Größere Reifen eintragen überhaupt noch möglich?

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YJ Robert

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Hallo,

welche Reifengröße wird für TJ 4,0 mit 6-Gang-Schaltgetriebe überhaupt noch eingetragen?

Hab mit TÜV gesprochen, hat nur ein Gutachten für 2,5 l mit 5-Gang-Schaltgetriebe.

Er kann weder 255/70 R 15 oder 31x10,5-15 eintragen, größer schon gar nicht.

Es fährt doch fast keiner mit kleineren Reifen wie 31er rum, sind die alle nicht eingetragen?

Auch für einen Rubicon Modell 2004 gibt nichts größeres wie Serie.

Hat jemand so ein Gutachen, oder wie muß ich vorgehen?

Ich will mir einen TJ kaufen, auf dem sind 255/70 drauf, schauen mikrig aus, weil ein 1,5"-Fahrwerk verbaut ist.
Diese sind nicht eingetragen, sondern nur 235/70 R 15.

Gruß

Robert
 
Was geht und was nicht geht, ist doch immer wieder sehr unterschiedlich.

Du kannst ja mal bei einem lokalen Reifen-/Felgenmann nachfragen. Oder bei einem der üblichen Umbauer für Jeep oder Offroader im Allgemeinen. Diese bekommen ja immer wieder Konstellationen eingetragen, an die der "Normalbürger" noch nicht mal zu denken braucht.
 
Ich fahre auf meinem TJ auch 33x12,5x15 und diese sind nicht eingetragen! :rofl: Aber sie sind vom TÜV abgenommen! Das Problem bei uns ist die Zulassungsstelle: Wir tragen keine Räder-/Reifenkombination mehr ein, sie haben den technischen Bericht des TÜV, hierauf machen wir unseren LRA-Stempel dass die Betriebserlaubnis erteilt ist und dies haben Sie in Ihrem Fahrzeug mitzuführen.
 
das Problem hatte ich auch es wollte in HH um verrecken keiner die 31x10,5 15 eintragen.
das Problem waren die Abgasswerte wenn du über 8% größeren Umfang kommst.

habe dann Plan B gemacht ;-)

Letzte Woche hat mir ein TÜVer der auch nen TJ fährt gesagt wenn ich größer wie die 31 will soll ich das über eine Firma machen die auch gleich die Getriebeanpassung macht (was eh bei größeren Räder wie 31er sinnvoll ist) wenn dann noch der Tacho und das Fahrwerk also Anschlag usw. nachgearbeitet wurde.
wird es auch eingetragen.
 
Ich fahre auf meinem TJ auch 33x12,5x15 und diese sind nicht eingetragen! :rofl: Aber sie sind vom TÜV abgenommen! Das Problem bei uns ist die Zulassungsstelle: Wir tragen keine Räder-/Reifenkombination mehr ein, sie haben den technischen Bericht des TÜV, hierauf machen wir unseren LRA-Stempel dass die Betriebserlaubnis erteilt ist und dies haben Sie in Ihrem Fahrzeug mitzuführen.
wenn auf dem prüfbericht steht, das die änderung in die fahrzeugpapierezu übernehmen ist, dann hat die zulassungsstelle das auch zu machen, da haben die keine wahl.
 
Habe 33er (305 / 70 R16), anderes Fahrwerk, etc. alles eingetragen. Achsübersetzung musste geändert werden und der Tacho musste angepasst werden. Tacho ist beim TJ Rubi nicht ganz so einfach, da elektronisch, aber machbar.

Mfg Holti
 
das Problem hatte ich auch es wollte in HH um verrecken keiner die 31x10,5 15 eintragen.
das Problem waren die Abgasswerte wenn du über 8% größeren Umfang kommst.

habe dann Plan B gemacht ;-)

Letzte Woche hat mir ein TÜVer der auch nen TJ fährt gesagt wenn ich größer wie die 31 will soll ich das über eine Firma machen die auch gleich die Getriebeanpassung macht (was eh bei größeren Räder wie 31er sinnvoll ist) wenn dann noch der Tacho und das Fahrwerk also Anschlag usw. nachgearbeitet wurde.
wird es auch eingetragen.

Wenn Du das Tachoritzel für org. 3,07er Achse und 31er brauchst meldest Du Dich! ;-)
 
wenn auf dem prüfbericht steht, das die änderung in die fahrzeugpapierezu übernehmen ist, dann hat die zulassungsstelle das auch zu machen, da haben die keine wahl.

Ist das wieder so eine blöde Länderregelung??? Würde mich nicht wundern! Habe schon TJ-Fahrzeugscheine gesehen da stand sogar dabei welche Farbe das zur Reifengröße passende Tachoritzel hat :shocked:
 
Ist das wieder so eine blöde Länderregelung??? Würde mich nicht wundern! Habe schon TJ-Fahrzeugscheine gesehen da stand sogar dabei welche Farbe das zur Reifengröße passende Tachoritzel hat :shocked:

nöö, das ist allgemein gültig...ich hatte seinerzeit probleme, die 31er in die neuen papiere eintragen zu lassen.

die von der zulassungsstelle hatten sich strikt geweigert, das zu tun.

als ich denen das unten abgebildete schreiben vorgelegt hatte, ging´s auf einmal ganz problemlos...

10210165fc.jpg
 
Schön, dass dieser administrative Punkt nun geklärt ist. Dabei geht es ursprünglich dich darum, die gewünschte Rad-/Reifenkombination zu legalisieren. Oder um bei den Fachausdrücken zu bleiben, die YJRobert vielleicht nicht so geläufig sind und er deshalb von "Eintragen" schrieb, eine erfolgreiche Änderungsabnahme beim TÜV durchführen zu können. Ohne die muss er sich um "Eintragen in die Zulasungsbescheinigung" oder "Mitführen der Abnahmebescheinigung" keine Sorgen machen.
Hilfreich für weitere Unerstützung wäre es sicher, wenn es sich erstmal auf eine Reifengröße festlegen könnte (255/70, 31er oder größer ist etwas vage).
 
Ich kann mich nicht auf eine Reifengröße festlegen, die dann nicht abgenommen werden kann.

Ich hätte gerne 33er, falls das nicht geht, oder sehr schwierig wird, gehe ich auf 31x10,5-15(event.255/75-15).

Bei den Felgen-Gutachten im Download gehen die Reifen bis 31x10,5-15, das hab ich schon herausgefunden.

Aber was ist mit 33er. Wie habt Ihr das gemacht?

Gruß

Robert
 
Ein Felgengutachten für 31er oder 255/70, in dem die Konformität hinsichtlich Abgas bestätigt, wird ist eine gute Grundlage. Dazu die Herstellerbescheinigung eines Reifenherstellers, in der die Zulässigkeit der Reifengröße auf der 15" Serienfelge (oder Wunschfelge) bescheinigt wird. Bescheinigung der Tachoanpassung muss je nach Prüfer mitgebracht werden oder er kontrolliert mit GPS selbst. Dann noch die Freigängigkeit durch Justierung der Lenkanschläge sicherstellen und auf die notwendige Abdeckung achten. Schon könnte es losgehen.
33er Reifen liegen ohne Maßnahmen an der Übersetzung außerhalb des Toleranzbereichs hinsichtlich Abrollumfang. Die Kopie eines alten Kfz-Scheins mit diesem Eintrag nützt heute nichts mehr, da eben andere Bestimmungen gelten. Also ist neben den Festigkeitsgutachten der Felge und der Herstellerbescheinung des Reifenherstellers noch ein Nachweis erforderlich, dass durch Änderung der Übersetzung das Mehr an Abrollumfang ausgeglichen wurde. Mit Glück geht der Prüfer dann davon aus, dass sich auch das Abgasverhaltern nicht wesentlich verändert. Vorher fragen. Schwierig wird der Nachweis des Umbaus, wenn man es selber macht. Bei dieser Reifengröße wäre der Komplettumbau mit Erledigung der Formalitäten durch eine Werkstatt wohl die bessere Variante.
In jedem Fall ist vorher mit dem Prüfer zu klären, was wie gemacht werden kann. Ich habe auf meine Fragen jedenfalls dort eine Antwort bekommen, die geforderten Nachweise zuammengesammelt und dann losgelegt. Bei Bedarf gerne auch mal eine zweite Meinung in einer anderen Prüfstelle einholen.
 
Ich kann mich nicht auf eine Reifengröße festlegen, die dann nicht abgenommen werden kann.

Ich hätte gerne 33er, falls das nicht geht, oder sehr schwierig wird, gehe ich auf 31x10,5-15(event.255/75-15).

Bei den Felgen-Gutachten im Download gehen die Reifen bis 31x10,5-15, das hab ich schon herausgefunden.

Aber was ist mit 33er. Wie habt Ihr das gemacht?

Gruß

Robert
wenn du uns mal genau erzählen würdest, aus welchen ort du kommst, kann man dir evt. eine firma nennen, bei der du dein anliegen vortragen kannst und die dir bei der legalisierung von z. b. 33ern helfen können.als privatperson ohne gutachten stehen die chancen jedenfalls schlecht.die reifen- und felgenfreigaben der reifenhersteller sind nicht das papier wert,auf die die gedruckt sind, denn über eine änderung des abgas- und bremsverhaltens und dessen zulässigkeit nach der umrüstung sagen diese gar nichts aus.
 
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