Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit....M&S ist in der StVZO schon längst Geschichte. Bis zum 31.12.2017 produzierte M&S Reifen dürfen noch bis 30.09.24 als Winterreifen eingesetzt werden, alle danach produzierten M&S Reifen gelten nicht mehr als Winterreifen. Somit greift für diese Reifen dann auch die Ausnahme gem. §36/V StVZO mit dem Aufkleber nicht mehr (M&S wurde aus §36/IV StVZO gestrichen, auf den sich Absatz 5 bezieht). Gleiches gilt für alle bereits in Nutzung befindlichen M&S Reifen ab dem 4. Quartal 2024 unabhängig vom Herstellungsdatum. Diese Reifen werden für den Fall zulässige Höchstgeschw. > Geschwindigkeitsindex, ab diesem Zeitpunkt unzulässig auf den entsprechenden Fahrzeugen.
In 2023 dürfen Reifen aus 2017 nicht mehr als Neureifen verkauft werden. Eher unwahrscheinlich, dass sich also jemand jetzt noch so einen alten M&S-Satz "gönnt", von dessen einzigen Vorteil er dann nicht mal mehr 2 Jahre Gebrauch machen darf.
§ 36 StVZO
(
4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,
......
2. die mit dem
Alpine-Symbol
(Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa....
(5) Bei Verwendung von Reifen
im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen... deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt,....Anforderungen erfüllt....wenn...
a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder....