Immer wieder der TÜV - Heute: Winterräder

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Leberwurstbrot

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Gestern wollte ich guter Hoffnung beim TÜV meine Winter Räder eintragen lassen. Von den Dimensionen sind die Räder, Reifen und Felge, absolut identisch mit der bereits eingetragenen AT Sommer Bereifung. Die neue Felge hat ein Teilegutachten.
 
Prinzipiell hätte der TÜV mir die Felge mit Reifen ohne weiteres eingetragen. Gescheitert ist das ganze aber an meiner Frontstoßstange bzw. Geräteträger: Zwischen Reifen und Stoßstange klafft eine nicht zulässige Lücke. Der Reifen muss vorne umschlossen sein. Der TÜV konnte das neue Rad deswegen nicht genehmigen.
 
Was ich nicht verstehe: Der Geräteträger ist nach §21 abgenommen und genehmigt worden. Also ist doch auch die Lücke vorne genehmigt? Zählt das denn nicht bei der Abnahme der Räder?
 
 
 

Det65

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Dann hat der Prüfer bei der ersten Abnahme beide Augen zugedrückt...
 
Leberwurstbrot

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Was meinst Du mit erster Abnahme? Zuerst wurden Räder und Fahrwerk abgenommen, später dann der Geräteträger nach §21
 
Voodoo1993

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ES GIBT KEINE GERÄTETRÄGER FÜR KFZ!

Die Radabdeckung muss nach vorne Ofiziell 150mm tiefer als die Radmitte sein, das klappt bei unseren Dicken natürlich nicht wirklich. Deswegen muss wenigstens die vorhandene Abdeckung lückenlos sein um andere Verkersteilnehmer möglichst gut zu schützen.
Nur weil etwas eingetragen wurde, heißt das noch lange nicht das es legal ist. Und so Eintragungen sind auch nicht in Stein gemeißelt, die können jederzeit überprüft und entzogen werden.
 

GrandCherokee93

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Und bei der Abnahme des "Geräteträgers" wurden dann beide Augen zugedrückt, weil er ihn so gar nicht hätte eintragen dürfen. Jetzt haste den Salat wenn du andere Sachen eintragen möchtest.
 
Leberwurstbrot

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Voodoo1993 schrieb:
ES GIBT KEINE GERÄTETRÄGER FÜR KFZ!
 
"Austausch der vorderen Stoßstange durch Geräteträger...."
 
Genau so hat der Sachverständige es im Gutachten formuliert. Klär mich auf bitte :)
 
 
Nun gut, dann werde ich mich wohl mal an die Leute wenden (müssen), die auch den Geräteträger eingetragen haben.
 
Voodoo1993

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Leberwurstbrot schrieb:
 
"Austausch der vorderen Stoßstange durch Geräteträger...."
 
Genau so hat der Sachverständige es im Gutachten formuliert. Klär mich auf bitte :)
 
 
Nun gut, dann werde ich mich wohl mal an die Leute wenden (müssen), die auch den Geräteträger eingetragen haben.
 
 
Es geht um die Schlüsselnummer im Schein. Geräteträger sind und bleiben Ausschließlich für Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Nutzfahrzeugen vorbehalten. Ein Geräteträger ist also zb ein Grundträger (an/vor/in der Stoßstange) an einem Kommunal Unimog an dem die unterschiedlichen  Arbeitsgeräte montiert werden können. Oder die Fronthebeanlage bei einem Traktor.
 
Eine Stoßstange mit Seilwinde an einem Auto, ist und bleibt einfach nur eine Stoßstange mit einer Seilwinde an einem Auto. 
Für eine Richtige Eintragung reicht es auch bei weitem nicht wenn dort nur steht ""Austausch der vorderen Stoßstange durch Geräteträger...."
Hersteller, Model und evtl.  eine Identifikationsnummer, die auch auf der Stst. ist, sind das mindeste was in die Papiere übernommen werden müssten wenn das ganze halbwegs Hieb und Stichfest sein soll. 
 
Leberwurstbrot

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@Voodoo1993
Hersteller, Modell des "Geräteträgers" usw. ist auch im Gutachten mit aufgeführt, deswegen die drei "..." am Ende des Zitats.
 
Mich interessiert die Rechtslage aber sehr. Laut Wikipedia sind Geräteträger vorwiegend für Nutzfahrzeuge der Landwirtschaft bestimmt. Vorwiegend bedeutet nicht ausschließlich. Auch finde ich keine Informationen darüber, ob Geräteträger nur öffentlichen Institutionen, bestimmten Berufsgruppen, oder Personen mit (behördlichen) Genehmigungen vorbehalten sind.
 
Hättest Du da vielleicht ein paar andere Quellen für mich zum Einlesen?
 
Und: Die Zulassungsstelle hat mir aufgrund des Gutachtens die Betriebserlaubnis erteilt. Wenn sie mir die wieder entziehen möchte, braucht sie dafür einen triftigen Grund, etwa ein Gutachten eines anderen Sachverständigen. Das kann sie sicher nicht willkürlich tun.
 
Leberwurstbrot

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guidolenz123 schrieb:
....wenn die gewünschten Felgen die absolut gleiche Dimension haneb wie Deine Legalen/Originalen...einfach drauf damit..(hypothetisch erlischt zwar die Betriebserlaubnis, aber es merken nicht mal TÜVler, wenn Du sie nicht mit der Nase drauf stößt...
 
Mit diesem Gedanken spiele ich auch :)
 
Voodoo1993

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Leberwurstbrot schrieb:
@Voodoo1993
Hersteller, Modell des "Geräteträgers" usw. ist auch im Gutachten mit aufgeführt, deswegen die drei "..." am Ende des Zitats.
 
Mich interessiert die Rechtslage aber sehr. Laut Wikipedia sind Geräteträger vorwiegend für Nutzfahrzeuge der Landwirtschaft bestimmt. Vorwiegend bedeutet nicht ausschließlich. Auch finde ich keine Informationen darüber, ob Geräteträger nur öffentlichen Institutionen, bestimmten Berufsgruppen, oder Personen mit (behördlichen) Genehmigungen vorbehalten sind.
 
Hättest Du da vielleicht ein paar andere Quellen für mich zum Einlesen?
 
Und: Die Zulassungsstelle hat mir aufgrund des Gutachtens die Betriebserlaubnis erteilt. Wenn sie mir die wieder entziehen möchte, braucht sie dafür einen triftigen Grund, etwa ein Gutachten eines anderen Sachverständigen. Das kann sie sicher nicht willkürlich tun.
 
Eine Stoßstange ist eine Stoßstange, ein Geräteträger ist ein Geräteträger und dabei ist die Halterfrage vollkommen egal nur der TYP Schlüssel ist wichtig. Für die Eintragung der Stoßstange ist es aber unerheblich ob da eine Seilwinde drin ist oder nicht.  Somit ist die "Umdeklaration" zu einem Geräteträger  unerheblich. Die gesetzlichen Grundlagen müssen trotzdem erfüllt werden. 
Eine "Illegale" Stoßstange wird nicht legal nur weil ich eine Seilwinde oben drauf schraube oder dem ding einfach einen anderen "Namen" gebe.
 
Und JEDER Prüfer hat das recht ein Fahrzeug, das nicht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht, je nach schwere des mangels, das Fahrzeug still zulegen bis der Mangel beseitigt wurde. 
 
Um dein Problem jetzt einfach und günstig zu lösen, würde ich dir empfehlen den Spalt einfach von hinten mit einem Gummistreifen zu schließen. Und wenn es nur für den TÜV ist, das sollte nämlich normal schon ausreichen für die Radabdeckung. 
 
VG
 
TGSA

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Leberwurstbrot schrieb:
Gestern wollte ich guter Hoffnung beim TÜV meine Winter Räder eintragen lassen. Von den Dimensionen sind die Räder, Reifen und Felge, absolut identisch mit der bereits eingetragenen AT Sommer Bereifung. Die neue Felge hat ein Teilegutachten.
 
 
Warum dann TÜV? 
 
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Moin,

bringt Dir nichts Dich einzulesen...ob TÜV, Dekra, GTÜ etc. egal wen wirst du durch angelesenes Halbwissen nicht dazu bringen das zu tun was du willst...wenn er es vorher abgelehnt hat. Fahre einfach zu einem anderen TÜV und gut. Nicht alle Prüfer sind gleich, was der eine ablehnt macht der nächste ohne weiteres. Und längst nicht jeder TÜVer mag keine Jeeps...da gibt es auch Fans

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G Heiko
 

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Es ist genau wie Heiko schreibt.
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Leberwurstbrot

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TGSA schrieb:
Warum dann TÜV? 
 
Die bereits eingetragenen Felgen stehen mit Herstellerbezeichnung im Fahrzeugschein. Die neuen Felgen sind von einem anderen Hersteller mit anderem Teilegutachten.
 
Leberwurstbrot

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Headman schrieb:
Moin,

bringt Dir nichts Dich einzulesen...ob TÜV, Dekra, GTÜ etc. egal wen wirst du durch angelesenes Halbwissen nicht dazu bringen das zu tun was du willst...wenn er es vorher abgelehnt hat. Fahre einfach zu einem anderen TÜV und gut. Nicht alle Prüfer sind gleich, was der eine ablehnt macht der nächste ohne weiteres. Und längst nicht jeder TÜVer mag keine Jeeps...da gibt es auch Fans

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G Heiko
 
Ich will ja keinen TÜV Menschen zu irgend was überreden, ich möchte halt für mich selbst so gut wie möglich informiert sein.
 
Übrigens hat der Prüfer bei dem ich war sich wirklich Mühe gegeben mir eine Eintragung zu machen, indem er intensiv nach einer Möglichkeit gesucht hat, und es ihm am Ende sichtlich leid tat keine Lösung gefunden zu haben, und nach einer Stunde nicht einmal Geld verlangt hat.
 
Mike63

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Das Problem sind nicht die Felgen wenn diese die selben technischen Daten und Radlast haben gibt das kein Problem.
 
 
Als Anschauungsbeispiel.....
Was bei dir evt passiert ist kenne ich selber und das ist jetzt über 20 Jahre her, KFZ CJ - 7 mit Loch stoß Stange ...
diese wurden meist immer ohne die Kunststoff Ecken gefahren, für den Prüfer war es den pflicht von den Originalen 
die Plaste dran zu stecken.
 
Ferner beim CJ -7 durften auch die Plaste vom YJ was bei diesen zwischen Kotflügel und Stoßstange montiert ist 
montiert werden, wobei das beim CJ nie dran war.
 
 
Fazit da ich deinen Bumper jetzt nicht kenne ... aber viele JK Varianten bei hiesigen Treffen oft sehe ... 
 
Vielleicht wurde zur Abnahme bei dir auch seitlich was dran gemacht um die Abnahme zu bekommen ....
 
Es gibt von gleichen Hersteller und gleiches KFZ mehrere Ausführungen von schmal - zwischen den Rädern 
bis breiter als die außen Flanken der Reifen, von Vorne gesehen.
 
Dieses den mit selber TYP Nummer nur unterschiedliche Ausführungen halt.
vermutlich ist das jetzige Problem jetzt bei dir auch so entstanden ......
 
My 2 Cent ...
 
 
Gruß Michael 
 
 
raik

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Mich interessiert die Rechtslage aber sehr. Laut Wikipedia sind Geräteträger vorwiegend für Nutzfahrzeuge der Landwirtschaft bestimmt. Vorwiegend bedeutet nicht ausschließlich. Auch finde ich keine Informationen darüber, ob Geräteträger nur öffentlichen Institutionen, bestimmten Berufsgruppen, oder Personen mit (behördlichen) Genehmigungen vorbehalten sind.
 
 
Schon interessant, wie du mit einem Wortdreher dem Satz einen ganz anderen Sinn gibst. Dort steht " Ein Geräteträger IST ein Nutzfahrzeug, das vorwiegend (also nicht ausschließlich) in der Landwirtschaft eingesetzt wird." IST bedeutet, keinerlei Spielraum, keinerlei Interpretation, eine abschließende Aufzählung.
 
Allerdings wird der Begriff des Geräteträgers, sehr häufig vom TÜV benutzt. Kann man ganz ganz oft in den Zulassungsbescheinigungen finden. Nämlich bei allen Fahrzeugen die sowas vorn dranhaben. Das Teilegutachten von Suzuki z.b. weißt die Halterung des Räumschildes auch als Geräteträger aus, was vom TÜV dann auch so eingetragen wird. An der Fahrzeugart ändert sich dadurch nichts. Der TÜV hat also grundsätzlich kein Problem mit dieser Begrifflichkeit. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Radabdeckung trotzdem passen muss. Wie schon geschrieben, den Prüfer der das abgenommen hat, hat´s nicht interessiert. Deinen jetzigen schon. Also entweder Prüfer wechseln, oder Loch schließen. Muss ja nicht für ewig dran bleiben. Alles andere ist vergeudete Zeit.
 
 
 
sebbekk

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2007 Jeep Wrangler JK Unlimited Rubicon 3.8L
Mein GTÜ-Sachverständiger des Vertrauens legt Wert darauf, dass die Reifen nicht aus den Fendern hervorstehen. Der Rest ist ihm scheißegal wenn´s eingetragen ist.
 
Passt auf, dass Ihr Euch nicht durch selbst ausgelegte Rechtsbildung alles selbst abstreitet.
 
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