Frontschutzbügel / Rammschutz

Diskutiere Frontschutzbügel / Rammschutz im Cherokee / Liberty KJ, KK Forum Forum im Bereich Cherokee Forum; Hallo   Ich suche seit längerer Zeit einen Rammschutz für den KJ. Die Cobra Bügel sind ja wohl nicht mehr zu bekommen. Jetzt habe ich das hier...
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Xap

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Hallo
 
Ich suche seit längerer Zeit einen Rammschutz für den KJ.
Die Cobra Bügel sind ja wohl nicht mehr zu bekommen.
Jetzt habe ich das hier gefunden:
 
http://www.tuning-gt.com/shop/jeep/cherokee-kj-01-08
 
Hat jemand schon damit Erfahrungen gemacht?
Was ist beim Anbau zu beachten?
Ist die Bügelform reine Geschmackssache oder gibt es sinnvolle Gründe die eher für den
Niedrigen oder den Hohen sprechen?
 
Gruß
Xap
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
Mach Dich bitte erst mal Schlau, welcher Prüfer diese Bügel legalisiert.
Ich lese da immer wieder mal Stories, so dass mir so eine Vorab-Abfrage sinnvoll erscheint.
 
Hinweis:
Das Thema wird nicht nur von Bundesland zu Bundesland anders behandelt, manchmal schon vom nächsten Gutachter.
 
 

Xap

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Bodo schrieb:
Mach Dich bitte erst mal Schlau, welcher Prüfer diese Bügel legalisiert.
Ich lese da immer wieder mal Stories, so dass mir so eine Vorab-Abfrage sinnvoll erscheint.
 
Hinweis:
Das Thema wird nicht nur von Bundesland zu Bundesland anders behandelt, manchmal schon vom nächsten Gutachter.
 
 

Hab gerade nach ABE oder Teilegutachten gefragt.
Wenn diese vorliegen, sollte ja der TÜV Eintrag problemlos sein, egal wer prüft.
Mal sehen was da an Info kommt.
 
Xap
 

scotch

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Mit ABE sollte es kein Problem geben.
Aber welche Funktion soll er den erfüllen? Nur Optik?
Stabilität ist nämlich aus Gründen des Unfallschutzes nicht mehr gegeben und das eigene Fahrzeug erleidet mehr Schaden als ohne.
Sinnvoller erscheint mir ein vernünftiger "Geräteträger" vielleicht mit Stahlstoßstange und Schutzbügel.
Der erfüllt dann auch noch einen Sinn.
Ist nur meine persönliche Meinung und soll nicht abwertend klingen
Gruß Lars
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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@Xap - die juristische Basis hat sich u.U. geändert.
 
Nicht dass das Dokument das Papier nicht wert ist :angel:
 
 

Xap

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scotch schrieb:
Mit ABE sollte es kein Problem geben.
Aber welche Funktion soll er den erfüllen? Nur Optik?
Stabilität ist nämlich aus Gründen des Unfallschutzes nicht mehr gegeben und das eigene Fahrzeug erleidet mehr Schaden als ohne.
Sinnvoller erscheint mir ein vernünftiger "Geräteträger" vielleicht mit Stahlstoßstange und Schutzbügel.
Der erfüllt dann auch noch einen Sinn.
Ist nur meine persönliche Meinung und soll nicht abwertend klingen
Gruß Lars
 

Hallo Lars
eigentlich ist es genau das, was ich suche, ein ECHTER RAMMSCHUTZ und "einen vernüftigen Geräteträger"
Optik ist zweitrangig.
Was kann man da machen? Gibt es was fertiges dafür?
 
Xap
 

Xap

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Bodo schrieb:
@Xap - die juristische Basis hat sich u.U. geändert.
 
Nicht dass das Dokument das Papier nicht wert ist :angel:
 
 

Was heist das?
Jeder Gutachter entscheidet nach Gusto?
Ich war der Meinung das Teilegutschten mit Zulassung für das Fahrzeug + TÜV Abnahme incl. Eintrag ausreicht.
Oder fahr demnächst in ein anderes Bundesland krieg es dort abgenommen, wenn ich die Abnahme in meinem nicht bekomme?
Oder schiebt man einfach ein diskretes Kuvert rüber?
 
Bin wahrscheinlich nicht gut informiert.
 
Xap
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
...  ich habe mich schon länger mit Bullbars & Co. nicht mehr beschäftigt.
Man liest nur immer wieder, dass die Legalisierung kein Easy-Going' sein kann bzw. könnte.
Daher lass Dir die Dokumente geben und frage damit beim Gutachter nach.
Denn es ist vorstellbar, dass sich die juristischen Parameter seit Erstellen der Dokumente geändert haben.
-
Meinen Jeep XJ habe ich komplett umgebaut inkl. 32er Räder mit fast ohne Gutachten.
Lediglich für die Auflastung brauchte ich technische Unterlagen ... daher ist Vieles machbar.
Aber rechtzeitig bisschen fragen, hilft meist deutlich ... .
 
 

dognose

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Es gibt Gerüchte, man könne einen Rammschutz (Bullenfänger, whatever) als "universellen Geräte-träger" eintragen lassen, aber ich glaub nicht dran. 
 
Das Problem ist: häufig kennt mal "einer" jemandem beim Tüv, und der trägt das dann "mit zwei zugedrückten Augen" ein. WERT ist dies noch lange nichts. 
 
1.) Wird dir jeder Gutachter sagen - wenn du mit einer Kopie des anderen Fahrzeugscheins ankommst - es ist mir egal, wer das eingetragen hat, ich mach das nicht. 
(Denn jeder Gutachter muss für seine Eintragungen im Zweifel gerade stehen)
 
2.) Ist eine Eintragung durch den TÜV zwar Notwendig, aber kein all-umfassender Freifahrtsschein. Auch wenn man es von einem TÜV Gutachter hat eintragen lassen, kannst du in einer Kontrolle der Gelackmeierte sein, und behandelt werden als wäre es nicht eingetragen. Für den "Kunden" ist das eine doofe Sache, Rechtlich aber klar: Der TÜV darf nur eintragen, was gängigen Gesetzen entspricht. Trägt er etwas anderes ein, ist die Eintragung "hinfällig". 
 
Die weiteren Konsequenzen "für dich" liegen dann im "Ermessens-Spielraum": Die Rennleitung kann dich "verschonen", lediglich eine Demontage und Austragung fordern - oder du hast Pech, und das Ganze wird als Fahren ohne Betriebserlaubnis gehandhabt.
 
Den letzten Fall habe ich erlebt, als ein befreundeter Motorrad Fahrer von einem bekannten TÜV-Prüfer einen Auspuff mit 103 DB hat "eintragen" lassen. Die Sache endete vor Gericht, und die Begründung des Richters war: Auf Grund der gängigen STVZO hätte sich der Halter über die Eintragung von 103DB wundern müssen. Da dies nicht geschehen ist, liegt eine offensichtliche Inkaufnahme einer mangelhaften Prüfung vor."
 
Und beim "klassischen Bullenfänger" sehe ich das dann am Ende ähnlich. Die Aussage "Ich hob dacht, des isch a Werkzeug-Halter?!" dürfte wohl kaum glaubhaft wirken, auch wenn als solche eingetragen.
 
---
 
Wenn die Teile als "Personenschutzbügel" gemäß EU-Richtlinie "RREG 2005/66/EG" deklariert sind dann bekommst du das Eingetragen - hat nur mit einem "Rammschutz", der Schaden vom Auto abhalten soll so gar nichts gemein, sieht nur "ähnlich" aus. (Sie klappen entweder bei Kollision nach hinten weg, Sind aus weichem Plastik statt Edelstahl, usw, usw...)
 
Aber manchmal will man so ein Teil ja nur wegen der Optik und nicht wegen dem "praktischen" nutzen - dann spricht natürlich nichts dagegen.
 
 
 
 
 
 
catmanjag

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Als Geräteträger werden nicht die Bügel eingetragen - sondern allenfalls Windenstoßstangen an denen "zufällig" ein Bügel dran ist.
 

Joachim1960

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Ich habe den originalen Cobra-Bügel vor ca. 1,5 Jahren ohne Probleme oder "Beziehungen" vom Tüv eingetragen bekommen. 
Damals wurde auch schon behauptet, dass das nicht mehr möglich sei und ich hatte auch zuerst mit Problemen gerechnet. 
 
Bei einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder einem Stück Wild wird der Bügel meinen KJ nicht schützen. Dafür sind die Halter des Bügels nicht ausgelegt und das VA-Rohr des Bügels viel zu dünn. 
Da wäre die Windenstoßstange sicher die bessere Alternative.
 
Trotzdem bin ich froh, noch einen gebrauchten Bügel bekommen zu haben. Er schützt im Gelände die Frontpartie des KJ  schon enorm.
Äste, alte Holzpfosten, Mais schiebt man einfach weg, ohne das Kampfspuren am KJ zurück bleiben.
Außerdem sind meine Zusatzscheinwerfer auf dem Bügel montiert.
 
LG
Joachim 
 

Xap

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Hallo,
 
so habe nach ABE usw, angefragt und hier die kurze Antwort vom Lieferanten
 
"Guten Tag,

wir liefern die Ware nur mit EU-Homologation

Mit freundlichen Grüßen
TUNING-GT Team"
 
Jetzt bin ich fast so schlau wie vorher.
Laut GUUGEL ist das so was wie eine ABE nur im ganzen EU-Reich gültig.
Und eine ABE muss man doch nicht eintragen lassen oder?
Also muss ich für den Bügel gar nichts weiter mit dem TÜV und so machen.
Jetzt stellt sich nur die Frage ob das die Gutachter beim TÜV bzw. der Versicherung auch so sehen.
 
Hat jemand Erfahrungen mit einer EU-Homologation?
 
Gruß
Xap
 
 
 

Patriot1970

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Xap schrieb:
Hallo,
 
so habe nach ABE usw, angefragt und hier die kurze Antwort vom Lieferanten
 
"Guten Tag,

wir liefern die Ware nur mit EU-Homologation
Mit freundlichen Grüßen
TUNING-GT Team"
 
Jetzt bin ich fast so schlau wie vorher.
Laut GUUGEL ist das so was wie eine ABE nur im ganzen EU-Reich gültig.
Und eine ABE muss man doch nicht eintragen lassen oder?
Also muss ich für den Bügel gar nichts weiter mit dem TÜV und so machen.
Jetzt stellt sich nur die Frage ob das die Gutachter beim TÜV bzw. der Versicherung auch so sehen.
 
Hat jemand Erfahrungen mit einer EU-Homologation?
 
Gruß
Xap
 
 
 
Sorry aber für den Preis ??? Das ist der Bügel im Leben net Wert und vor allem auch noch grotten Hässlich
 
 
mccorner

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das war aber nicht die Frage,
sonder was eine "EU-Homologation" macht. kann man da nicht den TÜV/DEKRA befragen, die sollten das doch wissen. oder ggf. den ADAC?
 

Xap

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scotch schrieb:
Diese bekommst du auch ohne Beziehung oder ähnlichen eingetragen. Auch kein Problem mit der Rennleitung. Beruht auf der normalen bundesweit Gültigen Rechtsnorm.
 

Hey Scotch, danke für den Hinweis.
Hab gerade auf der ARB Seite einiges angeschaut.
Ich werde dort mal (in Kulmbach) anfragen.
Wie auf deinen Bildern zu sehen gibt es für den Indianer den Sahara Bumper mit Einbaumöglichkeit einer Winde.
Nur wie, z.B. bei dem Bild mit dem weissen KJ, ist das mit den Blinkern, ich seh keine.
 
Gruß
Xap
 

scotch

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Aber um Probleme oder unnötige Erklärungen beim TÜV aus dem Weg zu gehen, vorher vorbei fahren und Prüfer mit ins Boot holen. Da sind sie wesentlich entspannter und fühlen sich nicht überfahren wenn sie mal keine Ahnung haben (ja soll es echt geben )
 

scotch

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Sind beides die selben Autos, nur Zeitliche Unterschiede. Farbe ist Silber. Blinker sind rechts und links neben den Nebelscheinwerfer.
 
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