Historisches Kennzeichen CJ 7

Diskutiere Historisches Kennzeichen CJ 7 im CJ Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Moinsen, Fahren ja allerhand Geräte rum. Selbst gesehen Cj 7 so geschätzte 6 Zoll höhergelegt mit Reifen deren Größe man nicht schätzen kann...
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Samstagsfahrer

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Moinsen,

Fahren ja allerhand Geräte rum. Selbst gesehen Cj 7 so geschätzte 6 Zoll höhergelegt mit Reifen deren Größe man nicht schätzen kann. :hehe:

Meinen möchte ich dezent höherlegen mit 2,5 Zoll Rancho oder Trailmaster Fahrwerk, je nachdem...Vorschläge ?
Wenn es geht aus den Staaten importiert, kostet die hälfte allerdings ohne TÜV Gutachten. Bekomme ich das hier so ohne weiteres ?
Ausserdem 31 vielleicht 33 Reifen wenn die drunterpassen...

Und nun das wichtigste, bekomme ich das auch eingetragen ? :cry:
 
Bayernjeeper

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Hi

Mit H-Kennzeichen ist das nicht gerade leicht. Je nach dem wie kulant der Mensch vom TÜV ist, kannst DU einige Umbauten eintragen und als "historisch" begutachten lassen, aber da ist der Spielraum nicht allzu groß. 6" Fahrwerk geht nur "unter Brüdern", Motor aufmotzen ist auch nicht gerade leicht, dass es anerkannt wird (historisch).

Gruß Karl
 

Samstagsfahrer

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Ach und das wichtigste habe ich vergessen...aber damit gibt es kein Problem...die Gasanlage... :hehe:
 
headranger

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Du darfst alles machen, was zeitgenössisch ist, d.h. was zu der Zeit als das Fahrzeug gebaut wurde in der betr. Szene auch schon üblich war.
Den Nachweis, daß dies schon damals so gemacht wurde, musst allerdings Du erbringen.

Dann wird das H-Kennzeichen nicht gefährdet.

Gruß
Hans
 
Mayalay

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Mir wurde gesagt, dass sogar noch alles dran darf, was es bis zehn Jahre nach Baujahr gab.
 
headranger

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Mir wurde gesagt, dass sogar noch alles dran darf, was es bis zehn Jahre nach Baujahr gab.



Ganz so stimmt das nicht!
Richtig ist folgendes:
(Quelle TÜV-Süd)

Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung
erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie
müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte „Hot-Rod“-Fahrzeuge werden
grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20
Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog
ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die Fahrzeuge und deren
Umbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen. Z.B. sind
scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.
• Das vorgestellte Fahrzeug muß in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Als
Voraus-setzung dafür gilt eine bestandene HU und mindestens ein Zustand 3 aus
den ein-schlägigen Bewertungsstufen der Oldtimerliteratur.

Gruß
Hans
 
nesttom

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Höher, breiter, Sidepipes, große Räder hat es bei den Jeepern schon immer gegeben und stellen kein Hindernis dar.
Wie oben schon beschrieben, geht kein Schrotthaufen und die Sicherheitsbesstimmungen müssen eingehalten werden.
Rammschutz geht gar nicht mehr, wenn nicht schon eingetragen und montiert.
Rad abdeckungen sind von TÜV zu TÜV verschieden, manche verlangen Spritzschutz, andere nicht.
Bei meinem TÜV war die Beleuchtung ein Thema, die wollten zusätzliche Standlichter und Blinker, weil mit den breiten Achsen und Rädern die Lichter mehr als 40 cm von der Außenkante des Fahrzeuges entfernt waren.

Am besten vorher mit dem TÜV oder anderen Gutachterorganisationen reden.

Viel Erfolg!
 
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