Wieso kontraproduktiv? Sogar logisch, wenn man mal ein bisschen drüber nachdenkt. Der Stock 5.9er hat rein rechnerisch (und im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens auch geprüft) 5940 kg Zuggesamtgewicht. Mit der Auflastung käme er jetzt voll beladen auf 6305 kg. Von Chrysler/Jeep so nicht vorgesehen oder freigegeben. Auch das Kölbl-Gutachten bestätigt nur die weiterhin bestehende Vorschriftsmäßigkeit des Solofahrzeugs.
Insofern hat der Prüfer korrekterweise das Zuggesamtgewicht reduziert. Er hätte auch die Anhängelast reduzieren können, dann hätte man aber mit einem unbeladenen Zugfahrzeug auch keine 3500 kg mehr ziehen dürfen. So hat er jetzt nur verhindert, dass ein voll ausgeladenes Zugfahrzeug das maximale Anhängergewicht ziehen kann. Das dies nicht der (rechnerischen) Höhe eines serienmäßigen 5.9ers entspricht ist auch nachvollziehbar, da diese Kombination so nie geprüft wurde und daher eine Sicherheitsreserve berücksichtigt wird.
Bei einer Kontrolle zählt übrigens ausschließlich dein eingetragenes Gesamtgewicht (KBA Eintrag) , also die 2440 kg. Insofern hast du keine zugelassene Auflastung, sondern halt nur andere Federn verbaut und zusätzlich noch die dadurch resultierende (eingetragene) Beschränkung aufs Zuggesamtgewicht. Kann man machen, ist aber so ziemlich sinnfrei. So wie es jetzt ist, könntest du auch wieder Serienfedern einbauen und damit den Eintrag entfernen lassen, da du die zusätzliche Kapazität der Kölbl Federn sowieso nicht nutzen darfst. Das sollte man zumindest mal in Ordnung bringen.