Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

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Kindskopf

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Hallo miteinander!
Hat denn von Euch schon mal jemand Erfahrungen gemacht mit dieser Gewährleistungspflicht durch Gebrauchtwagenhändler, bzw. wenn der Händler von dieser Pflicht nichts wissen will nach dem Verkauf. Hat jemand Tips wie man sich wehren kann.
Hintergrund war ja der, daß mein im Januar gekaufter XJ im April den 3. Kolben durch Bruch verloren hat und seither klackerte. In ne DC-Werkstatt bin ich ja noch gekommen, seither steht er da :sleepgo: Wie weist man nu nach, daß da ein Vorschaden vorgelegen hat? Zur Info, der Wagen wurde von mir nie gequält, ich hatte bis zum Umzug an ne neue Arbeitsstelle nur Bundesstraße, nicht mal Autobahn gefahren. Heißt somit, ich bin nie in die Lage gekommen bis an die Leistungsgrenze zu gehen, wo man eventuell einen etwaigen Leistungsverlust feststellen konnte. Der Wagen hatte beim Kauf 167000km runter, war 9 Jahre alt. Ich denk mal, das ist unter normalen Umständen keine Laufleistung für so nen 4.0l Motor.
Mir fehlt mein Jeep :shocked:
Danke vorab für die Tips
 
justyli

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Scuderia SRT8
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Blöde Sache.

Zwar haftet ein gewerblicher VK, der Händler wird diese wohl zulässigerweise auf ein Jahr verkürzt haben (ohne Ausschluss sogar 2Jahre).

Im Rahmen der gesetzl. Gewährleistung wird innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf vom Gesetz von einem bei Übergabe der Sache bereits vorhandenen Mangel ausgegangen.Der Unternehmer müsste im Streifall das Gegenteil beweisen.

Nach diesen sechs Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein. D.h. Du musst das Vorliegen des Mangels bei Übergabe der Kaufsache (Gefahrübergang) beweisen. Und es entfällt die genannte gesetzliche Vermutung. Zeigt sich ein Mangel also erst danach, muß Du als Käufer den vollen Beweis erbringen, daß dieser Mangel bereits bei Gefahrübergang (in der Regel der Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs) vorhanden war, wenn Du Gewährleistungsrechte geltend machen willst.

Dass geht nur durch ein Sachverständigengutachten, ohne dass auch eine Gericht niemals entscheiden wird.

Zunächst bist Du dafür beweispflichtig, daß es sich um einen Mangel des Fahrzeugs handelt, der nicht etwa aufgrund eines Bedienfehlers oder durch normalen Verschleiß eingetreten ist. Denn Verschleiß ist kein Mangel!

Sodann musst Du nachweisen, daß der Mangel bereits vor 9 Monaten vorhanden war, als Du das Fahrzeug übergeben bekommen hast.

Letzlich wird ein Beweis im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur durch ein Sachverständigengutachten zu erbringen sein. Die Vorgeschichte wird den Richter zwar sicherlich interessieren. Mangels eigener Sachkunde wird das Gericht aber einen Gutachter prüfen lassen, a) ob der Teilmotorschaden einen Mangel darstellt und :sleepgo: dieser bereits bei Gefahrübergang vorhanden gewesen sein muß.

Mit dem Ergebnis des Gutachtens steht und fällt die Klage. Kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, daß nicht auszuschließen ist, daß der Schaden auf Verschleiß beruht oder noch nicht bei Gefahrübergang angelegt war, wirst Du im Klageverfahren verlieren und hast dann sämtliche Kosten zu tragen. Durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens dürften sich die Gesamtkosten auf mehrere Tausend Euro belaufen, so daß Du gut abwägen solltest, ob Du das Risiko eingehen möchtest.

Um das Kostenrisiko zu minimieren, kannst Du natürlich, bevor Du rechtliche Schritte einleitest, ein privates Gutachten einholen lassen, um Dich abzusichern. Das Ergebnis des Gutachtens kann jedoch nicht vorhergesehen werden; auch kann vor Gericht der Gutachter zu einem anderen Ergebnis kommen.


Interpretation aus Kauf eines Gebrauchtwagens - Gewährleistung
 
headranger

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Alla hopp dann...
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Blöde Sache.


Sodann musst Du nachweisen, daß der Mangel bereits vor 9 Monaten vorhanden war, als Du das Fahrzeug übergeben bekommen hast.



Interpretation aus Kauf eines Gebrauchtwagens - Gewährleistung



Hallo justyli,

Reina hat geschrieben, er habe im Januar den Wagen gekauft und im April sei der Schaden eingetreten.
Das sind nach meiner Rechnung max. 4 Monaten, keine 9 wie Du schreibst. Vermutlich waren Dir die 9 Monate in Deinem gelinkten Beispiel noch im Gedächtnis.
Nachdem es nur 4 Monate waren, muß Reina eigentlich nix beweisen, denn der Schadenszeitpunkt lag eindeutig vor dem Ende der Beweislastumkehr.
Von Rechts wegen muß der Händler für die Beseitigung des Schadens aufkommen.

Gruß
Hans
 
justyli

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Scuderia SRT8
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Hallo justyli,

Reina hat geschrieben, er habe im Januar den Wagen gekauft und im April sei der Schaden eingetreten.
Das sind nach meiner Rechnung max. 4 Monaten, keine 9 wie Du schreibst. Vermutlich waren Dir die 9 Monate in Deinem gelinkten Beispiel noch im Gedächtnis.
Nachdem es nur 4 Monate waren, muß Reina eigentlich nix beweisen, denn der Schadenszeitpunkt lag eindeutig vor dem Ende der Beweislastumkehr.
Von Rechts wegen muß der Händler für die Beseitigung des Schadens aufkommen.

Gruß
Hans
:sleepgo: Richtig, wenn der Schaden innerhalb 6 Monate nach Kauf eingetreten und dem gewerblichen VK gemeldet worden ist, ist immer davon auszugehen, dass der Schaden bereits beim Kauf bestand.
Der VK müsste beweisen, dass dies nicht der Fall war. In der Regel für ihn nicht möglich = Vorteil Käufer.

Dann verstehe ich aber das Problem von Reina gar nicht. Denn der VK wird sein Pflichten in der gesetzl. Gewährleistung kennen.

Einfach Anwalt nehmen, anschreiben und gut is.
 
headranger

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:sleepgo: Richtig, wenn der Schaden innerhalb 6 Monate nach Kauf eingetreten und dem gewerblichen VK gemeldet worden ist, ist immer davon auszugehen, dass der Schaden bereits beim Kauf bestand.
Der VK müsste beweisen, dass dies nicht der Fall war. In der Regel für ihn nicht möglich = Vorteil Käufer.

Dann verstehe ich aber das Problem von Reina gar nicht. Denn der VK wird sein Pflichten in der gesetzl. Gewährleistung kennen.

Einfach Anwalt nehmen, anschreiben und gut is.

Ganau das sollte er tun.

Gruß
Hans
 

Kindskopf

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Das Ganze läuft ja schon über Anwalt, nur der Verkäufer dreht und windet sich, stellt Unwahrheiten in den Raum und gibt eben an, das Fahrzeug hatte bei Kauf neu TÜV und AU und somit kann von einem Vorschaden keine Rede sein. Das Klackern fing ja erst an, nachdem es den Kolben zerbröselt hatte. Vorher war davon nix zu merken. Der Meister der DC-Werkstatt meinte es könnte sich um einen sog. Kolbenkipper handeln, davon merkt man mal nichts und plötzlich ist der Motorschaden da. Ich glaub ja nicht daran, das sowas unter Verschleiß fällt. Der DC-Meister meinte wohl für sich stelle es sich so dar, daß der Wagen mal zu trocken gelaufen ist und die Kolben festsaßen und irgendwie wieder gangbar gemacht wurden. Die Flüssigkeitsstände waren beim Kauf in Ordnng!!! Ich dachte halt, jemand hat mit so ner Angelegenheit schon mal auch so grausige Erfarungen gemacht

Dazu kommt noch, da geb ich mir selber die Schuld, daß der Verkäufer mir als Privatperson die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Dürfte er ja auch nicht machen.
 
grimaldur

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Dazu kommt noch, da geb ich mir selber die Schuld, daß der Verkäufer mir als Privatperson die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Dürfte er ja auch nicht machen.
kann er, darf er aber nicht,

und es bringt ihm nichts, ausser bei dummen käufer die das dann glauben

er solls flicken, und ein 4L hält 400.000kms nicht 160tkm
 
headranger

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Das Ganze läuft ja schon über Anwalt, nur der Verkäufer dreht und windet sich, stellt Unwahrheiten in den Raum und gibt eben an, das Fahrzeug hatte bei Kauf neu TÜV und AU und somit kann von einem Vorschaden keine Rede sein. Das Klackern fing ja erst an, nachdem es den Kolben zerbröselt hatte. Vorher war davon nix zu merken. Der Meister der DC-Werkstatt meinte es könnte sich um einen sog. Kolbenkipper handeln, davon merkt man mal nichts und plötzlich ist der Motorschaden da. Ich glaub ja nicht daran, das sowas unter Verschleiß fällt. Der DC-Meister meinte wohl für sich stelle es sich so dar, daß der Wagen mal zu trocken gelaufen ist und die Kolben festsaßen und irgendwie wieder gangbar gemacht wurden. Die Flüssigkeitsstände waren beim Kauf in Ordnng!!! Ich dachte halt, jemand hat mit so ner Angelegenheit schon mal auch so grausige Erfarungen gemacht

Dazu kommt noch, da geb ich mir selber die Schuld, daß der Verkäufer mir als Privatperson die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Dürfte er ja auch nicht machen.

Im Gesetz steht ausdrücklich, daß der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausschließen darf.
Hat er es getan,ist der Vertrag nichtig, es sei denn er hätte eine "salvatorische Klausel" im Vertrag stehen.
D.h. es steht irgendwo, daß wenn ein Vertragspunkt nichtig ist, der übrige Vertrag unbetroffen bleibt.
Steht die nicht drin, hast Du sogar das Recht das Auto zurückzugeben.

Ansonsten muß er reparieren.

Gruß
Hans
 

White_Buffalo

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Moin,

die Aussage von Hans ist absolut korrekt... :hehe: :shocked: :shocked: und da beißt keine Maus
einen Faden von ab.... :shocked:

Die Rechtslage ist mehr als eindeutig! Schau in den Vertrag und hau dem Händler auf die Finger ! Und wenn Dein Anwalt da nicht mit klarkommt, wechsle schnell den Anwalt!

Gruß aus dem Teufelsmoor :sleepgo:
Micha
 
justyli

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Scuderia SRT8
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... Dazu kommt noch, da geb ich mir selber die Schuld, daß der Verkäufer mir als Privatperson die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Dürfte er ja auch nicht machen.
Egal ob Neuwagen oder Gebrauchter, vom Händler oder von Privat: Zunächst gelten zwei Jahre Gewährleistung! Der Händler darf jedoch bei einem Gebrauchten lediglich die Gewährleistung auf ein Jahr reduzieren. Der Privatverkäufer darf hingegen die Gewährleistung ganz ausschließen. Tun beide dies nicht, gelten immer die zwei Jahre!
Ein komplette Ausschlussmöglichkeit der Gewährleistung beim Verkauf an Privat hat der Händler nicht!

Der Händler muss dem Gesetz nach innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass das Fzg. zum Zeitpunkt der Auslieferung tatsächlich mängelfrei gewesen ist. (Wie sollte ihm das hier gelingen?)

Frischer TÜV und AU reichen diesbezüglich jedenfalls absolut nicht aus!


Tritt mal Deinem RA auf die Finger!
 
grimaldur

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2 Jahren ist aber nur bei neuwagen.

gebraucht ist es 1 jahr.
 
justyli

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2 Jahren ist aber nur bei neuwagen.

gebraucht ist es 1 jahr.
FALSCH! :sleepgo:

Egal ob Neuwagen oder Gebrauchter, vom Händler oder von Privat: Zunächst gelten zwei Jahre Gewährleistung! Der Händler darf jedoch bei einem Gebrauchten lediglich die Gewährleistung auf ein Jahr reduzieren. Der Privatverkäufer darf hingegen die Gewährleistung ganz ausschließen. Tun beide dies nicht, gelten immer die zwei Jahre!
 

Eagle Eye

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da ich mich derzeit um einen anderen gebrauchten JEEP umschaue, betrifft mich dieses thema auch.

wie verhält es sich mit diesen kleinen "nettigkeiten", in denen ein gewerblicher VK einen zusatz wie z.b: Bastlerfahrzeug, Sportfahrzeug o.ä. in den kaufvertrag schreiben will.

darf denn ein 14 jahre alte JEEP mit neuem TÜV als bastlerfahrzeug verkauft werden, für 8000 euronen ??

:D
EE
 
onkellinus

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da ich mich derzeit um einen anderen gebrauchten JEEP umschaue, betrifft mich dieses thema auch.

wie verhält es sich mit diesen kleinen "nettigkeiten", in denen ein gewerblicher VK einen zusatz wie z.b: Bastlerfahrzeug, Sportfahrzeug o.ä. in den kaufvertrag schreiben will.

darf denn ein 14 jahre alte JEEP mit neuem TÜV als bastlerfahrzeug verkauft werden, für 8000 euronen ??

:D
EE
Klar darf er so verkauft werden, nur ob diese Klausel im Streitfall gültig hat, dürfte fraglich sein. Vor allem, wenn offensichtlich ist, dass damit die Gewährleistungspflicht ausgehebelt werden soll.

Nur: Bei solchen Klausel würde ich von vornerein von einem Kauf absehen, da es Schadensfall sehr wahrscheinlich richtigen Stress geben würde.

:motz: Ralf
 
the Jeep

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Hallo,

hier mal ein Link ins Wikipedia zum Thema und auch gleich die DE- § dazu (siehe Link.....)

Bezüglich des gebrochenen Kolbens. Nun dieser Schaden tritt des öfteren auf und is gar ned so selten bei JEE- Engines (2,5er und 4.0er). Komischerweise is das bein den Italo-Heizölvernichtern fast kein Thema (überblick bei uns im Club - 436 Jeeper)

In den letzen 5 Jahren hab ich alleine im Club von 5 bis 6 gebrochenen Kolben (immer bein Kolbenbolzen horizontal) Info gekriegt.

Was die Ursache is is ma ned ganz klar, könnte aber sein, dass durch den Ölnebel beim 5 und 6 Zyl (3 und 4 beim 2,5er) der dort über die Kurbelwellengehäuseentlüftung angesaugt wird bei diesen Zylindern die Oktanzahl drastisch gesengt wird (Ölnebelhältige Ansaugluft senkt die Oktanzahl bis auf den Wert 60 runter) und es so zu Hochgeschwindigkeitsnageln (durch Motorlärm nich mehr wahrnehmbar) kommt, wodurch der Bereich beim Kolbenbolzen extrem belastet wird und dann dort irgendwann bricht.

Das Problem hatten in den 80ern zB Audi 100 2.3 5 Zylindermotoren und einige Motortypen von BMW, da durch undichte Ventilschaftdichtungen Öl in die Ansaugluft kam und dadruch der obig genannte Efekt eintrat.

Die meisten Pleuelbrüche sind ebenfalls auf den hinteren Zylindern zu finden.

Is wie gesagt nur so ne Vermutung von mir :D
 

Kindskopf

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Von mir mal der Ausgang meines Verfahrens dazu!
Ich bekam die Hälfte des Verkaufpreises zurück, da ich mich ja auch mit dem Händler halbwegs vernünftig einigen wollte. Sehr interessante Anmerkung der Richterin übrigens zu dieser Gewährleistungspflicht.

Da diese Gewährleistungsgeschichte relativ neu ist, ist es Auslegungssache für das Gericht wer denn in der Beweispflicht steht. Ist man im ersten Halbjahr relativ viel gefahren (ich selber 7000km in 3 Monaten), dann ist es meine Sache zu belegen, ob denn der Schaden schon beim Kauf vorgelegen hat. Also nix da mit dieser Aussage: Im ersten Halbjar wird vermutet, daß der Schaden bereits beim Kauf vorgelegen hat. Und wie sollte man das als Laie bitte schön nachweisen können???
Aber wie gesagt, es kam zu ner gütlichen Einigung und ich wünsch dem Händler mal auch nix Böses. Okay, fast nix Böses.

Na egal, ich hab wieder einen und hoffentlich hält der mal länger als 3 Monate!
 
markk

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Vielleicht mal folgender Fall den mein Bruder erlebt hat:

Hat sich einen G 320 Benziner bei einem Bekannten gekauft, da der aber eine Firma hat, hätte er die Gewähleistung nicht ausschliessen können, also lief der Kauf über die Stammwerkstatt des Bekannten. Die Werkstatt hat meinem Bruder dann natürlich zusätzlich zum Kaufpreis noch eine Gebrauchtwagenversicherung aufgezwungen, schliesslich wollte man nicht für die Autos anderer Leute kostenlos gerade stehen müssen. Nur wenige Wochen nach dem Kauf fing der Motor des G an größere Mengen Öl aus der Zylinderkopfdichtung zu drücken. Analyse bei DC: Zylinderkopfdichtung hin, wenn nicht noch mehr. Die Versicherung hat sich ewig Zeit gelassen mit einer Antwort auf die Anfrage meines Bruders, er hat dann das Auto in seiner Not zu DC in die Reparatur gegeben - die meinten sie würden das mit der Versicherung schon geregelt bekommen. Beim Öffnen der Motors wurden einige Mängel am Zylinderkopf gefunden, die Dichtung war wohl schon mal unfachmännisch oder zumindest provisorisch getauscht worden, nachdem der Motor vermutlich wegen einer defekten Wasserpumpe überhitzt wurde. Die Rechnung war also entsprechend hoch, die Versicherung hat sich nun erst recht quergestellt, Begründung "Reparatur eingeleitet ohne Absprache mit uns und nicht in einer von uns empfohlenen Werkstatt". Das ging ein paar Monate hin und her, meines Wissens hat die Versicherung einen Teil der Reparatur übernommen, auf einem Teil ist mein Bruder (oder die Werkstatt?) sitzengeblieben.
Nachdem sich dann kurz darauf noch ein massiver Schaden an der Vorderachse herausgestellt hat, hat mein Bruder gar nicht erst versucht das über die Gebrauchtwagenversicherung abzuwickeln, sondern verkauft den Wagen nun mit dem Schaden.

Markus
 
kristian b

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eins ist wichtig! gebrauchtwagengarantieen hebeln natürlich nicht das gewährleistungsrecht aus! gebrauchtwagengarantieen zahlen ja meist km-abhängig. je mehr km das auto auf der uhr hat, desto weniger zahlt die versicherung. das brauch einen aber im 1. halben jahr nicht zu interessieren, da alles was nicht die versicherung zahlt, über den händler getragen werden muß! manche händler verweisen gerne auf die bedingung der garantie und lehnen die restzahlung ab. das ist natürlich quatsch!
 
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