raik
Rostphobiker
Den Führerschein muss jeder tauschen, ausnahmslos. Die seit 2013 ausgestellten Führerscheine haben ein aufgedrucktes Ablaufdatum, alle anderen haben per Verordnung ein Ablaufdatum. Insofern ist der Führerscheintausch etwas, was uns jetzt mehr oder wenig ständig begleiten wird. Beim Perso klappt das ja auch, und das schon seit Ewigkeiten.Offensichtlich haben wir diesen Tausch 2 oder 3 Wochen zu früh angestoßen, sonst
müssten wir jetzt dann keine Führerscheine tauschen
Da das hier immer wieder verwechselt wird....
Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung bestimmte Fahrzeuge zu führen. Die ist nicht greifbar, sondern nur ein digitaler Eintrag im zentralen Fahrerlaubnisregister beim KBA (hat die Karteikarte abgelöst, die nur bei der ausstellenden Führerscheinstelle einsehbar war).
Der Führerschein ist das Dokument ("Karte") zum Nachweis der Fahrerlaubnis, quasi eine Abschrift aus dem Register.
Alle Führerscheine haben jetzt ein Ablaufdatum (aufgedruckt, oder nach Staffelung -Ausstellungsdatum/Geburtsjahr - spätestens aber 2033). Das ändert aber nichts an der Fahrerlaubnis, denn die ist immer noch im Register, auch wenn der Führerschein abgelaufen/verloren sein sollte.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
Fahren ohne Führerschein nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit. (sofern natürlich die notwendige Fahrerlaubnis im Register eingetragen ist)