@Bodo XJ
Das ist schon alles logisch.
Wenn du eine neue Fahrerlaubnis zu bereits Bestehenden erwirbst, oder du das erste Mal eine Fahrerlaubnis erteilt bekommst, stellst du einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle noch bevor du mit der Fahrschule angefangen hast. Dieser Antrag wird auch an die Bundesdruckerei geschickt. Dort wird dein Führerschein gedruckt (das Datum was dann unter 4a erscheint), während du gerade die Fahrschule machst. Selbst bei gleichzeitiger Abgabe des Antrages heißt das nicht, dass die Führerscheine zur gleichen Zeit gedruckt werden. Verschiedene Sachbearbeiter, ein paar Anträge dazwischen und schon gibts ein anderes Datum.
Das Datum, wann dir die Fahrerlaubnis erteilt wird, ist der Bundesdruckerei logischerweise nicht bekannt. Sie kann also unter Feld 10 kein Erteilungsdatum eintragen. Dafür gibts aber das Übergangsfeld 14, was als einziges händisch befüllt werden kann. Feld 14 bezieht sich immer auf das Feld 10 mit dem Sternchen drin, also die Fahrerlaubnisklasse du die beantragt hast und gerade machst.
Jetzt kommt es Monate später zur Fahrerlaubnisprüfung. Der Prüfer hat mittlerweile von der Bundesdruckerei deinen Führerschein erhalten und hat ihn bei der Prüfung dabei. Wenn du bestanden hast, trägt er das Prüfungsdatum (=Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis) in Feld 14 ein. Damit kannst du ab sofort die Fzg der neuen Fahrerlaubnisklasse fahren. Das bleibt so lange dort stehen, bis du einen neuen Führerschein ausgestellt bekommst. Dann verschwindet das Sternchen, das Datum aus Feld 14 wird in Feld 10 hinter der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse aufgedruckt und Feld 14 wird wieder geleert.
Die Fahrerlaubnisklassen können alle unterschiedliche Daten aufweisen, je nachdem, wann sie erteilt wurden (Spalte 10). Das Ausstellungsdatum des Führerscheins ist aber immer nur ein einziges Datum. Das unter 4a.
möchte man bis 7,5t Motorwagen und Hänger über 3,5t fahren treffen einen die Auflagen wie beim LKW. Also ist eine alle 5 Jahre!
Das gilt nur für diejenigen, welche die Fahrerlaubnisklasse C1E erworben haben, für diejenigen, welche sie aus der Klasse 3 umgeschrieben bekommen, gibt es eine Übergangsregelung die das aufhebt. Für die ist C1E bis zum Lebensende ohne weitere Auflagen gültig. Nicht verwechseln mit den Teilen der FE Klasse 3 die heute die aktuelle FE Klasse CE tangieren. Die werden als Schlüsselzahl unter 12 eingetragen. So denken viele, dass sie nach dem Umschreiben des alten Lappens plötzlich die FE Klasse CE besitzen, weil dies plötzlich auf dem neuen Kartenführerschein auftaucht. Die wird aber in Feld 12 gleich wieder beschränkt (Schlüsselzahl 79) und bezieht sich nur auf das winzige Krümelchen was die 12 Tonnen-Beschränkung bei Anhängerbetrieb betrifft. Da dieser Teil unter Bestandsschutz fällt, aber die aktuelle FE Klasse CE betrifft, muss es auch in dieser Spalte eingetragen werden. Etwas irritierend für viele, aber nein sie haben keinen CE Schein, sondern nur die Teile des alten 3ers, die heute die weiter gespreizten Fahrerlaubnisklassen tangieren. Zum Erhalt dieser Schlüsselzahl (und nur dieser) ist dann die ärztliche Untersuchung alle 5 Jahre nötig, eben weil wir hier im Bereich CE sind und da gilt generell ohne Ausnahme die 50 Jahres Grenze. Tut man das nicht, fällt lediglich die zusätzliche Berechtigung der Schlüsselzahl 79 weg. Züge bis 12 Tonnen, dürfen von ehemaligen 3er Besitzern ohne Auflagen bis zum Lebensende geführt werden.
In der Anlage zur FEV ist in Spalten aufgeführt, welche FE Klassen von Amts wegen automatisch und welche nur auf Antrag erteilt werden. Dafür muss man im Antrag an der entsprechenden Stelle aktiv ein Kreuz setzen. Wenn also später vermeintlich etwas fehlt, liegt es oftmals an der Unkenntnis der Antragssteller. Was natürlich nicht ausschließt, dass dort auch Fehler gemacht werden.