfall vielen dank für die schnellen antworten.

Gruß
Reissdorfkopf
 
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Für OEM Felgen gibt es kein Gutachten - warum sollte Jeep das erstellen?

Wie Tobias schrieb, ist ein kundiger Prüfer in der Lage anhand der verfügbaren Datenlage eine Einzelabnahme nach §21 vorzunehmen. Die Traglast ist eingegossen und bei OEM Felgen auch vertrauenswürdig.

Auch hilft es, daß es sich um Original Jeepfelgen handelt die im offiziellen Ersatzteilverzeichnis gelistet sind mit Herstellerteilenummer.
 

mantascheich

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Und an den Geschwindigkeitsindex denken. Die orig. Rubicon MT's haben Q, d. h. 160km/h .
Und keine Schneeflocke. Wenn dein Wrangler schneller läuft also nicht zulässig.
 
Dave1989

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Falsch! Es reicht ein M+S und ein Aufkleber im Sichtbereich.
 

mantascheich

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Das ist nicht mehr gültig!
Es sei denn das Produktionsdatum der Reifen liegt vor 2018 dann ist der Aufkleber noch bis 30. 09.2024 erlaubt. Zwecks Übergangsfrist.
 
Todi

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Falsch! Es reicht ein M+S und ein Aufkleber im Sichtbereich.
Sicher, das dass immer noch so gültig ist?
Ich frage nur aus Interesse.
Ja und nein… in der aktuellen Fassung der StVZO (§36) ist aktuell noch eine Ausnahmeregelung für M+S-Reifen vorgesehen sofern der Reifen vor dem 01.01.2018 produziert wurde. Diese Ausnahmeregelung gilt noch bis zum 30.09.2024. Danach entfällt (nach aktuellem Stand) die Möglichkeit in Deutschland M+S-Reifen mit geringerem Speedindex als für das Fahrzeug vorgesehen mit der M+S-Kennzeichnung + Aufkleber zu nutzen.

Da es sich aber bei dem vom Themenstarter ja um einen JL-Rubicon-Serienreifen handelt, reden wir ja nicht von einem M+S (auch wenn die Kennzeichnung weiterhin vorhanden ist - internationale Märkte)… in Deutschland gilt der BFGoodrich MT KM2 als „POR“ (Professional Off Road) und ist auch so gekennzeichnet. Und für POR sieht die StVZO auch weiterhin die genannte Ausnahmeregelung vor (Kennzeichnung im Sichtfeld des Fahrers)…

Also bitte nicht „M+S“ und „POR“ durcheinander würfeln… rein rechtlich sind diese unterschiedlich zu betrachten…

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Quelle: StVZO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gruß
Todi
 
Dreamland

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Und wenn kein Schnee liegt oder Glatteis, dann sind die natürlich auch erlaubt. Lediglich in der Funktion als Winterreifen nicht
Und Winterreifen Pflicht gibt es ja nur wenn die Witterung es verlangt.
 
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Moin,

das mit den M&S Reifen und dem Produkttionsdatum bis 12/2017 besagt das diese rechtlich gesehen noch als WR gelten und man rechtlich und versicherungstechnisch keine Einschränkungen hat. Danach erfüllen nur noch Reifen mit „Flocke“ / 3PMSF die Anforderungen an WR / Bereifung für winterliche Verhältnisse.

Reifen mit M&S Kennzeichnung oder POR Kennz. dürfen weiterhin und unabhängig vom Produktstionsdatum mit Kennzeichnung im Sichtfeld des Fahrers auch mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex wie der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fz gefahren werden.

Eine wohl manchmal/angeblich zu Unannehmlichkeiten führende Praxis in Italien wo das wohl teilweise anders gesehen wird seitens der Polizei mit der der V-Max des Fz und der des Reifens bringt manchen zum nachdenken… war selbst schon oft in Italien und außer freudigem Winken und Daumen hoch hab ich von der Polizei noch keine Reaktion gehabt zu meinem Baby ☺

G Heiko
 
Todi

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[...]Reifen mit M&S Kennzeichnung oder POR Kennz. dürfen weiterhin und unabhängig vom Produktstionsdatum mit Kennzeichnung im Sichtfeld des Fahrers auch mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex wie der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fz gefahren werden.
[...]
Servus Heiko,

ich bin voll und ganz bei dir was die POR-Reifen angeht... für die M+S endet die Übergangsfrist am 30.09.2024, und dann ist auch nach aktuellem Stand der StVZO keine legale Nutzung der M+S-Reifen (die es ja wegen der internationalen Märkte weiterhin geben wird) mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex mehr möglich/erlaubt - das entspricht den EU-Vorgaben und wäre dann eine Angleichung an die bereits heute in Italien (gerüchteweise) praktizierte Vorgehensweise.

Da M+S-Reifen nach Ende der Übergangsfrist nicht mehr als Winterreifen anerkannt werden, entfallen diese ab 01.10.2024 vollständig aus der StVZO incl. der damit bisher verbundenen "Sonderregelung" bezüglich des Geschwindigkeitsindex - die Möglichkeit einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex zu fahren bleibt dann ausschließlich den POR-Reifen vorbehalten.

Ich bin da ziemlich tief im Thema, da ich aktuell auch auf dem Motorrad einen "Conti TKC 80" fahre mit einem "160 km/h-M+S-Aufkleber an der Lenkerstrebe - der hat leider nur M+S-Kennzeichnung (keine POR) und wäre damit ab 01.10.204 auch nicht mehr legal... mal sehen ob da noch etwas folgt...

Gruß
Todi
 
Dreamland

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Aber die M+S reifen können natürlich weiter als reifen verwendet werden. Legal. Nur nicht auf winterlichen Straßen
 
Todi

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Aber die M+S reifen können natürlich weiter als reifen verwendet werden. Legal. Nur nicht auf winterlichen Straßen
Völlig richtig, sofern der Speedindex zur eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges passt.. M+S-Reifen werden nach Auslaufen der Übergangsfrist wie Sommerreifen behandelt... bzw. werden es auch jetzt schon wenn sie nach dem 31.12.2017 produziert wurden.
 
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