JK Rad Reifen Eintragung 275 / 65 18 auf Original-Felge

Diskutiere JK Rad Reifen Eintragung 275 / 65 18 auf Original-Felge im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Ich habe mir die Yokohama G015 zugelegt. Was muss ich jetzt unternehmen ? Montage, Klar... Benötige ich theoretisch zwingend Spurplatten ? Haben...
Dr Schuh

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Ich habe mir die Yokohama G015 zugelegt.
Was muss ich jetzt unternehmen ?
Montage, Klar...
Benötige ich theoretisch zwingend Spurplatten ?
Haben will ich sie auf jedenfall, welche Größe wäre optimal ?
Und wie gehe ich dann vor ?
Reifen aufziehen, Spurplatten montieren und ab zum Tüv ???
Ich lese da immer wieder was von Reifenfreigabe....
Ich will mir einfach die Vorstellung hier beim Jeep-Dealer sparen...

Gruß und Dankeschön

Ralf
 

Kardan06

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Wenn die neue Reifendimension von denen abweicht, die im CoC aufgeführt sind, musst du den Umbau vom Tüv abnehmen lassen und die geänderte Bereifung bei der Zulassungsstelle "zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis" in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Was der Tüv vor Ort dafür an Dokumenten sehen will, besprichst du am besten direkt dort. Beratung kostet nichts und ist verbindlicher als die tausend teils unerschiedlichen Erfahrungen zum Thema, die du über die Suche in dem Forum finden kannst. Bevor du damit zu einem Jeep-Händler gehst, solltest du dir besser eine auf Umbauten spezialisierte Werkstatt suchen, wenn du nach den Gespräch mit dem Tüv noch Hilfe benötigst.
 

skaut

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Wenn Du die 275er auf dem Original Felgen hast dürfte es knapp werden mit SPV. Ich hab 285 drauf, da hat der Inschenjör vom Dampfkesselüberprüfungsverein abgewunken...
Die sehen es auch ganz gerne wenn man sowas mit Ihnen vorher durchspricht.
 
Bodo XJ

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... ich praktiziere gerade eine etwas ähnliche Challenge.
17"-Felgen mit 265/65 auf einem XJ.
  • Felgengutachten (entfällt bei original Felgen).
  • Tech. Docs zur Felgen-/Reifen-Kombination.
  • Freigabe des Reifenherstellers
Der Gutachter hat angedeutet, dass es kein Problem sein dürfte :coolman:
 
Hamilkar

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Wenn die neue Reifendimension von denen abweicht, die im CoC aufgeführt sind, musst du den Umbau vom Tüv abnehmen lassen und die geänderte Bereifung bei der Zulassungsstelle "zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis" in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Was der Tüv vor Ort dafür an Dokumenten sehen will, besprichst du am besten direkt dort. Beratung kostet nichts und ist verbindlicher als die tausend teils unerschiedlichen Erfahrungen zum Thema, die du über die Suche in dem Forum finden kannst. Bevor du damit zu einem Jeep-Händler gehst, solltest du dir besser eine auf Umbauten spezialisierte Werkstatt suchen, wenn du nach den Gespräch mit dem Tüv noch Hilfe benötigst.
Man beachte, dass der TÜV kein Prüfmonopol (mehr) hat, Du kannst zu einem Verein Deiner Wahl gehen.
Wichtig ist, dass Du das Projekt im Vorfeld absprichst und zwar mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen.
Auch die Dekra bietet das an, hier ist eine Liste mit den Kontakten: https://www.dekra.de/de/ansprechpartner-fuer-fahrzeugumbauten-tuning/
Die haben sogar ein paar Motivierte da ;)

Du brauchst Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Felge eine ausreichende Traglast hat und dass der Reifen eine ausreichende Traglast hat. Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass die Lauffläche entsprechend der geltenden Bestimmungen abgedeckt ist. Welche für Dein Auto gilt, hängt davon ab, ob es eine EU-Zulassung oder eine DE-Zulassung hat.
Ebenfalls muss der Abrollumfang passen, sodass die angezeigte Geschwindigkeit weiterhin stimmt.

Gruß
:)
 

Kardan06

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Tatsächlich hatte ich erst etwas umständlich von der Prüforganisation der Wahl geschrieben, mich dann aber etwas kürzer gefasst, da Ralf selbst das schon in seiner Frage mit "ab zum Tüv" eingegrenzt hat.;)
 

kb1089

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Du benötigst eine Freigabe für die Felge vom Reifenhersteller, einen Nachweis der Tachometertoleranz (kann der TÜV per GPS machen oder er besteht auf ein Protokoll auf geeichtem Messtand). Eintragungen abweichender Abrollumfänge von mehr als +8% bedürfen eines neues Abgasgutachtens wenn kein Gutachten vorliegt. (ist bei dir nicht der Fall) Nachweis der Freigängigkeit ist zu erbringen, ggfs Spurverbreiterungen verwenden. Bitte dabei darauf achten das seit 01.11.2024 nur noch die EG Verordnung zur Radabdeckung Gültigkeit hat. Egal welchen Ursprungs die Zulassung ist. Hinzukommt das es sich um eine Einzelabnahme handelt.

Alles in allem wirst du da einigeinvestieren dürfen für den Zettel.
 
Dr Schuh

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So, ich war bei Tüv um vorab alles zu klären.
War gar nicht so wild.
Der Abrollumpfang ist der gleiche wie bei der Serienbereifung, somit muss ich keinen Nachweis erbringen.
In meinem Fall ist auch keine Freigabe vom Reifenhersteller notwendig. Der Tüv-Men konnte am Pc nachschauen was geht.
Vom Abgas hat er auch gesprochen, würde aber in meinem Fall auch nicht beachtet werden müssen.
Die Freigängigkeit würde vor Ort kontrolliert werden falls ich keine Spurplatten wollte.
Spurplatten will ich aber sowieso von daher 2 x 25 mm und alles ist Save.
Die Lauffläche muss komplett abgedeckt sein.
Hier nochmals ein Dankeschön für die wertvollen Ratschläge.
Gruß Ralf
 

kb1089

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So, ich war bei Tüv um vorab alles zu klären.
War gar nicht so wild.
Der Abrollumpfang ist der gleiche wie bei der Serienbereifung, somit muss ich keinen Nachweis erbringen.
In meinem Fall ist auch keine Freigabe vom Reifenhersteller notwendig. Der Tüv-Men konnte am Pc nachschauen was geht.
Vom Abgas hat er auch gesprochen, würde aber in meinem Fall auch nicht beachtet werden müssen.
Die Freigängigkeit würde vor Ort kontrolliert werden falls ich keine Spurplatten wollte.
Spurplatten will ich aber sowieso von daher 2 x 25 mm und alles ist Save.
Die Lauffläche muss komplett abgedeckt sein.
Hier nochmals ein Dankeschön für die wertvollen Ratschläge.
Gruß Ralf
klingt gut.

nur zur Info. Lauffläche abgedeckt gilt nur bei Erteilung der BE bis 31.10.2024. danach gilt die EG Richtlinie. die besagt 30 grad nach vorn und 50 nach hinten ist restlos alles des Rads abzudecken.

da das eine Abnahme nach 21 ist wird es eine neue BE und somit gilt die neue Verordnung.
 

GrossmeisterB

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Theorie und Praxis. Er war jetzt ja extra bei der Organisation und dem Prüfer welche nach den aktuellen Richtlinien und Paragraphen handeln. Wenn der dann sagt "Lauffläche muss komplett abgedeckt sein", was soll man da entgegnen deiner Meinung nach? Soll man dem Prüfer die Änderungen noch mal erklären und ihn auf die Falschaussage hinweisen? Oder Klappe halten und den Prüfer machen lassen?
 
V8Jeeper

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was soll man da entgegnen deiner Meinung nach?
Zum Beispiel, dass eine Abnahme nach §21 eine nationale Abnahme ist und dann auch die nationalen Regeln dazu eingehalten werden sollten :hmmm:

hatte einen umgekehrten Fall, nach EU kein Problem, aber da §21 national, nicht erlaubt............ging aber nicht um Reifen.

Demnächst wird man einen Anwalt brauchen um einen SV die Lage zu erklären :devil:

Fakt ist, wo ein williger SV, auch ein Weg..........:beerchug:

Wenn du mit einer Polizeiuniform im Karneval durch die Stadt rennst ist es Amtsanmaßung.
Wenn ein "Speed Cop" schlauer ist als ein SV ist das keine Anmaßung sondern normal.
Denn sollte er Unrecht haben zahlt der Steuerzahler die Unkosten und alles ist gut.
 
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Feuerlocke

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:hmmm:Ich lasse alles, was eingetragen werden muss, bei meiner Werkstatt abnehmen. Der SV weiß worum es geht und kennt die Marke Jeep schon seit Jahren. Zu den Schwellerrohren z.B. sagte er nur : muss nicht abgenommen werden, da nicht breiter als vorher. Aber wenn Sie das wollen, mache ich das gleich mit. Auch bei Reifen, Felgen, Spurplatten keine Diskussionen.
 

GrossmeisterB

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Zum Beispiel, dass eine Abnahme nach §21 eine nationale Abnahme ist und dann auch die nationalen Regeln dazu eingehalten werden sollten :hmmm:

hatte einen umgekehrten Fall, nach EU kein Problem, aber da §21 national, nicht erlaubt............ging aber nicht um Reifen.

Demnächst wird man einen Anwalt brauchen um einen SV die Lage zu erklären :devil:

Fakt ist, wo ein williger SV, auch ein Weg..........:beerchug:

Wenn du mit einer Polizeiuniform im Karneval durch die Stadt rennst ist es Amtsanmaßung.
Wenn ein "Speed Cop" schlauer ist als ein SV ist das keine Anmaßung sondern normal.
Denn sollte er Unrecht haben zahlt der Steuerzahler die Unkosten und alles ist gut.
kb1089 schreibt aber, dass es eine neue Abnahme wäre und damit die neue Verordnung gelte.

Hier ist es ja jetzt so beschrieben, als würde der Prüfer das eintragen. Aber was ist, wenn man dann mal tatsächlich in eine Kontrolle gerät und der Beamte diese Eintragung anzweifelt, aus genau diesem Grund?
 
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kb1089 schreibt aber, dass es eine neue Abnahme wäre und damit die neue Verordnung gelte.

Hier ist es ja jetzt so beschrieben, als würde der Prüfer das eintragen. Aber was ist, wenn man dann mal tatsächlich in eine Kontrolle gerät und der Beamte diese Eintragung anzweifelt, aus genau diesem Grund?
Keine Ahnung was ein unkompetenter Rennleiter dazu sagt, Fakt ist wenn mir ein Ingineur mit langer Erfahrung sagt das ist so oder so, dann glaube ich dem sicher mehr..............denn er ist der "Stempelmann"
 
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Also, dann melde ich mich auch nochmal zur Sache.
Wie und was Richtig oder Falsch ist kann ich ja gar nicht wissen.
Also bin ich zum Jeephändler der auch Umbauten macht und hab gefragt was da so machbar ist.
Er nannte mir unter anderem auch die Rad / Reifen Kombination um die es geht.
Da das Autohaus die Wranglers auch umbaut sollte er wissen was er sagt.
Das Ich hier nochmal nachgefragt habe hatte den Hintergrund, das ich mir einfach ein paar Euronen sparen möchte indem ich die Sache selbst durchziehe.
Reifenmontage ist für mich bei meiner Arbeitsstätte Gratis und die Spurplatten bekomme ich im Netz zum halben Preis wie beim Freundlichen für das Gleiche Produkt, und die bekomme ich ebenfalls bei mir im Betrieb montiert.
Bleibt also nur noch die Tüv-Vorstellung.
Um dort keine Überaschungen zu erleben bin ich vorab schon mal hingefahren und habe vorgetragen was ich machen möchte.
Der Tüv-men war sehr hilfsbereit und nahm sich die Zeit um mein Vorhaben zu checken.
Das Ergebniss hieß dann : Kein Problem, das geht !
Da sich seine Aussage mit der des Autohauses deckt, habe ich keine Zweifel das es zulässig ist.
Ich bin mir sicher das auch alles korrekt abgedeckt und überdeckt ist so wie es Kb1089 beschrieben hat.
Und die Tüver hier im Raum Köln / Düsseldorf sind scharf wie Rasierklingen, das haben wir hier der Autoposer-szene zu verdanken die hier wie die Irren unterwegs sind.
Zu sehen bei Youtube : Autoposer Düsseldorf.

Beste Grüße

Ralf
 
Dr Schuh

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ich hatte eben nicht erwähnt, das mir als allererstes Todi ausführlich erklärt hat was möglich ist.
Das wollte ich dann in dem Jeep Autohaus umsetzen.

hier nochmals ein dickes Dankeschön an Todi ;););)
 

GrossmeisterB

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Keine Ahnung was ein unkompetenter Rennleiter dazu sagt, Fakt ist wenn mir ein Ingineur mit langer Erfahrung sagt das ist so oder so, dann glaube ich dem sicher mehr..............denn er ist der "Stempelmann"
Ja, ich vermute hier liegt dann ein Missverständnis vor und der Prüfer oder Händler wollte nicht direkt die komplette Richtlinie vorbeten.
 
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