Ist sowas hier erlaubt? (TÜV und so)

Diskutiere Ist sowas hier erlaubt? (TÜV und so) im Grand Cherokee ZJ, ZG Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Tach erst mal. Ich hab´s vor einiger zeit mal hier im Forum gelesen, von wegen Hornblaster.com und so. was sagt der TÜV dazu? Wo könnte mans im ZJ...
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Tach erst mal.
Ich hab´s vor einiger zeit mal hier im Forum gelesen, von wegen Hornblaster.com und so. was sagt der TÜV dazu?
Wo könnte mans im ZJ vernünftig verbauen? (Fanfare, Tank, Kompressor, Rest?)
danke im voraus.
 
jingo

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Ja sie darf aber nur aus einem Ton bestehen also keine Melodien usw.

Also so ein normales 3 Horn über Relais angeschlossen ist ok.

Gruß Ingo
 
jingo

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Hab ich doch geschrieben! Jeder LKW hat so ein Teil dran, früher hatte ich selbst die Dinger verbaut, selbst vor einem Jahr habe ich bei Vaters Wohnmobil eine verbaut und er war damit letztes Jahr im Oktober ohne Probleme beim Tüv.

Die dürfen eben nur hupen, nicht Melodien usw. machen. Also eben nur als normale Signalhörner verwendet werden. Wenns jetzt plötzlich anders sein soll dann wäre mir das neu, wundern tut mich hier in DE gar nichts :Smilie048:

Gruß Ingo
 
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was ist denn verbotener als verboten? :Smilie048:
 
jingo

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Ja klar ich gehe mal davon aus das es Signalhörner sind die dem entsprechen. Da gibts natürlich Exoten nur ob das letztlich einer nachmisst, keine Ahnung. Wenns jedenfalls nur Ein-Ton- ist dann ist ok, die Verwendung von Mehrtonsignalen ist nicht erlaubt.

Schau doch mal wie die Trucks alle bewaffnet sind. Entspricht i.d.R. der Stvo.

Sind sicher auch schwarze Schafe dabei aber bei den Artikeln die verkauft werden im normalen Handel sollte es eigentlich kein Problem geben, das Teil von meinem Vater ist jedefalls laut genug. Die serienmäßigen Tröten sind ja teilweise auch lebensgefährlich weil die keiner hört. Mein Vater wurde z.B. von einem einschlafenden LKW - Fahrer auf der BAB abgedrängt beim überholen, der kriegte auch nichts mit als Vater am Dauerhupen war. Seidem die die Kompressor drin und der wird wach.

So soll es sein, dient ja auch der Sicherheit.

Gruß Ingo
 
hsedv

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Auszug aus §55, 2:
"[...] Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. [...]"
 
jingo

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Das ist eigentlich schon ganz schön laut.

Vater ist in Pension er war übrigens Staatsdiener. Kein Mensch prüft das nach es sei denn beim TÜV fliegen die Scheiben durch die Druckwelle raus :Smilie048:

Getreu dem Motto besser so als gar keine Hupe oder viel zu leise. Genauso ergeht es den Millionen Radfahrern. Wieviele batteriebetriebene Lampen für die Beleuchtung werden da in der Praxis eingesetzt.

Das ist verboten aber keiner sagt was dagegen. Die Polizei ist zufrieden das der überhaupt mit Licht fährt und das ist ok!

Gruß Ingo
 
hsedv

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Für Trainhorns ist das ein Scheißdreck :Smilie048:
 
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Also im klaren das ding darf laut (105 dB(A) aus 7 m. entfernung) sein, aber nicht lauter. Und die b laumänner dürfen (rein "rechtlich gesehen) nix sagen, auch wenn sies doch tun. Richtig?
 
Rumpelstilzchen

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Also zu hornblaster.com kann ich mich nur checkich lachen, lol.

Die billigen Dinger aus Kunsstoff gehen sofort kapput, die aus Chrom sind nur mit Chrom besprayt und die anderen sind viieeeeeeeel zu teuer.

Bildet euch mal ein eigenes Urteil über den hier:

KLICK

und bitte beim Page angucken runter scrollen, damit ihr auch alles seht was er so anbietet inc. der tech. data.
 
TJander

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wieso >off-topic<?
Hat halt mit den Hornblastern nich viel zu tun. Schau mal in der Suche, was du zu Schwellern findest, brauchst aber mindestens ne Tüte Chips für den kurzweiligen Abend :Smilie048:
 
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woher soll ich das denn wissen? aber danke gut dass ich das jetzt weiß
 

marlboroman

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fang mal klein an,kauf dir aus dem baumarkt eine dreiklangtröte,schmeiss die kleinste weg bleiben noch zwei das bastelst du an die innenseite des stossfängers,klemmst die hupe ab und den trötenkomp an

muss ja nicht gleich eine lokfanfare sein
 
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