Import aus Schweiz Grand Cherokee

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FMXFluffer

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Hallo zusammen, ich bin neu in diesem Forum und seit kurzem stolzer Besitzer eines 2000er WJ Grand Cherokee V8 Limited. Nach dem ich meinen Audi verkauft habe, bin ich relativ schnell fündig geworden und hab die Sache unter Dach und Fach gebracht. Nunja, da ich jetzt 3,5 Wochen im Urlaub war wollte ich mich nun mal um die Zulassung kümmern, aber irgendwie blicke ich da nicht ganz durch. Ich habe heute extra mit dem Zoll telefoniert, aber der nette Mann hat mich 10 Min zugetextet über Export, bis ich ihn darauf angesprochen habe, dass ich das Auto importieren möchte. Anschliessend kann er sich nicht mehr aus und seinen "Kollegen" hat er auch nicht erreicht. Da ich das Auto von Privat gekauft habe, habe ich nur einen Kaufvertrag und die schweizer Papiere. Weder ein EUR.1 Dokument noch sonst was.
Klar ist mir, dass ich den Wagen wohl verzollen muss, da die Schweiz ja blöderweise nicht zu EU gehört. Welche Papiere brauche ich dafür? Wie geht es dann weiter? §21 fahren? Nur HU+AU? Ich weiss echt nicht weiter und eine Spedition wollte ich eigentlich nicht beauftragen, da ich nicht bereit bin mehrere 100 Euro für Papierkram zu bezahlen.

Vielleicht kann mir einer helfen, wie genau jetzt der Ablauf ist? Würde mir sehr helfen.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe im Vorraus.
 

syscoblah

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Hallo,
ist ja kein Problem. Du hast keine Warenverkehrsbescheinigung EUR1. Demnach ist ein Zoll in Höhe von 10 % und da drauf eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 % zu bezahlen. Evtl. setzen die einen Verkehrswert an. Auch unabhängig von der Rechnung. An sich hätte das Fahrzeug beim Grenzzollamt zur Ausfuhr mit allen entsprechenden schweizer Papieren angemeldet werden müssen. Da das nicht der Fall ist, nimmt das in deinem Wohnbezirk zuständige Zollamt die Formalitäten ab. Dort bekommst du auch die Zollunbedenklichkeitsbestätigung. Zur Zulassung brauchts du natürlich auch das Gutachten der technischen Prüfstelle (TÜV oder DEKRA, ja nachdem wo du wohnst). Bei Fahrzeugen, die eine EU-Typgenehmigung haben, muss die normale HU+AU gemacht werden. Falls keine EU-Typgenehmigung vorhanden ist, kommt es zur Einzelabnahme nach § 21. Dann geht es zur Zulassungsbehörde. Die machen dann manchmal auch Zicken, aber wenn alle Papiere da sind, läuft das an sich ganz rund.

Und 100,00 Eur für die gesamte Papierologie, die einem von der Spedition abgenommen werden kann, ist sicher nicht viel. Wenn die das gemacht hätten, könntest ggf. auf die 10% Zoll verzichten und eventuelle Quereleien mit dem Zoll wären auch geringer (festgesetzter Fahrzeugwert vs. Rechnung, etc.). Aber so ist´s jetzt nun mal.

ps: A propos EU: Glück für die Schweizer. Die machen ihre Sache, unabhängig von dem Zinnober, der ringsherum veranstaltet wird. Höhö..wenn das so weiter geht, wird die Mitgliedschaft in der EU eher zum Menetekel.

psps: Die Schweiz ist nicht in der EU. Aber in der EFTA. Vorteile ohne Nachteile.Schön.
 

FMXFluffer

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@syscoblah: Vielen Dank für die tips. Im prinzip hast, was die spedition betrifft sicherrecht, aber bei mir ist es eher ein sonderfall, da der verkäufer in der schweiz lebt und einen zweitwohnsitz in deutschland hat. Deshalb ist das auto in deutschland verkauft worden und hatte eine schweizer zulassung, sonst hätte ich das sowieso mit ner spedition gemacht.
Wenn ich dich also ricjtig verstanden hab, kurzzeitkennzeichen drauf, mit schweizer papieren und kaufvertrag zum zoll nach münchen da (komm ich her) und anschliessend zum tüv, oder? Muss ich dann bei nem GC paragraphen fahren? Hab ich aus deiner antwort leider nicht ableiten können.

Gruss

Thomas
 
Claude

Claude

Gröllhalden Jeeper
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@FMXFluffer

Gugg mal im Fahrzeugausweis, was da Für ne Typenschein Nummer ist.
Ist a Nummer hast Glück, ist da nur ein X dann § 21

..........Falls keine EU-Typgenehmigung vorhanden ist, kommt es zur Einzelabnahme nach § 21. Dann geht es zur Zulassungsbehörde. Die machen dann manchmal auch Zicken, aber wenn alle Papiere da sind, läuft das an sich ganz rund..........
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
Mein XJ kam auch aus der Schweiz.
Bin mit Kfz-Papieren und Kaufvertrag zum Zoll (vorher Termin abgestimmt) und habe denen erklärt,
dass ich einen Jeep in der Schweiz gekauft habe und den ordnungsgemäß verzollen will ... !
Die wollten den Jeep sehen (war kein Problem) und dann durfte ich summiert 10% +19% bezahlen!
Mehr war nicht - außer dass der Zoll mein Geld wollte, hatte ich kein Problem!

Anschließend bin ich mit meinem XJ zum TÜV und habe denen meine angedachten Mods erklärt.
Außerdem habe ich mal nachgefragt, welche weiteren Unterlagen sie noch brauchen ... :hmmm:
Der hat verbal seine Zustimmung erteilt und mir für die folgende Woche einen Termin eingeräumt.
Da hat er denn meinen 'ex-Schweizer' XJ inkl. meiner Mods für den dt. Straßenverkehr legalisiert!
Ich hatte noch einen ex-deutschen Kfz-Brief, so dass ich keine weiteren Unterlagen brauchte!

:friday:
Bodo
 

FMXFluffer

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@Bodo: Ok, also doch nur Kaufvertrag und schweizer Brief. Ich war mir eben nicht ganz sicher, was der Zöllner mir da erzählt von wegen EZT usw und sofort. Ja ich muss eigentlich nur noch die Auspuffanlage (Sidepipe) für die deutsche Zulassung umbauen (der Verkäufer hat mir aber eine 4 Rohranlage mit ABE mitgegeben). Bei den Felgen ists eh kein Problem. Fahr mit den Winterreifen auf Originalfelgen zum Zoll und zum TÜV. Die Sommerreifen sind auf Felgen mit Gutachten, vielleicht lass ich die dann gleich miteintragen. Ich würd ihn so gern mit der Sidepipe fahren, aber da werd ich eher schlechte Karten haben, denn dann ist er echt brutal laut.

@all: Vielen Dank für eure zahlreichen Tips. Ich hab mich gestern schon damit abgefunden, dass ich die nächsten Wochen wohl noch warten muss, bis ich meinen "Panzer" zugelassen bekomme...
 

FMXFluffer

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@Alpentim: Wenn du mir sagst, wie man in diesem Forum Bilder hochlädt, dann gern.
 
Claude

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kannsch du hier hochladen erklärt sich selber.
TAG hier rein kopieren fertig

Achtung bilder nit grööser als 700 Pixel sonst werdens gelöscht.
 

FMXFluffer

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@all: Hier das Bild:


@Claude: Also bei mir steht bei Nr.24 "Typenscheingenehmigung" 1JA8 21...
 
Claude

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@Claude: Also bei mir steht bei Nr.24 "Typenscheingenehmigung" 1JA8 21...
Dann, nehm ich an, hasch keine Probleme bei der Zulassung.

X hätte ein Fahrzeug, dass Privat importiert wurde.
Dafür gäbe es auch keinen Tüpenschein.

Den Typenschein für dein Fahrzeug kannsch du in Bern bestellen kommt per
E-Mail. Vielleicht hilfts ja :friday:
 

FMXFluffer

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@claude: hast du da vielleicht die emailadresse? Wäre super...
 
vollmi

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die Rücklichter sind bei uns auch nicht zugelassen, ausser sie hätte a E ....
Bei uns brauchen die nur Dot/SAE Zeichen. Ob man die so aber in DE zugelassen bekommt? Rückleuchten vielleicht aber dei Frontscheinwerfer werden auch nur Dot/SAE haben und die wird man in DE vermutlich ersetzen müssen.

mfG René
 

v8man

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hi,

erstens, eine frage beim Flensburg mit die VIN nummer wegen eine Unbenklichkeitsbeschleunigung, kann sein das der Jeep war früher in Deutschland zugelassen den exportiert nach der Schweiz, wenn das die fall ist brauchst du kein Zoll & Mwst zu zahlen.
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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hi,

erstens, eine frage beim Flensburg mit die VIN nummer wegen eine Unbenklichkeitsbeschleunigung, kann sein das der Jeep war früher in Deutschland zugelassen den exportiert nach der Schweiz, wenn das die fall ist brauchst du kein Zoll & Mwst zu zahlen.
:cry: ... dachte ich auch oder so ähnlich, aber war bei mir nicht zutreffend!
Bei mir haben die Jungs sowohl Zoll als auch MWSt. verlangt, obwohl ich den alten, original KFZ-Brief dabei hatte ... .
Mit der Begründung, dass ich den Jeep wieder eingeführt habe :friday:

:hmmm:
Bodo
 

Erlkönig

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Paß auf wenn die Rechnung (Kaufpreis) besonders niedrig ist, dass Du einen guten Grund dafür hast. Der Zoll googelt vergleichbare Fahrzeuge um falsche Rechnungen heraus zu finden. Die Zöllner rufen übrigens auch gerne mal beim Verkäufer an, um ganz scheinheilig nach dem Preis zu fragen.

Viel Glück
 

v8man

Gelöscht
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Hi Bodo,

wieso hast du nicht einfach zum Tüv gefahren mit die alte brief, neuer Tüv gekommen und denn zu der Zulassungsstelle und angemeltet?

Normaleweise, wenn die Zoll und Mwst schon bezahlt ist kann kein zweitesmal Zoll und Steuer gerechnet...du solltest einspruche machen...

von welche Land hast du deiner Jeep eingeholt? Ist der in Graz oder USA gebaut?
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
... wieso hast du nicht einfach zum Tüv gefahren mit die alte brief, neuer Tüv gekommen und denn zu der Zulassungsstelle und angemeltet?
Normaleweise, wenn die Zoll und Mwst schon bezahlt ist kann kein zweitesmal Zoll und Steuer gerechnet...du solltest einspruche machen...
von welche Land hast du deiner Jeep eingeholt? Ist der in Graz oder USA gebaut ...
Hi Norman,
ich hatte die gleiche Denke ... ich bin mit dem alten Brief zur Zulassungsstelle :friday:
Am Standard-Schalter konnten die mir keine neuen Kfz-Papiere ausstellen, weil irgendwas nicht stimmte .... ich durfte in diesem Zusammenhang
dann in ein Nebenzimmer, wo ein Schreibtisch mit einem 'speziellen' PC beheimat ist.
Der 'Gute Kollege' hat mir dann mitgeteilt, dass ich ein Ex-Deutschland-Kfz hätte, das im Jahre ___ ausgeführt wurde und damit nicht mehr im
Kfz-Bestand von Deutschland ist. Wenn ich eine entsprechende Zoll-Bestätigung hätte, könnte man den Jeep nach der technischen Abnahme
ohne weitere Probleme wieder zulassen ... .
Der Junge hat mir mit ein paar Klicks noch rausgesucht, wann mein Jeep genau (Tag/Monat) exportiert wurde und welches Kennzeichen er zu
diesem Zeitpunkt hatte.

Das Erlebnis hatte ich im Sommer 2007 - mein XJ stammt von einem Mitglied des JF.de!

Als XJ kommt mein Jeep definitiv aus den USA.

:hmmm:
Bodo
 
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