Thore1988
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Threadstarter
Moin,
bin heute auf eine interessante Zeile im Fahrzeugschein gestoßen:
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich
Was genau bedeutet das denn nun?
Ich kann also mit einer gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung (Tüv?) alternative Reifen anbringen?!
Ich brauche kein Gutachten? (Wäre das eine Einzelabnahme beim Tüv?)
Und ich muss die Reifen nicht eintragen lassen?
Immer diese Beamtensprache...
bin heute auf eine interessante Zeile im Fahrzeugschein gestoßen:
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich
Was genau bedeutet das denn nun?
Ich kann also mit einer gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung (Tüv?) alternative Reifen anbringen?!
Ich brauche kein Gutachten? (Wäre das eine Einzelabnahme beim Tüv?)
Und ich muss die Reifen nicht eintragen lassen?
Immer diese Beamtensprache...