Gibt es eigentlich gute 35" MT-Reifen mit Schneeflocke?

Diskutiere Gibt es eigentlich gute 35" MT-Reifen mit Schneeflocke? im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Hallo Jeeper, hat jemand einen Tipp? Beste Grüße Ditze
CJ7 Ditze

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Hallo Jeeper,
hat jemand einen Tipp?
Beste Grüße
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Wingman

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Gibt es nicht.
 
LionRH

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Nein die gibt es nicht. Es gibt aber bei Ali Schneeflocken zum draufkleben 🫣

Nicht legal, aber für den ersten Eindruck in der Verkehrskontrolle ausreichend 🤣

Aber wenn es legal sein soll bleibt die nur der weg über AT Reifen mit Schneeflocke (bleibt aber mehr ein Sommerreifen als ein Winterreifen)
 
V8Jeeper

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Ob diese Aussage noch gilt?
wahrscheinlich nicht.



Der Grabber X3 besitzt eine P.O.R Kennung, M+S Kennung sowie einen Felgenschutz in vielen Größen.


Durch die P.O.R. Kennung benötigt der Reifen kein Schneeflocke-Symbol und ist somit als Ganzjahresreifen einsetzbar.


( P.O.R.) => Professional Offroad. Sobald diese Kennung vorhanden ist, benötigt der Reifen keine Labeldaten.
 
Dreamland

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Nein die gibt es nicht. Es gibt aber bei Ali Schneeflocken zum draufkleben 🫣

Nicht legal, aber für den ersten Eindruck in der Verkehrskontrolle ausreichend 🤣

Aber wenn es legal sein soll bleibt die nur der weg über AT Reifen mit Schneeflocke (bleibt aber mehr ein Sommerreifen als ein Winterreifen)
Hast du einen Link dazu? Konnte keine finden
 

GrossmeisterB

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M+S-Kennung nützt einem ja bei der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland nichts.
 
Andy_MUC

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Das ganze POR Thema gilt, wenn ich das richtig sehe, nur für "Spezialfahrzeuge", für die es keine Winterreifen gibt:

Aus diesem Grund wurde für die betroffenen Fahrzeuge, für die keine entsprechenden Reifen mit der erforderlichen Alpine-Kennzeichnung verfügbar sind, bereits mit der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung Straßenverkehrsrechliche Vorschriften in „2 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 StVO“ eine entsprechende Ausnahme von der situativen Winterreifenpflicht formuliert.

Die Frage ist mE, ob privat genutzte / angemeldete Wrangler, RAM und Co als Spezialfahrzeuge (schwere Mobilkräne werden als Bespiel genannt) angesehen werden?
Aber selbst wenn ich in einer Polizeikontrolle erfolgreich argumentieren könnte, dass mein privat zugelassener Wrangler ein Spezialfahrzeug sei und bauartbeding uuuunbedingt mit M/T gefahren werden MUSS (obwohl er mit A/T ausgeliefert wurde wovon es ja 3PMSF Reifen gibt) (vielleicht hilft auch der Gradisca Aufkleber vom Vorjahr in der Belegung der Tatsache, ich wäre Profi-Ralleyfahrer lol) auf jeden Fall selbst dann dürfte ich, wenn ich das richtig lese, max 50 km/h fahren:

Die StVO 3a Satz 6:

(3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für
1.Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
2.einspurige Kraftfahrzeuge,
3.Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
4.motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung,
5.Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen und
6. Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.
Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3 dürfen bei solchen Wetterbedingungen auch gefahren werden, wenn mindestens die Räder
1.der permanent angetriebenen Achsen und
2.der vorderen Lenkachsen
mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügende Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus
1.vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
2.während der Fahrt
a)einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
b)nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.



Mein Problem ist und bleibt:
wahrscheinlich würde es keinem Auffallen wenn ich M/T mit POR fahren würde und es gibt ja vielerorts auch immer weniger "winterliche Straßenverhältnisse". Selbst mit Kontrollen könnte ich leben. Aber sollte mal was passieren mit mehreren Beteiligten / Blechschaden (auch unverschuldet), und damit Versicherung / Polizei und Sachverständige involviert werden - dann sieht die Sache anders aus, und ich glaube da wird es schwierig für POR.

Das Ganze ist damit reine Statistik und hängt vom der eigenen Risikoaversion ab: wie groß ist dafür die Wahrscheinlichkeit und bin ich bereit das Risiko zu tragen?

Korrigiert mich gerne wenn ich mir das damals (schon ne Weile her) falsch zusammengereimt habe, oder sich inzwischen was geändert hat.
 
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Kardan06

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Abgesehen davon, dass es sich um den §2 statt §3 der StVO handelt, liegst du völlig richtig. Ein Fahrzeug der Klasse M1(G) muss bei winterlichen Straßenbedingungen mit entsprechend gekennzeichneten Reifen ausgerüstet sein. Da die POR nicht den Geschwindigkeitsindex der Serienbereifung gem. den Fahrzeugpapieren erreichen, sind sie auf öffentlichen Straßen nicht für den Jeep zulässig. Die Ausnahme über den Aufkleber am Armaturenbrett gilt ja wieder nur für als solche gekennzeichnete Winterreifen. Da es dem TE ja auch nicht um "gute" Mähdrescherreifen geht ist es für die hier gestellt Frage egal, ob die von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen sind.
 

kb1089

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Traunstein
Abgesehen davon, dass es sich um den §2 statt §3 der StVO handelt, liegst du völlig richtig. Ein Fahrzeug der Klasse M1(G) muss bei winterlichen Straßenbedingungen mit entsprechend gekennzeichneten Reifen ausgerüstet sein. Da die POR nicht den Geschwindigkeitsindex der Serienbereifung gem. den Fahrzeugpapieren erreichen, sind sie auf öffentlichen Straßen nicht für den Jeep zulässig. Die Ausnahme über den Aufkleber am Armaturenbrett gilt ja wieder nur für als solche gekennzeichnete Winterreifen. Da es dem TE ja auch nicht um "gute" Mähdrescherreifen geht ist es für die hier gestellt Frage egal, ob die von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen sind.
Es ist erstaunlich wieviel Halbwahrheiten hier rumgeistern, gemessend daran das die gültigen Rechtsnormen frei zugänglich sind.

Die Regelungen der STVZO sind zulassungsrechtlich irrelevant da EU Recht über nationalem Recht steht.

A: POR Reifen sind was die Abweichungen der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit betrifft M+S / Winterreifen gleichgestellt. Sie dürfen also sehr wohl mit entsprechendem Aufkleber gefahren werden.

B: POR Reifen sind ausdrücklich nicht Winterreifen gleichstellt (UN 117) und erfüllen damit nicht die Rechtspflicht zu geeigneter Bereifung bei Winterlichen Straßenverhältnissen. Eine Befreiiung von der Winterreifenpflicht besteht nur wenn für die Größe keine Reifen mit Alpinsymbol verfügbar sind (52. Änderung der STVZO 18.05.2017) dies trifft auf die Größen beim Wrangler ganz sicher nicht zu.

Die Frage ob man mit MT Reifen im Winter auf öffentlichen Straßen fahren sollte erübrigt sich sowieso. Zumindest wenn man nur einigermaßen Verantwortungsbewusst ist.

Nachzulesen ist die Rechtsgrundlager hier. Verordnung 458/2011 der EU Komission

Absatz: 4.2.2.2 und 4.2.2.3

4.2.2. im Falle von Fahrzeugen, die üblicherweise mit Normalreifen ausgerüstet sind und gelegentlich mit M+S-Reifen
ausgestattet werden (die mit dem Piktogramm eines dreigipfeligen Berges mit Schneeflocke gekennzeichnet sind),
wobei in diesem Fall das Symbol für die Geschwindigkeitskategorie der M+S-Reifen einer Geschwindigkeit
entsprechen muss, die entweder höher ist als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs oder nicht
niedriger als 160 km/h (oder beides). Ist jedoch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher
als die dem Symbol für die niedrigste Geschwindigkeitskategorie der montierten M+S-Reifen entsprechende
Geschwindigkeit, muss im Fahrzeuginnern an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit
dem niedrigsten Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten M+S-Reifen angebracht werden.
Andere Reifen mit verbesserter Traktion auf Schnee (die zwar das Kennzeichen M+S, aber nicht das Piktogramm
eines dreigipfeligen Berges mit Schneeflocke aufweisen) müssen die Anforderungen der Absätze 4.1.1 und 4.1.2
dieses Anhangs erfüllen;
4.2.3. im Falle von Fahrzeugen, die mit Geländereifen für den gewerblichen Einsatz (und die die Angabe POR tragen)
ausgestattet sind. Ist jedoch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher als die dem Symbol
für die niedrigste Geschwindigkeitskategorie der montierten Spezialreifen entsprechende Geschwindigkeit, muss
im Fahrzeuginnern dauerhaft und an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit dem nied
rigsten Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten Spezialreifen angebracht werden.


Weiterhin zu beachten ist der Rechtsakt von 2016 NR 117 der die Nomenklatur des POR Reifens klarstellt von Geländereifen für den gewerblichen Einsatz zu - Reifen für Geländeinsatz. Da es sich hierbei in der deutschen Fassung um einen Übersetzungsfehler handelte.

Die Änderungen wurden auch wortgleich in der STVZO übernommen:
Artikel 2: Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag

Auch die STVZO § 36 ist inzwischen aktualisiert. Siehe Bild im Anhang. Da gibt es keinerlei Unklarheiten mehr. Ganz speziell nicht zum Thema Speedindex der Reifen unterhalb Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
 

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Unglaublich, alles nur wegen Reifen die schon drauf sind?

Fahren und schauen ob wer meckert..........wenn ist es nur eine Ordnungswidrigkeit (ohne Unfall)
ausserdem gibts noch die Aussnahme wenn sie vor Ende 2017 hergestellt sind.

zum EU-Nationalrecht aus #11
ja das EU steht drüber, aber z.B. bei H-Nr. nicht, da diese national ist und dafür auch nur die Nationalen Regeln gelten. EU Oldtimer wurden noch nicht erfunden :jester:

so jetzt schmeißt Steine oder macht euch weiter ins Hemd..........viel Spaß und gute Fahrt :beerchug:
 

kb1089

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Unglaublich, alles nur wegen Reifen die schon drauf sind?

Fahren und schauen ob wer meckert..........wenn ist es nur eine Ordnungswidrigkeit (ohne Unfall)
ausserdem gibts noch die Aussnahme wenn sie vor Ende 2017 hergestellt sind.

zum EU-Nationalrecht aus #11
ja das EU steht drüber, aber z.B. bei H-Nr. nicht, da diese national ist und dafür auch nur die Nationalen Regeln gelten. EU Oldtimer wurden noch nicht erfunden :jester:

so jetzt schmeißt Steine oder macht euch weiter ins Hemd..........viel Spaß und gute Fahrt :beerchug:
Wenn es mein Kind ist was über die Straße läuft und du mit den gammligen MT dann 150m Bremsweg hast dann brauchst dir über nix mehr Sorgen zu machen. 👍

Die Ausnahme mit Herstellung vor 2017 gilt nur für M+S Reifen mit dem Zusatz POR ist das hinfällig.

Das Beste daran selbst ein Reifen der die Wintereigenschaften erfüllen würde für die Schneeflocken aber die Abrollemissionen nicht schafft wird zum POR. obwohl es im Grunde ein Winterreifen ist🤣
 
Chriz

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Die Comforser CF3000 sind M/T Reifen mit Schneeflocke/3PMSF 🙋🏼‍♂️es gibt daneben auch noch eine Version mit POR ohne Kennzeichnung. Darauf sollte man achten.

Ob die wirklich gut sind, kann ich allerdings noch nicht bewerten. Hab die erst einen Monat drauf.
 
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Die Comforser CF3000 sind M/T Reifen mit Schneeflocke/3PMSF 🙋🏼‍♂️es gibt daneben auch noch eine Version mit POR ohne Kennzeichnung. Darauf sollte man achten.

Ob die wirklich gut sind, kann ich allerdings noch nicht bewerten. Hab die erst einen Monat drauf.
Dann gib mal Rückmeldung, bin gespannt.
 
Wingman

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Die Comforser CF3000 sind M/T Reifen mit Schneeflocke/3PMSF 🙋🏼‍♂️es gibt daneben auch noch eine Version mit POR ohne Kennzeichnung. Darauf sollte man achten.

Ob die wirklich gut sind, kann ich allerdings noch nicht bewerten. Hab die erst einen Monat drauf.
Aber die max. Größe sind die kleinen 285/70 R17...keine 35".

Korrektur: Hab nun eine andere Bezugsquelle gefunden. Den gibt es doch in 35": COMFORSER 35x12,50R17 CF3000 121 Q 10PR M+S/3PMSF/POR - PKW-Reifen | Baltyre.com
 
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Den Radar Renegade RT+ gab es doch auch mal als 35“er mit 3PMSF…🤔
 
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gab es von denen wohl mal, als ich direkt beim Vertrieb angefragt hatte, haben die es erst bestätigt mit ner Standard Antwort… bei nochmaligem expliziteren Nachfragen wurde es verneint…angeblich nur bei einigen Größen. So wurden es für den Winter die „günstigen“ KO2. Leider relativ alternativlos in manchen Größen.
Der Markt eben zu klein für die Anbieter. Grade die größeren und teureren Pellen werden halt eher relativ lange gefahren, da verdienen die zu wenig mit.

G Heiko
 
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