Führerschein Klasse 3 auf Kartenführerschein aktualisieren

Diskutiere Führerschein Klasse 3 auf Kartenführerschein aktualisieren im Treffpunkt Forum im Bereich Allgemeines; Das Verfallsdatum eines Führerscheins ist der EU eingefallen. Was das in den einzelnen Ländern für Stielblüten beim Umtausch hervorbringt, da bin...
MoabUnlimited

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Ok ok,

na ich bin mal gespannt was 2026 auf mich zu kommt wenn ich alte Karte (die ja eigentlich nicht abläuft) gegen eine Neue befristet auf 10 Jahre tauschen soll :angryfire:
nur um den Staat finanziell zu untestützen :a060:

Bin schon traurig weil ich meinen grauen Lappen weg geben musste :bier:
Das Verfallsdatum eines Führerscheins ist der EU eingefallen.
Was das in den einzelnen Ländern für Stielblüten beim Umtausch hervorbringt, da bin ich auch mal gespannt.

Servus
Rainer
 
V8Jeeper

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Zur Not nehm ich den von meinen Opa und mach mein Bild rein, der is noch mit Wehrmachtsstempel :devil:

aber Schluß jetzt mit Scherzen sonst kommt der off topic Besen noch :angel:

ich denk mal seine Fragen sind beantwordet und er muss nur genau hinschauen was der zuständige Staatsdiener macht und evtl. Veto einlegen ;)
 
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tom58

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Der Tag an dem man den Führerschein nur gegen einen Test zurück bekommt steht bestimmt schon fest. Schließlich lässt sich da auch noch ein steuerpflichtiger Umsatz generieren.
 
tom28865

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...naja - wenn ich an die letzten Unfälle bei uns im Umland denke, da waren so einige Kandidaten dabei die besser einen Test gemacht hätten.
Der Mit-Achtziger brummt dem End-70er rein und wenn man dann die Meldung dazu liest .. kann man nur den Kopf schütteln.
Ein Test dem ggf. eine klare Ansprache folgt könnte evtl. das Bewußtsein schärfen lieber nicht mehr zu fahren bevor man einen übern Haufen fährt.
Nicht jeder Jeck ist gleich und nicht jeder kann im hohem Alter noch sicher manövrieren.
Mal sehen was ich dann einmal sagen werde "nein - nur aus meinen kalten Händen bekommt ihr den Schein"....:angel:
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
... haben Führerscheine inzwischen ein Ablaufdatum?
Zumindest auf meinem habe ich keinen Hinweis gefunden ... :unsure:
 
tom58

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...naja - wenn ich an die letzten Unfälle bei uns im Umland denke, da waren so einige Kandidaten dabei die besser einen Test gemacht hätten.
Der Mit-Achtziger brummt dem End-70er rein und wenn man dann die Meldung dazu liest .. kann man nur den Kopf schütteln.
Ein Test dem ggf. eine klare Ansprache folgt könnte evtl. das Bewußtsein schärfen lieber nicht mehr zu fahren bevor man einen übern Haufen fährt.
Nicht jeder Jeck ist gleich und nicht jeder kann im hohem Alter noch sicher manövrieren.
Mal sehen was ich dann einmal sagen werde "nein - nur aus meinen kalten Händen bekommt ihr den Schein"....:angel:
Da ist meiner Meinung nach eine große Portion Stimmungsmache dabei. So das man auch in Deutschland einsieht das ein Ablaufdatum für den Führerschein nötig ist.
In den meisten anderen europäischen Ländern ist das ja schon längst so.
 
needlees

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Vergißt ab & an mal seine Medizin...
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...ich persönlich bin bei der neuen Führerscheinreglung etwas
zwiegespalten, aber ich sehe auch das positive dabei - denn wenn
ich schon jemanden töte dann soll es Mord, und kein Unfall sein.

.
 
raik

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4a ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins, 14 oder 10 das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis (früher nur eine Karteikarte, jetzt ein Register) bleibt ein Leben lang bestehen, so sie nicht entzogen, oder in eine Altersbeschränkungen reinläuft. Der Führerschein, also das Dokument als Nachweis der Fahrerlaubnis, hat nun ein Ablaufdatum. Die Verordnung bezieht sich auf den Führerschein. Also 4a.
 
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HowieEisentom

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na ich bin mal gespannt was 2026 auf mich zu kommt wenn ich alte Karte (die ja eigentlich nicht abläuft) gegen eine Neue befristet auf 10 Jahre tauschen soll :angryfire:
nur um den Staat finanziell zu untestützen :a060:
Bin schon traurig weil ich meinen grauen Lappen weg geben musste :bier:
[/QUOTE]

Die Zehnjahresfrist bezieht sich m.E. auf die Gültigkeit der Karte, nicht auf den Führerschein als solchen.
Es sollte dann alles so bleiben.-Sollte...
 

RTandreas

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Das Umschreiben wird wohl je nach Amt sehr unterschiedlich gehandhabt. Bei den Einen ist nach Überschreiten der Frist, sprich 50ster Geburtstag, beim Umschreiben alles weg was über den heutigen PKW schein geht. Manche Ämter "vergessen" auch gern mal beim Übertragen die eine oder andere Klasse. Kundenfreundliche Verwaltungen sagen kein Problem, bringen sie das Augenatest vorbei sowie der Arzt einen Termin für sie hatte......
Möchte man bis 7,5t Motorwagen und Hänger über 3,5t fahren treffen einen die Auflagen wie beim LKW. Also ist eine alle 5 Jahre! nicht jährliche Augenbescheinigung vom Arzt nötig mit Sehfeld, Dämmerungs, Rot-grün Test und rund 90 EUR "Prüfgebühr" Da viele heute schon nicht mehr Durchfahrbreiten mit nem Smart abschätzen können und trotzdem fahren, ist das leider verständlich als Vorgabe. Ärztliches Atest kann ich für die 7,5 t nicht sagen, ich brauchs fürn 2er eh, mein Bruder hat davon nix gesagt, nur mit dem Augenatest, da hatte er die freundliche Verwaltung. Ah ja er ist son Fall 3er reicht eigentlich aus - und dann fragt der Schwiegervater ob er auf dem Hof mal eben helfen kann...mit 3er kein Problem aber schon größerer Trecker oder Unimog ist Schluß mit lustig, wenn der Schein nicht richtig umgeschrieben wird. (und ich musste ihn erst auf die 50 Jahrefrist hinweisen, also er plus Frau und noch 3 andere gaaanz schnell -teilweise rückwirkend- neue Karte beantragt)
Wenns dumm läuft, darf man den entsprechend weggefallenen Teil neu machen mit Prüfung evtl Fahrschule und auf jeden Fall entsprechenden Kosten. Ne Kopie vom alten Schein ist muss, alt entwertet zurück ist besser wenn es beim Amt geht, denn manche Ämter "klemmen" auch da nach Umzug in neue Zuständigkeit und verlangen sonst eine Bescheinigung der ersten ausstellenden Behörde. Alles nicht so einfach, Deutschland eben, wo heute über 50% BIP durch Verwaltungswirtschaft (hauptsächlich vom Staat) er"wirtschaftet"? wird nach einer neulich gelesenen Aufstellung zu den einzelnen Wirtschaftszweigen.
Gerade oben noch gesehen: die 10 Jahre gelten nur für Moped/ Motorrad/PKW, alles >3,5 t was im 5 Jahresturnus zum Augenarzt muss bekommt auch immer ne neue Karte. Lässt man die Augenuntersuchung und die "Verlängerung" dann bleiben gilt der vorhandene Schein eben ohne die verfallenden Erweiterungen weiter.
Also willste über 3,5 t dann alle 5 Jahre Verlängerung mit neuer Karte, eingetragenem Verfalssdatum und eben Augenatest, PKW und Moped bleibt davon unbeleckt bzw. wird auf alle 10 Jahre beschränkt in Zukunft.
 
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Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
4a ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins, 14 oder 10 das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis (früher nur eine Karteikarte, jetzt ein Register) bleibt ein Leben lang bestehen, so sie nicht entzogen, oder in eine Altersbeschränkungen reinläuft. Der Führerschein, also das Dokument als Nachweis der Fahrerlaubnis, hat nun ein Ablaufdatum. Die Verordnung bezieht sich auf den Führerschein. Also 4a.
.... meine Frau und ich hatten damals den neuen Führerschein zeitidentisch beantragt.
Bei 4a. hat meine Frau ein Datum Anfang Januar `13 stehen.
Bei 4a. hat mein Führerschein ein Datum Ende Dezember `12 stehen.
Bei 14 ist bei beiden Führerscheinen das identische Datum im Juli `13 stehen.
Bei 10 ist jeweils ein Datum der Erteilung aufgeführt, teilweise Apil `80.

Gefühlt war das damals ein bisschen 'uneindeutig' :unsure:
 
raik

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@HowieEisentom

Deine "Karte" ist der Führerschein. Dein "Führerschein" ist die Fahrerlaubnis. Erklärung siehe oben.

Dein alter Lappen ist per Verordnung ab entsprechendem Datum für ungültig erklärt worden, auch wenn dieses Ablaufdatum bei dir nicht drin steht. Der Rest ist natürlich erwartungsgemäß zu kurz gedacht. Aber so lässt es sich natürlich besser meckern. ;)
 
raik

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@Bodo XJ
Das ist schon alles logisch.

Wenn du eine neue Fahrerlaubnis zu bereits Bestehenden erwirbst, oder du das erste Mal eine Fahrerlaubnis erteilt bekommst, stellst du einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle noch bevor du mit der Fahrschule angefangen hast. Dieser Antrag wird auch an die Bundesdruckerei geschickt. Dort wird dein Führerschein gedruckt (das Datum was dann unter 4a erscheint), während du gerade die Fahrschule machst. Selbst bei gleichzeitiger Abgabe des Antrages heißt das nicht, dass die Führerscheine zur gleichen Zeit gedruckt werden. Verschiedene Sachbearbeiter, ein paar Anträge dazwischen und schon gibts ein anderes Datum.

Das Datum, wann dir die Fahrerlaubnis erteilt wird, ist der Bundesdruckerei logischerweise nicht bekannt. Sie kann also unter Feld 10 kein Erteilungsdatum eintragen. Dafür gibts aber das Übergangsfeld 14, was als einziges händisch befüllt werden kann. Feld 14 bezieht sich immer auf das Feld 10 mit dem Sternchen drin, also die Fahrerlaubnisklasse du die beantragt hast und gerade machst.

Jetzt kommt es Monate später zur Fahrerlaubnisprüfung. Der Prüfer hat mittlerweile von der Bundesdruckerei deinen Führerschein erhalten und hat ihn bei der Prüfung dabei. Wenn du bestanden hast, trägt er das Prüfungsdatum (=Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis) in Feld 14 ein. Damit kannst du ab sofort die Fzg der neuen Fahrerlaubnisklasse fahren. Das bleibt so lange dort stehen, bis du einen neuen Führerschein ausgestellt bekommst. Dann verschwindet das Sternchen, das Datum aus Feld 14 wird in Feld 10 hinter der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse aufgedruckt und Feld 14 wird wieder geleert.

Die Fahrerlaubnisklassen können alle unterschiedliche Daten aufweisen, je nachdem, wann sie erteilt wurden (Spalte 10). Das Ausstellungsdatum des Führerscheins ist aber immer nur ein einziges Datum. Das unter 4a.

möchte man bis 7,5t Motorwagen und Hänger über 3,5t fahren treffen einen die Auflagen wie beim LKW. Also ist eine alle 5 Jahre!
Das gilt nur für diejenigen, welche die Fahrerlaubnisklasse C1E erworben haben, für diejenigen, welche sie aus der Klasse 3 umgeschrieben bekommen, gibt es eine Übergangsregelung die das aufhebt. Für die ist C1E bis zum Lebensende ohne weitere Auflagen gültig. Nicht verwechseln mit den Teilen der FE Klasse 3 die heute die aktuelle FE Klasse CE tangieren. Die werden als Schlüsselzahl unter 12 eingetragen. So denken viele, dass sie nach dem Umschreiben des alten Lappens plötzlich die FE Klasse CE besitzen, weil dies plötzlich auf dem neuen Kartenführerschein auftaucht. Die wird aber in Feld 12 gleich wieder beschränkt (Schlüsselzahl 79) und bezieht sich nur auf das winzige Krümelchen was die 12 Tonnen-Beschränkung bei Anhängerbetrieb betrifft. Da dieser Teil unter Bestandsschutz fällt, aber die aktuelle FE Klasse CE betrifft, muss es auch in dieser Spalte eingetragen werden. Etwas irritierend für viele, aber nein sie haben keinen CE Schein, sondern nur die Teile des alten 3ers, die heute die weiter gespreizten Fahrerlaubnisklassen tangieren. Zum Erhalt dieser Schlüsselzahl (und nur dieser) ist dann die ärztliche Untersuchung alle 5 Jahre nötig, eben weil wir hier im Bereich CE sind und da gilt generell ohne Ausnahme die 50 Jahres Grenze. Tut man das nicht, fällt lediglich die zusätzliche Berechtigung der Schlüsselzahl 79 weg. Züge bis 12 Tonnen, dürfen von ehemaligen 3er Besitzern ohne Auflagen bis zum Lebensende geführt werden.

In der Anlage zur FEV ist in Spalten aufgeführt, welche FE Klassen von Amts wegen automatisch und welche nur auf Antrag erteilt werden. Dafür muss man im Antrag an der entsprechenden Stelle aktiv ein Kreuz setzen. Wenn also später vermeintlich etwas fehlt, liegt es oftmals an der Unkenntnis der Antragssteller. Was natürlich nicht ausschließt, dass dort auch Fehler gemacht werden.
 
Bodo XJ

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@raik - erst einmal ein Dankeschön!

Deine Erklärung sind absolut schlüssig, nur in meinem/unserem Fall trifft nichts zu.
Denn meine Frau und ich haben keinen weiteren Führerschein gemacht!
Unsere Fahrerlaubnis bestand damals unverändert seit Jahrzehnten.
Wir wollten nur unseren Papierlappen gegen eine Plastikkarte tauschen.
Beide Führerscheine haben wir gemeinsam abgeholt ... .

Nur warum dann unter 14. ein Datum aufgeführt ist, kann ich nicht nachvollziehen :confused:
Wir wollten und beantragten lediglich eine Plastikkarte statt eines Papierfetzens.
Offensichtlich haben wir diesen Tausch 2 oder 3 Wochen zu früh angestoßen, sonst
müssten wir jetzt dann keine Führerscheine tauschen :frust:
 
V8Jeeper

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müssten wir jetzt dann keine Führerscheine tauschen :frust:
Na muß ist nicht aber wie Raik auch schon schrieb, dass nicht der Führerschein (Berechtigung) sondern die Karte (Dokument) zum nachweis, das man einen hat verfällt.
Ich hab auch kein "Verfallsdatum" auf der Karte da sie von 99 ist.

Im Endefekt gibt's die Lösungen:

Ignorieren und bei Kontrolle in D evtl. zahlen (höhe je nach wann und wie)
am Anfang nur Ordungswiedrigkeit für Taschengeld, später auch Bußgeld möglich, unser Staat braucht Geld. In EU je nach Land und Menschen wieder "Ermessung" :confused:
fahren darfst aber immer ;)

Ausserhalb EU je nach Land von völlig Wurst bis etwas mehr Mecker und evtl. Strafe (nach ermessen) :confused:

Braf sein und tauschen und dann in paar Jahren ignorieren und abwarten wer dann überhaupt noch nachschaut.

Oder als treuer Lemming alles machen was verlangt wird und damit leben wie es bei allen Befürwortungen so ist.......

Ergo.......... ich bin dafür oder ich bin dafür, dass ich dagegen bin :biglaugh:

Den Kopf reißt dir keiner ab und schlimmere Konsequenzen wie Versicherungsschutz usw. wir es nicht geben...........wieder mal reine Abzocke :(
 

RTandreas

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Haben wir die ganze neue Welt der unterschiedlichen Führerscheinklassen mit den ganzen Anhängerlasten...nicht ursprünglich den Großbritanniern zu verdanken? Die hatten, so ich mich recht erinnere, schon lange son Unfug, dass man für je neue Autofarbe oder Größe... einen seperaten "Schein" benötigte. Also Kipper, Kasten, mit Hänger oder Auflieger, Tank oder oder. Als die dann in die vereinheitlichte?? EU kommen sollten wurde das dann anpa(i)sst und wir bekamen die neue Erlaubnisvilefalt auch auf dem Kontinent. Und da das mehr bürokratischen Aufwand bedeutet wird es uns auch immer erhalten bleiben ob sinnvoll oder nicht. bzw. GB in EU oder eben nicht.
Augenprüfung OK aber Hängerfahren auf BAB??, der Hänger läuft doch eh nur hinterher ob PKW oder LKW und schneller darfste auch nicht. Rangieren mit 750 kg oder 3,5 t entweder man kann es oder nicht, neuer Schein sinnlos und so gibt es einiges was man rausnehmen könnte. Oder wie mein Fahrlehrer mal meinte: Fahren lernt man auf den ersten 10.000km Realstrasse nicht in der Fschule oder der Prüfung. Würden das mehr Schüler berücksichtigen gäbe es viel weniger Unfälle. Deswegen schule ich am liebsten Mopedfahrer (die brauchten damals bis 40 kmh damals nur Theorieprüfung beim TÜV (~30 DM) und mussten dann selbst sehen wie man praktisch fahren tut....)
 
V8Jeeper

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Deswegen schule ich am liebsten Mopedfahrer (die brauchten damals bis 40 kmh damals nur Theorieprüfung beim TÜV (~30 DM) und mussten dann selbst sehen wie man praktisch fahren tut....)
ja das war der alte 5er, hab 4er für Leichtkraftrad auch ohne Fahrprüfung für ca. 160,- gemacht :smilie048:
 
Thema:

Führerschein Klasse 3 auf Kartenführerschein aktualisieren

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