Frage zu Zusatzscheinwerfern - ja, bis vorgestern dachte ich auch ich brauche sowas nicht ...

Diskutiere Frage zu Zusatzscheinwerfern - ja, bis vorgestern dachte ich auch ich brauche sowas nicht ... im Wrangler JL, JLU Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Hallo in die Runde, Kurze Vorgeschichte: Die Westalpen waren uns nicht gut gesonnen am vergangenen Donnerstag nach einem sehr langen Tag im...
DerScheff

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Hallo in die Runde,

Kurze Vorgeschichte:
Die Westalpen waren uns nicht gut gesonnen am vergangenen Donnerstag nach einem sehr langen Tag im Piemont - der mitfahrende JK hat leider Probleme mit dem Seilzug des Verteilergetriebes bekommen, so dass wir ihn von 1700m an der Winde hängend "bergen" mussten. Es kam wie es kommen musste und die Dunkelheit setze ein, während wir noch Serpentinen durch den Wald bei 3km/h und Platzregen absolvieren mussten. In einer Spitzkehre passierte es dann: ich habe als Zugfahrzeug bei widrigsten Sichtverhältnissen einfach zu wenig gesehen und bin in einer engen Kehre vom Trial nen knappen halben Meter abgerutscht und unsanft auf dem Rahmen gelandet. Zum Glück ist meinem Fahrzeug nichts passiert.

Nun zum Eingemachten:
Ich habe diese Zusatzscheinwerfer vorne, oben bzw. an der A-Säule immer für echt affig gehalten - wer fährt schon wirklich nachts Trails in Europa? Nach dem Vorfall ärgere mich nun aber schon seit der Rückfahrt darüber, dass ich einfach zu wenig Licht hatte, um diesen Fahrfehler zu vermeiden.

Fragen in die Experten:

1. Hat einer von Euch schonmal Baja Designs Scheinwerfer (LP4 pro bzw. Squadron pro) aus USA bestellt und verbaut?
2. Oder gibts da nen deutschen Händler der ne Auswahl hat?
3. Wie siehts denn da mit ner Zulassung / ABE / TÜV Abnahme aus?
4. Braucht man das überhaupt, wenn man sie nur auf den Trails einsetzt? :angel:


Danke und einen schönen Sonntag!

PS: Achja bitte keine "wieso Baja Designs nehmen, bei Amazon oder Wish bekommst Du das aus China viel günstiger" Hinweise, denn ich habe meine Gründe, dankeeeee :)
 
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wjrobby

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Wenn du die Scheinwerfer nur Off-road einsetzt und als Arbeitscheinwerfer deklarierst brauchst Du auch keine Eintragung/ABE.

Einzig kann die Rennleitung
/TÜV darauf bestehen, dass im Bereich der STVO die Lampen abgedeckt sein müssen.
Aber dass soll dann auch kein Problem sein..
 
Gurti

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Mir persönlich sind Scheinwerfer über Augenhöhe lieber, so werfen sie auf Unebenheiten keine Schatten, dass kann lästig sein und eventuell sogar genau das, was man sehen will, im Schatten verschwinden lassen.
Aus dem gleichen Grund ist es besser, wenn die Lichtkegel von 2 Scheinwerfern sich überlappen oder wenigstens einer sich möglichst über dem Fahrer befindet (seitlicher Schattenwurf).
Dann ist da noch der Punkt mit der beleuchteten Motorhaube oder anderen Teilen im Sichtfeld, besonders bei heller Lackierung. Manche stört es nicht, mich extrem. Und was gar nicht geht ist direkte Anstrahlung der Scheiben, auch mit Streulicht. Schon leichte Verschmutzungen machen sie dann nahezu undurchsichtig.
Und bevor wieder die Frage nach der praktischen Erfahrung kommt: Bei der Nacharbeit mit Landmaschinen muss man mindestens genau so gut sehen wie im Gelände...
 

JoergMoeller

Guest
Kann ich nur unterstreichen. Die reflektierende Motorhaube sollte man nicht unterdchätzen ... noch schlimmer ist es bei Regen.
Oft werden die Dachscheinwerfer bei Pickups hinter der Kabine verbaut. Ich habe früher immer gedacht, dass vorne wg. der Lichtverteilung besser wäre, tatsächlich ist die Abschattung der Motorhaube durch das Kabinendach eine gute Sache.
LEDs an der A-Säule, die zur Seite leuchten, sind nicht so störend wie eine Lightbar. Solange ich sie hatte, empfand ich es als angenehm sehen zu können wo die Vorderräder fahren.
Vorausfahrende finden 500W LED "Trailbeleuchtung" im Rück-/Seitenspiegel oftmals nicht soooo prima.
 
al.ex

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... Nach dem Vorfall ärgere mich nun aber schon seit der Rückfahrt darüber, dass ich einfach zu wenig Licht hatte, um diesen Fahrfehler zu vermeiden. ...
Hast du LED als Standard? Ich beschäftige mich auch mit dem Thema, darum diese Frage.
 
KTS

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Hallo,

ich habe meine als Arbeitsscheinwerfer angegeben und diese waren im Grill verbaut. Zusätzlich hatten sie eine extra Stromzufuhr und einen Kippschalter. Der TÜV hat sie mir abgeknipst. Meinten das wäre ein zusätzliches Fernlicht. Der TÜV´ler hat mir sogar die Minus Leitung abgezwickt. Ich hatte sie in den Grill gebaut, da ich keine Löcher und in der Stoßstange wollte.


Zusatzscheinwerfer.GIF

Gruß
Konstantin
 
Leberwurstbrot

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Wie bitte? Der TÜV hat deine Anlage mechanisch zerstört???
 
KTS

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ja genau. Masseleitung abgezwickt und isoliert.
Mit dem TÜV´ler habe ich immer schon Spaß gehabt. Hat mich dieses Jahr angerostete Schrauben der Gasleitung austauschen lassen.
 
multigerd

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Such dir mal nen Anderen.
 
Leberwurstbrot

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Da fehlen mir jetzt irgendwie die Worte.
Also sind die Scheinwerfer nach Ansicht deines TÜV ok, solange sie nicht mit Strom versorgt werden. Und dazu muss man das Kabel zerschneiden, ein Schalter erfüllt diesen Zweck nicht? Ähhhh....
 
KTS

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Tja, Fußweg 2 min. von Zuhause. Bring den WG hin, gehe 2 min., steige in meinen WJ ein und fahre zur Arbeit.
Ist ne freie Werkstatt und die Dekra kommt zu denen hin. Beim zweiten Jeep mault er nie rum. Und das obwohl
der nicht so gut da steht.

Das mit dem Schalter hat er eh nicht verstanden, hat meine Werkstatt ihm erklärt und gezeigt.
 
MoabUnlimited

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Was Ihr Euch alles gefallen lasst !?
Es gibt Regeln in der STVZO, STVO, ECE, lasst Euch doch einfach zeigen auf welche Regel sich bei solchen Aussage und in dem Fall sogar Taten berufen wird.
Das nicht jeder alles wissen kann ist menschlich, die Regelungen wirken beim Lesen teilweise auch schwammig, aber gerade von Dienstleistern wie Prüforganisationen erwarte ich bei diesen Themen einiges. Vor allem Kundenorientierung!
Sollte jemals mal ein vermeidlicher Gott in Blau mein Fahrzeug in der oben beschrieben weise bearbeiten bleibt es nicht nur bei einer Beschwerde. Das ist schon Sachbeschädigung! Habe ich vor ~25 Jahren schon erfolgreich durchexerziert.
Hat er im Prüfbericht begründet was er weshalb gemacht hat?
Vermutlich nicht, da gibt es nämlich keine schlüssige Begründung.
Zumal alle am Fahrzeug angebrachten Beleuchtungseinrichtungen funktionieren müssen.

Ich will jetzt keine Revolution anzetteln, aber von jedem im Job wird heute das Maximum verlangt und beim Deutschen bzw. EU Regelungswahn ist fast alles fixiert und gerade für Personen in diesen Berufen leicht abrufbar.

Arbeitsscheinwerfer sind auch an unseren priv. Geländefahrzeugen erlaubt.
TÜV und CO verwechseln da öft die Regelungen für Gewebefahrzeuge z.B. Bau, Landwirtschaft...
Arbeitscheinwerfer dürfen aber nicht im Bereich der STVO eingesetzt werden (und natürlich auch durch Blendung nicht stören).
Wenn sie leuchten, dann muss das Rücklicht und die Kennzeichenbeleuchtung auch an sein.
Abdecken, definitiv nicht.
Aber das ist auch hier schon in zig Posts beschrieben.

Und noch eine Anmerkung zu Gurti.
Von Hella habe ich mal einen Katalog zur Ausleuchtung bei Landwirtschafsfahrzeugen mit Arbeitscheinwerfern gesehen. Der beschreibt genau seine Aussage.
Link habe ich leider nicht zu Hand, ist im Netz aber sicher zu finden.

@DerScheff
Hattest Du die Nebelscheinwerfer bei Deinem „Ausflug“ auch mit an.
Damit habe ich gerade vorm Fahrzeug schon einiges entdeckt, was die anderen Strahler wegen Ihrer Höhe verborgen haben.

Servus
Rsiner
 
copklaus

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Ein Blick ins Gesetz: Par. 52 (7) StVZO.

Sie dürfen während der Fahrt nicht brennen. Bedeutet, nur außerhalb des öffentlichen Straßenverkehres.
 
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Ich weiß nicht ob das ein Kommentar auf meinen Post war, aber er bestätigt ihn:
„Arbeitscheinwerfer dürfen aber nicht im Bereich der STVO eingesetzt werden (und natürlich auch durch Blendung nicht stören).“
Zusatzscheinwerfer die (wie Du es nennst) im „öffentlichen Bereiche“ leuchten dürfen, unterliegen ganz anderen Vorgaben.
Das Nebelscheinwerfer nicht zusammen mit Fernlicht benutzt werden dürfen ist ein anderes Thema. Es geht aber bei den meisten KFZ und macht den Einsatz oder gar Anbau von ebenfalls „im öffentlichen Bereich“ nicht erlaubten Arbeitsscheinwerfern manchmal überflüssig.
Wir diskutieren hier ja über den Betrieb im nicht „öffentlichen Bereich“, aber den trotzdem erlaubten Anbau.

Servus
Rainer
 
Ray

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Also am JK verbaut hatte ich vier Zusatzscheinwerfer. Legale Schaltung: mit Standlicht einzeln zuschaltbar. Nicht so ganz legale Schaltung: mit Abblend- oder Fernlicht automatisch zugeschalten. Alles über 1-0-1 Schalter erledigt, der dann beim TÜV auf 0 stand = keine Einwände.

Beim JLU jetzt per JCal Nebelscheinwerfer frei geschalten. Reicht mir im Moment mit den originalen LED, da es die üblichen, richtigen Argumente gibt:
  • beleuchtete Motorhaube
  • Schatten vor dem Auto (OK, hätte ich die Frontkamera)
  • Seiten nicht ausgeleuchtet
Ideal wären IMHO LED unter der Stoßstange vorn/hinten plus die Front-/Rückkamera plus Rock Lights an den Rädern.
 
ZJDerki

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Ich war erst kürzlich beim Tüv & hatte Bedenken wegen der Lightbar auf dem Dach und den Hella Front SW.

Also fragte ich den netten Herrn vom Tüv, wie da die Regelungen sind.

Er sagte:

"Das ist Arbeitsbeleuchtung und diese muss über einen Kippschalter schaltbar sein & man darf diese nicht im Straßenverkehr nutzen".

Er testete die Funktionalität & wie diese montiert sind. Nickte ab und meinte, alles gut und ordentlich montiert und verkabelt.

Beste Grüße
David
 
Leberwurstbrot

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Erlaubt ist was der Prüfer zum Frühstück hatte :crazy:
 
OldTom

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Ganz offensichtlich nicht, wenn man die vielen Beiträge liest. Mag in der Theorie so sein, aber wie oft hört man in der Praxis „such dir nen anderen Prüfer“. Und Kabel durchschneiden ist geltendes Recht? Ich bleibe bei der Frühstückstheorie ;)
 
OldTom

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Ein Prüfer kann etwas genehmigen, was im sog. Graubereich liegt, also etwas für das es keine klare Regelung gibt. Das nennt man Ermessensspielraum. Er kann aber nichts ablehnen, was geltendem Recht entspricht. Und nein - Kabel durchschneiden ist nicht geltendes Recht, das ist Sachbeschädigung!
 
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