H- Zulassung für den Chief

Diskutiere H- Zulassung für den Chief im Full Size Jeeps Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo Forum, Ich möchte gerne einen 1977er Jeep Cherokee Chief als Historisches Fahrzeug zulassen (H- Kennung). Nach dem ich mich durch den...
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echo

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Hallo Forum,

Ich möchte gerne einen 1977er Jeep Cherokee Chief als Historisches Fahrzeug zulassen (H- Kennung).

Nach dem ich mich durch den Anforderungskatalog gewühlt und verschiedene Gespräche gefürt haben, bin ich nun endgültig verwirrt.

Mein Problem:
Dem Chief ist mal jemand mit der Flex zu Bleche gerückt und man hatte ihm ein Loch ins Dach geschnitten. Da aber das Dach die denbar ungünstigst Stelle für eine Loch ist, hatte man sich wohl gedacht, das es eine tolle Idee sei, wenn man ein ausstellbares Glasdach in das Loch einsetzt. Leider wird aber genau diese "tolle" Idee nun zu meinem Problem, denn diese Veränderung im Blech ist, bzw. kann ein KO Kriterium für die H- Zulassung sein.

Meine Frage:
Was sind eure Erfahrungen, wird die Begutachtung so heiß gegessen wie sie gekocht wird? Kann ein Ausstelldach als sicherheitsverbessernde Maßnahme ausgelegt werden (frische Luft usw. ;-) Das Einbaudatum zu ermitteln bin zwar dran, kann aber noch nicht sagen ob es mir gelingt (Umbau älter als 20 Jahre, ist wieder OK).

Wäre wirklich schade, wenn das Projekt an einem kurzen Flex- Einsatz scheitern würde :-(

Für Hilfe und Empfehlungen in ich dankbar.

Lieben Gruß
 

XJoachim

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Glashubdächer gab es damals auch schon, also zeitgenössischer Umbau, sollte kein Problem darstellen.
 

echo

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Den Atomantrieb gab es damals auch schon, trotzdem darf ich ihn nicht in den Jeep einbauen, will ich ihn als Oldtimer zulassen ;-)

Nein, Spaß bei Seite, ist leider nicht zum Lachen ;-)

Vielen Dank für deine Antwort, aber nach meinen Recherchen, muss der Einbau vor 20 Jahren getätigt worden sein, sonst ist das KFZ nicht erhaltungswürdig (sagt der TÜV). Das es das Produkt damals gab, dass ist leider nicht ausschlaggebend.

Lieben Gruß
 
Jenny

Jenny

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Such dir nen anderen Tüver.

Das geht. :smilewinkgrin:

Joachim hat völlig recht. Was nicht geht, sind zum Beispiel breite Aluschlappen *würg*,
oder eine Perlmuttfarbe, die es damals nicht gegeben hat.

Ein Glasdach, was es auch damals optional gab,
darf kein Problem sein.

Es sei denn, es ist ein supermodernes Plastikdings mit einem reingeätzten Tribal und
lila Licht oder so ...

Frag einfach beim Tüv in der Nachbargemeinde.
 

echo

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Hallo Leute, vielen Dank.

@ Jenny: Ich komme aus der Gegend um Frankfurt und habe TÜV- Stellen von Hannover bis Aschaffenburg angerufen. Ich wollte mal einen Meinungsquerschnitt erhalten, die Tendenz ist niederschmetternd. (Ich erinnere: Wir sprechen immer noch über ein dämliches Ausstellglasdach ;-)


Hier mal ein paar Zeilen aus dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern:
(Ist keine Belehrung, dies soll nur meine Verwirrung definieren).

Voraussetztung für eine pos. Begutachtung gem. §21c StVTO:

Grundsätzliches zum Geltungsbereich

* Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein........ / ......... d. h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein........... / .......... Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird.

Punkt 2 im Anforderungskatalog:

Kapitel 1
- Blech

* Umbau von Limousine oder Coupé zum Caprio sind für die Einstufung als Oldtimer nicht möglich. Eine Ausnahme hiervon ergibt sich nur, wenn der Umbau mindestens 20 Jahre alt ist oder es diese Version im offiziellen Angebot des Herstellers gegeben hat, also ein Umbau in eine damals lieferbaren Karosserieversion des gleichen Fahrzeugtyps erfolgte.

(Anmerkung von mir: Der genennte Abschnitt zeigt ein Beispiel, für den TÜV ist es egal ob das Dach abgenommen wurde, oder ein "Loch" din ist ;-)

Lieben Gruß
 

XJoachim

Guest
Genau der 2. Punkt ist Schwachsinn, ein Cabrioumbau ist etwas vollkommen anderes als der Einbau einen Glashubdachs.
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
...
Voraussetztung für eine pos. Begutachtung gem. §21c StVTO:

Grundsätzliches zum Geltungsbereich
* Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein........ / .........
d. h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein........... / .......... Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in
denen im Anforderungskatalog ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird.

Punkt 2 im Anforderungskatalog:

Kapitel 1
- Blech

* Umbau von Limousine oder Coupé zum Caprio sind für die Einstufung als Oldtimer nicht möglich.
Eine Ausnahme hiervon ergibt sich nur, wenn der Umbau mindestens 20 Jahre alt ist oder es diese
Version im offiziellen Angebot des Herstellers gegeben hat, also ein Umbau in eine damals lieferbaren
Karosserieversion des gleichen Fahrzeugtyps erfolgte.
...
:newlaugh: Sorry - ich habe das Problem nicht wirklich verstanden!

Du hast einen 30 Jahre alten Jeep und willst für diesen ein H-Kennzeichen.
Das funktioiert immer, wenn das Fahrzeug im entsprechenden Zustand ist.
Laut Deiner Beschreibung ist der Zustand gegeben ... also ist es kein Problem.

Aber ... Du bekommst es nicht bei "jeder" TÜV-Stelle und vor allem kaum eine positive Aussage
ohne vorzeigbares Anschauungsobjekt ... mit Telefon und so kannst Du Dir nur den Tag versauen.

:smilewinkgrin:
Bodo
 
Heisseluft

Heisseluft

Lalala...
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Nunja, einige...
..ich hatte mal mit meinem TÜVer über diese Problematik gesprochen...
...der meinte: Alles was damals TÜVbar war wird anerkannt...aber den Beweis dafür musst DU erbringen (alte Prospekte, ABE´s, Tüv-Gutachten, Anzeigen in Zeitschriften.....)

...und es ist theoretisch möglich ein Fahrzeug heute so zeitgenössisch aufzubauen, als wäre es damals passiert...Hauptsache man hat ein paar Belege...


Ein Sonnendach mit Solarpanel wird wohl ausfallen...



:smilewinkgrin:


Sven
 
markk

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Was nicht geht, sind zum Beispiel breite Aluschlappen *würg*,
oder eine Perlmuttfarbe, die es damals nicht gegeben hat.
@Jenny: Die Farbe ist völlig unerheblich, er kann auch Flipflop-Lack verwenden!
Einziges Kriterium: Nicht mehr als zwei Lackfarben!

Bzgl. Glasdach: Warum machts Du Dir den Aufwand? Hin zum TÜV und fertig, ich würde da kein Wort drüber verlieren. Und wenn er fragt ganz erstaunt sein, von wegen warum er überhaupt fragt, das ist doch absolut original und war schon bei Werksauslieferung drin und das sieht man doch an der Qualität, das bekommt ein Nachrüster so nie hin und Jeep war mit dem Wagoneer der Erfinder des Glasdachs, alles andere ist billige Nachahmung und "blubb und blabla".

Und nebenbei: Die meisten freien Prüfer dürfen inzwischen ebenfalls das H abnehmen. Manchmal sind die lockerer drauf als die Halter des gefallenen Monopols!

Markus
 
Jenny

Jenny

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Ich denke auch, am Glasdach wird es nicht scheitern.

Such dir einfach einen Prüfer oder eine Werkstatt, der dir helfen will.

Anscheinend macht hier jeder andere Erfahrungen.
 
heujo

heujo

..der mit dem BMW tanzt!
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Siegbach
also sonnendächer gabsschon dmalas, evtl. mussts man halt zwischendurch auf ein neueres umrüsten, weil das alte hingegangen ist und nirgendswo mehr nachzukaufen war, das muss man einfach dem prüfer passend verkaufen...
 
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