Gewicht? Führerschein? SRT mit Wohnwagen

Diskutiere Gewicht? Führerschein? SRT mit Wohnwagen im Grand Cherokee WK2 Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Hallo allerseits,   leider bin ich irgendwie total verwirrt. :no:   Ich fahre seit Dezember 2015 einen neuen SRT und überlege zwecks Urlaub mir...
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tommyman

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Hallo allerseits,
 
leider bin ich irgendwie total verwirrt. :no:
 
Ich fahre seit Dezember 2015 einen neuen SRT und überlege zwecks Urlaub mir eine Anhängerkupplung und einen Wohnwagen zuzulegen. Laut diversen Auskünften, auch hier aus dem Forum, darf der SRT sowie der Summit nicht so viel ziehen wie ein Overland, Limited etc. Was wohl mit dem Böschungswinkel zusammenhängen mag. Wobei hier glaube ich einfach mal, das hängt mit der Deutschen Bürokratie zusammen, technisch wird das Fahrzeug ja wohl nicht anders sein.
 
Ich selbst bin Baujahr 1989 und habe nur Führerschein Klasse B (Erwerb mit 18/2007), somit bräuchte ich wohl BE oder B96 oder was nun? Das kommt zwar auch auf den Wohnwagen an, denke aber desto mehr ich anhängen dürfte desto besser.
 
Ich habe auch noch keine Anhängerkupplung, gibts da was hinsichtlich Gewicht oder Nutzung zu beachten?
 
Was darf ich also nun legal anhängen, kann man den SRT auflasten auf Overland etc?
Kann mir einer die Führerscheinklassen näher bringen. ich raffe nicht was wie wo nun benötigt wird.
 
Vielliecht kann mir ja einer Licht ins dunkel bringen. Vielleihct fährt irgendwer auch seinen Wohnwagen mit dem SRT, dem V8 sollte es relativ egal sein ob was darn hängt oder nicht.
Reservern von der Technik sollten genug da sein. :rofl:
 
Danke vor ab für eure Mühen
 

Piox

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Die Anhängelast vom SRT ist bei Jeep mit 2949kg gebremst angegeben, was wohl kaum ein Wohnwagen als Gesamtmasse erreichen wird.
 
Grundsätzlich wäre aber die Klasse BE sinnvoll, da B96 nur bis 4250kg zulässig ist und der SRT ja schon eine Gesamtgewicht von knapp 3t auf die Waage bringt.
Effektiv könnte man dann nur noch rund 1250kg anhängen, mit BE wären dann die volle Anhängelast möglich, welche bei den meisten Wohnwagen dennoch nötig wäre.
 

Buschtaxi

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BE machen, dauert via Ferienfahrschule keine Woche und kostet ca. 600-800.
AHK egal welche, gibt ausreichend Alternativen. Ca. 1200 inkl. Einbau (ja, geht auch günstiger) oder Premium-Variante von Jeep (Mopar) elektrisch anklappbar ca. das Dreifache.
Wohnwagen, auch die für Erwachsene, haben seltenst eine zulässige Gesamtmasse über 2,5to - brauchst also nix auflasten.

Und noch ein kleiner Tipp:
miet Dir erstmal einen.
Wärst nicht der erste, der nach 2-3 Wochen Camping vollständig bedient wäre von dieser Art, Urlaub zu machen.
 

MarkusWG2004

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Und nochmal einfach
 
Klasse B: Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusammen das zulässige Gesamtgewicht von 3500 Kg nicht überschreiten.
und mit der Schlüsselzahl 96 darf die Kombination das zulässige Gesamtgewicht von 4250 Kg nicht überschritten werden.
 
Beispiel B96:  PKW 2800 Kg + Anhänger 1450 KG wäre OK / PKW 2800 KG + Anhänger 2000 Kg wäre nicht OK.
 
und das gleiche gilt für Klasse B bis 3500 Kg. Also würde sich bei Deinem Zugfahrzeug die B96 auf jeden Fall lohnen
 
 
 
 

tommyman

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Danke euch für die schnelle Reaktion.
 
Würde also bedeuten, das B96 nur was bringt wenn ich mich im Bereich bis 4250KG gesamt bewege. Dachte irgendwie B96 wäre eine Art Verbesserung für den BE, was wohl aber nicht der Fall ist, sondern eher für den normalen B Schein mit so einem kleinen Hänger.
 
Wenn es ein Wohnwagen werden sollte, dann einen Skandinavier, aufgrund der Wintertauglichkeit etc.. Die sind doch schnell recht schwer, hab ich festgestellt.
Somit macht dann eigentlich der B96 wenig sind, ein 1 Achser Kabe Wohnwagen wiegt besipielsweise gerne schon mal 1700KG. Vergleichbare Produkte nicht wirklich weniger. Hier ist halt das Thema Heizung und Isolierung etc. ein kleiner Nachteil.
Wobei der ursprungsgedanke ein US Wohnwagen war, alleine wegen der Optik und dem Slide Out. Aber nach intensiver recherche von mir und einem guten Freund, ist die Zulassung so eine extreme Sache, ich sage nur GAS Abnahme, Achsen und Fenster. Und preislich macht das wieder wenig Sinn, außerdem gebraucht nicht zu bekommen.
 
Das Thema Wohnwagen mieten steht hoch auf der Agenda, wobei ich seit 4 Jahren bestimmt insgesamt 4 Wochen im Zelt verbinge auf diversen Autotreffen :smilewinkgrin: .
Ab Donnerstag steht mal wider eines an (Dolgesheim zwischen Mainz und Alzey das Thunderdome der V8 Driver) und das Zelt auf und abbauen geht mir langsam auf die Nüsse.
 
Dieses Jahr get es nach Schweden aufs BigMeet, allerdings bewusst ohne Wohnwagen.
Aber alles hat vor und Nachteile.
 
Zum thema Anhängekuppplung hole ich mir dann einfach mal ein paar Angebote ein. Elektrisch muss die wirklich nicht sein, komplett usichtbar wenn abgenommen wäre wünschenswert! Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich, arbeite in Mainz.
 
Danke euch schon mal für die Infos!
 

dognose

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Wobei hier glaube ich einfach mal, das hängt mit der Deutschen Bürokratie zusammen, technisch wird das Fahrzeug ja wohl nicht anders sein.
[...]
Was darf ich also nun legal anhängen, kann man den SRT auflasten auf Overland etc?
 
 
Hier hast du vollkommen Recht - es ist nur ein bürokratisches Problem: Der SRT und Summit haben etwas "weiter nach unten" reichende Front- und Heckschürzen, können damit nicht so steile Böschungswinkel passieren und sind daher im Fahrzeugschein als "PKW" eingetragen - Und damit darf die "gezogene Anhängelast" die "zulässe Gesamtmasse des Fahrzeugs" nicht überschreiten.
 
D.h. der SRT und Summit dürfen daher max. 2.4 (oder 2.8 - irgendwas um den dreh) Tonnen ziehen - auch mit BE Führerschein. 
 
Der Overland hat bei den Schürzen ein paar cm mehr Bodenfreiheit. Im Fahrzeugschein steht daher nicht mehr "PKW" sondern "Geländewagen" (Oder Modern: Multifunktionskombilimousine "Geländekombilimousine zur Pers. Befd.") - Hier darf die Relation zwischen zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Anhängelast 1:1,5 betragen, maximal jedoch 3500 kg. (oder 4250 mit entsprechend aktiver Bremsanlage)
 
D.h. Overland + BE = 3.500 kg Anhänger möglich. 
 

tommyman

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dognose schrieb:
 
Hier hast du vollkommen Recht - es ist nur ein bürokratisches Problem: Der SRT und Summit haben etwas "weiter nach unten" reichende Front- und Heckschürzen, können damit nicht so steile Böschungswinkel passieren und sind daher im Fahrzeugschein als "PKW" eingetragen - Und damit darf die "gezogene Anhängelast" die "zulässe Gesamtmasse des Fahrzeugs" nicht überschreiten.
 
D.h. der SRT und Summit dürfen daher max. 2.4 (oder 2.8 - irgendwas um den dreh) Tonnen ziehen - auch mit BE Führerschein. 
 
Der Overland hat bei den Schürzen ein paar cm mehr Bodenfreiheit. Im Fahrzeugschein steht daher nicht mehr "PKW" sondern "Geländewagen" (Oder Modern: Multifunktionskombilimousine "Geländekombilimousine zur Pers. Befd.") - Hier darf die Relation zwischen zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Anhängelast 1:1,5 betragen, maximal jedoch 3500 kg. (oder 4250 mit entsprechend aktiver Bremsanlage)
 
D.h. Overland + BE = 3.500 kg Anhänger möglich. 
 
Daran sieht man mal wider wie Blödsinnig manche Verordnungen sind. Das Fahrzeug mit den wohl technisch größten Reserven im Antreib, darf am wenigsten ziehen. Irgendwie Sinnfrei, vorallem das ganze anhand der Schürzen zu bemessen. Wie viele Leute fahren denn mit Gespann durch den Wald oder ähnliches. Forstarbeiter und Landwirtschaft, mal außen vor gelassen.
 
"Geländekombilimousine zur Pers. Befd." da wurde der Amtsschimmel aber geritten bis er tot umgefallen ist :banghead:
 
Naja muss man wohl mit Leben, aber 2,4 Tonnen sollten für einen Wohnwagen wohl reichen. Ist ja eher mehr Leichbau, mehr oder weniger.
 
Dann werde ich mich wohl mal umsehen zwecks Fahrschule.
Das gibt bestimmt was, bei einer Fahrweise nach 6 Jahren Außendienst :rofl:
Nicht das ich es drauf anlegen würde, aber irgendwie glaube ich das wird lustig. Man hat doch vieles vergessen in 9 Jahren oder macht es einfach anders, weil andere Verkehrsteilnehmer es eher locker auslegen oder hinnehmen bzw. gleich falsch.
 
 

dognose

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Daran sieht man mal wider wie Blödsinnig manche Verordnungen sind. 
 
Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge... (Und wenns die EU sagt, wirds wohl Sinn haben   :jester: )
 
Und dort findet man dann die "Vorraussetzung" für den "Geländewagen" (Klasse M1G in diesem Fall) ( http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1970L0156:20060704:DE:pDF )
 
 
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.
 
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
 
der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen
 
SRT Überhangswinkel vorne: 18,4° - meeeeep
SRT Überhangswinkel hinten: 21,9° - ok
SRT Rampenwinkel: 17,8° - Meeeeep 2 Fails - der SRT ist ein PKW und kein Geländewagen :)
 
Das ist schon seit 1970 so - und früher war ja alles besser :)
 

V8martin

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Hallo tommymann,
 
wollte das Thema mal wieder nach vorne holen und fragen wie dir denn der Urlaub mit dem Wohnwagen so gefallen hat.
Wir Campen seit knapp zehn Jahren und uns gefällt es echt klasse. Jedes Jahr ca. 8 Wochen unterwegs im Sommer seit
sechs Jahren 4 Wochen Kroatien. Der Wettergarantie wegen!
Musste dieses Jahr mal wieder feststellen, dass der SRT echt ein super Zugpferd ist!
Wir fahren im Sommer meist mit zwei bis drei anderen Familien zusammen los.
Dieses Jahr waren wir mal nicht diejenigen die am meisten Tanken mussten! War allerdings für uns das erste Jahr ohne
Dachbox und Fahrräder!
Bekannte von uns haben einen T5 Bus letzte Generation mit dem (neuen) 4 Zylinder Bi-Turbo Diesel mit 200 PS. Man sollte meinen
der sei Sparsamer als der SRT, weit gefehlt! Der hatte einen Verbauch mit Dachbox und Wohnwagen 1800kg von 16-17 Liter auf 100km!
Mein SRT mit Wohnwagen 2000kg hat sich mit 14,9 Litern begnügt! Wie geil bitte für so ein Auto!
Allerdings auf Strecke immer im ECO Modus mit ACC gefahren.
 
Gruß aus dem hohen Norden
 

NextCG

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Hallo Martin, deine positiven Erfahrungen mit dem SRT als Zugfahrzeug kann ich absolut bestätigen.
Wir waren jetzt schon mehrmals mit diesem Gespann unterwegs. Ohne Fahrräder auf dem Dach begnügt sich der SRT mit 15-16 L/100 km (Wohnwagen 1800 kg). Mit Fahrrädern und gegen den Wind waren es aktuell 17 L.
Meine MLs haben sich bei gleichen Randbedingungen gleich viel, teilweise sogar noch mehr, durch die Düsen gezogen. Und das war Diesel und kein Benzin.
 
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Gewicht? Führerschein? SRT mit Wohnwagen

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