Klar habe ich das Gutachten noch, muss man ja immer bei sich führen. Interessanter Weise ist die Umrüstung nur gültig für Fahrzeuge, die vor dem 24.8.19 zugelassen sind (wegen Fußgängerschutz) ???
Des Weiteren ist eine Seilwinde erlaubt, aber das Abnehmen der Seitenteile nicht (Stubby)
Dann habe ich mir einmal die EU Verordnung zum Thema Fußgängerschutz angeschaut:
[SIZE=10pt]„Frontschutzsystem“ eine am Fahrzeug angebrachte selbst- ständige Struktur wie einen Rammschutzbügel oder einen weiteren Stoßfänger, der, zusätzlich zum Original- Stoßfänger, die Außenfläche des Fahrzeugs bei einem Zusam- menstoß mit einem Gegenstand vor Beschädigung schützen soll; Strukturen mit einer Masse von weniger als 0,5 kg, die nur zum Schutz der Fahrzeugscheinwerfer bestimmt sind, fallen nicht unter diesen Begriff;[/SIZE]
Damit gehört der Mopar Bumber Guard mit 4 kg leider nicht dazu :-(
Frontschutzsysteme als selbstständige technische Einheiten werden nur vertrieben, zum Verkauf angeboten oder verkauft, wenn ihnen eine klar verständliche Montageanleitung und eine Liste der Fahrzeugtypen beigefügt sind, für die sie typgenehmigt sind. Die Montageanleitung muss für die Fahrzeuge, für die das System genehmigt ist, jeweils spezifische Anweisungen für den Anbau enthalten, damit die genehmigten Bauteile so am Fahrzeug angebracht werden können, dass die einschlägigen Anforderun- gen in Anhang I Abschnitt 6 erfüllt sind.
Und das sind dann die Anforderungen:
Vorschriften für Konstruktion und Anbau von Frontschutzsystemen:
[SIZE=9pt]Die folgenden Vorschriften gelten für Frontschutzsysteme, die als Originalteile an Neufahrzeugen angebracht sind, und für Frontschutzsysteme, die als selbstständige technische Einheiten zum Anbau an bestimmte Fahr- zeuge in Verkehr gebracht werden sollen.[/SIZE]
[SIZE=9pt]Die Teile des Frontschutzsystems müssen so gestaltet sein, dass alle starren Oberflächen, die von einer Kugel mit 100 mm Durchmesser berührt werden können, einen Abrundungsradius von mindestens 5 mm aufweisen.[/SIZE]
[SIZE=9pt]Die Gesamtmasse des Frontschutzsystems einschließlich aller Träger und Halterungen darf nicht mehr als 1,2 % der Höchstmasse des Fahrzeugs betragen, für das es bestimmt ist, höchstens jedoch 18 kg.[/SIZE]
[SIZE=9pt]Die Oberkante des an ein Fahrzeug angebauten Frontschutzsystems darf nicht mehr als 50 mm über der Bezugs- linie der Fronthaubenvorderkante liegen.[/SIZE]
[SIZE=9pt]Das Frontschutzsystem darf die Breite des Fahrzeugs, an das es angebaut ist, nicht vergrößern. Beträgt die Gesamt- breite des Frontschutzsystems mehr als 75 % der Fahrzeugbreite, müssen seine Enden nach innen zur Außen- fläche des Fahrzeugs hin gebogen sein, um die Gefahr des Hängenbleibens auf ein Minimum zu beschränken. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn entweder das Frontschutzsystem in die Karosserie einbezogen ist oder das Ende des Bügels so nach innen gebogen ist, dass es von einer Kugel mit 100 mm Durchmesser nicht berührt werden kann, und der Zwischenraum zwischen dem Ende des Frontschutzsystems und der umgebenden Karosseriefläche höchstens 20 mm beträgt.[/SIZE]
[SIZE=9pt]Vorbehaltlich Nummer 6.1.4 darf der Zwischenraum zwischen den Bauteilen des Frontschutzsystems und der unter ihnen liegenden Karosseriefläche höchstens 80 mm betragen. Unterbrechungen der allgemeinen Kontur der darunter liegenden Karosserie (wie Öffnungen in Gittern und Lufteinlässe usw.) bleiben unberücksichtigt.[/SIZE]
[SIZE=9pt]Damit die Schutzwirkung des Fahrzeugstoßfängers erhalten bleibt, darf der Längsabstand zwischen dem vor- dersten Teil des Stoßfängers und dem vordersten Teil des Frontschutzsystems an keiner Stelle mehr als 50 mm betragen.[/SIZE]
[SIZE=9pt]Die Wirksamkeit des Stoßfängers darf durch das Frontschutzsystem nicht nennenswert vermindert werden. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn der Stoßfänger von nicht mehr als zwei vertikalen und von keinem horizon- talen Bauteil überdeckt wird.[/SIZE]
[SIZE=9pt]Das Frontschutzsystem darf nicht vor die Senkrechte geneigt sein. Die oberen Teile des Frontschutzsystems dür- fen um nicht mehr als 50 mm nach oben oder hinten (zur Windschutzscheibe hin) über die Bezugslinie der Fronthaubenvorderkante des Fahrzeugs bei abgebautem Frontschutzsystem hinausragen.[/SIZE]
[SIZE=9pt]Auch nach Anbringen eines Frontschutzsystems muss das Fahrzeug alle Anforderungen der einschlägigen Typ- genehmigungsvorschriften erfüllen.[/SIZE]
Irgendwie glaube ich nicht, dass ich das genehmigt bekomme,,,,