GigaGaba
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Entscheidend für die legale Verwendung der LED-Leuchtmittel in Halogen-Scheinwerfern ist immer die Genehmigungsnummer ("E-Nummer") auf der Streuscheibe des Scheinwerfers. Die muss sich in der Liste von Osram oder Philips wiederfinden.
Mit angemessener Argumentation lässt sich da manchmal auch noch was durchwinken, wenn die Nummer nicht passt...
Mit angemessener Argumentation lässt sich da manchmal auch noch was durchwinken, wenn die Nummer nicht passt...