Frage zu Eintragungen Umbauten Zulassungsstelle in Hessen

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bulkolly

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In Hessen werden ja alle TÜV Abnahmen ja vor der Eintragung in den Schein noch einmal in Marburg geprüft. Kann eds da Probleme geben, wenn die Abnahme in Bayern gemacht wurde, wo der TÜV ja dazu neigt mehr abzunehmen, als dies in Hessen der Fall ist? Es geht hier um solche Sachen wie Windenstoßstange mit Bügeln und vielleicht etwas grenzwertige Radabdeckungen...
 

hobelspahn

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Ich denke mal, wenn du eine Eintragung von einem anerkannten TÜV Mann hast, dann klappts auch in Hessen.
Das nachsehen in Fulda !!! wird nur gemacht, um gefakte (sowas gibt wirklich !!!) TÜV Dinge zu finden.
Ein guter Freund von mir hatte sich einen großen Motorenumbau ( Kompressor usw.) für viel Geld in Bayern tüffen lassen, nachdem er es in Hessen eintragen lassen wollte, kam die Trachtengruppe grünweiß, hat das Auto beschlagnamt, Ihn in das Revier bestellt und Ihn ausgefragt.
Nachdem sich herausgestellt hat, er hat es über eine Firma gemacht, also in treuem Glauben, durfte er wieder gehen.
Das Auto steht jetzt ohne Zulassung in seiner Garage unde wartet auf den Rückbau.
Wäre es in Bayern geblieben, ware es nicht rausgekommen.
Soviel zu unserer Landesweiten Tüv Regelung.

Gruß
Andy
 
simplydynamic

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Es gibt aber auch so bestimmte NoGo´s. Ein befreundeter Tüv Ing. trägt dir irgendwas ein weil er meint er könen das verantworten. In Marbug oder Fulda (ich habe auch Marburg gehört) wird dann kurz drüber geschaut.
Willste dann z.B. auf nen Polo II 20" Felgen tüven, oder 6 Punkt Gurte mit FIA Zulassung schlagen die Alarm. Egal ob das ein Tüv Ing eingetragen hat, ob man noch Eierschalen auf dem Fahrzeugbrief findet oder nen guten Farbdrucker hat......
Radabdeckungen werden die kaum prüfen können. Stoßstange mit Bügel........ könnte kritisch werden.
Hier in NRW werden bei Einzelabnahmen Fotos zur Dokumentation gemacht. Gibt es nachher Diskussionsbedarf, mit wem auch immer, zaubert der Tüv ide Fotos von der Abnahme hervor.
Da sieht man direkt was getüvt wurde, ob das überhaupt geht oder ob im nachhinein noch was verändert wurde.
 
Joachim

Joachim

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Prüfen die in Marburg noch einmal das gesamte Fahrzeug oder nur den Papierkram auf Gesetzesvorgaben?
Wenn die nur das Papier prüfen, sollte eine evtl. grenzwertige Radabdeckung nicht ein Problem sein, da die es ja nicht sehen können.
Für einen Winden- oder Geräteträger gibt gesetzliche Möglichkeiten, mein Nachbar hat einen ganzen Schneepflug montiert mit offiziellem TÜV-Segen.
Sollte allerdings da was mit Bügel etc. stehen, dann kann es Probleme geben, da es wohl kaum eine Gesetzeslücke gibt die dies heute noch zulässt.
Einige tüfteln zwar an der Möglichkeit einen flachen Bügel als "Winden- oder Geräteschutz" durchzubekommen, aber ob es wirklich gehen wird ist fraglich.
 

centaur66

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Hallo,
ich habe meine Rad-Reifen kombination in München eintragen lassen. Die Papiere dann eigescannt, nach Marburg gemailt, per Pay-Pal bezahlt und 3 Tage später war die Betriebserlaubnis für die Eintragung da! Die Eintragung in München hat der TÜV-Süd gemacht. Für mich stellt sich die Frage, ob Marburg überhaupt das Recht hat so eine Eintragung abzulehen. Was würde passieren, wenn Marburg ablehnt und jemand dagegen klagt?

Gruß
 
simplydynamic

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@ TX
soweit ich weiß nur die Unterlagen.
Generell schon eine supsekte Angelegenheit.
Allerdings werden am Nürburgring auch regelmäßig Fahrzeuge angehalten und die Eintragungen bezweifelt. Dann geht es auch am Schlepper zum nächsten Tüv und die offizielle Eintrag wird noch mal überprüft.
Dort sind schon serienmäßige Subaru WRX STI wegen den Flügel eingeschleppt worden. Einige Landkreise/Bundesländer drehen langsam wegen den Eintragungen am Rad.
 
Joachim

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....... Für mich stellt sich die Frage, ob Marburg überhaupt das Recht hat so eine Eintragung abzulehen. Was würde passieren, wenn Marburg ablehnt und jemand dagegen klagt?

Gruß
Ich weiß zwar nicht was genau da in Marburg passiert, aber generell hat eine Straßenverkehr-Zulassungsstelle das Recht eine Eintragung anzuzweifeln, abzulehnen und die Betriebserlaubnis nicht zu erteilen, das ist in ganz Deutschland so. Denn die Entscheidung, ob und wie ein Fahrzeug zugelassen wird, trägt die Zulassungsstelle und nicht ein Prüfverein wie der TÜV, Dekra etc. etc.
Die dürfen bei Zweifeln eine erneute Begutachtung einfordern (auf deine Kosten). Sollte sich eine Abnahme dann als nicht gesetzeskonform erweisen, darfst du die dir entstandenen Kosten bei dem ersten Prüfer/Verein einfordern/einklagen.
Ich hatte so ein nettes Gespräch in einer Zulassungsstelle und ich ich meine jetzt nicht die nette Dame am Schalter :)
 

bulkolly

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Bei was gabs denn bei Dir Probleme?
 

offroadfun

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Dazu mal noch ne Frage:

Es heißt bei anderen Reifen ja z.B. das diese der TÜV begutachtet und seinen wisch ausstellt das alles ok ist. mit diesem sollte dann, wenn die papiere wieder mal zur hand genommen werden, der Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung II entsprechend angepasst werden.

d.h. wenn der Brief beim leasinggeber hinterlegt ist bekomme ich ihn ja nicht, also sind die papiere ja erst wieder bei ummeldung nach drei jahren zur hand. reicht dann das eintragen dann und zuvor immer den TÜV bericht dabei haben??

kennst sich jemand aus?

LG
ANdreas
 
Joachim

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Im Rahmen eines Übertrags in die Papiere und einer Änderung der Kennzeichenbefestigung kam es zu unterschiedlicher Sichtweise. Die wollten nicht so wie ich wollte :)
Ich war dann auch der Meinung, ich könnte da was einfordern. Habe dann daraufhin ein Zweiaugengespräch mit einer "Entscheidungsträgerin" bekommen, die hat mir dann erst einmal paar § vorgedichtet und klar gemacht was die dürfen und wofür der TÜV da ist :)
Aber letztendlich sind wir im Guten auseinandergegangen. Bei meinen Übertrag der Bumper gab es aber keine Probleme.
Vor längere Zeit hatte ich den Fall, dass ich mir eine seitliche Kennzeichenhalterung an der Harley hab vom TÜV eintragen lassen (das war gerade so als es in Deutschland legalisiert wurde). Obwohl ich den TÜV-Bericht hatte, habe ich den Übertrag in die Papiere erst nach einer Überprüfung der Gesetzesgrundlage bekommen.
 

offroadfun

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muss man den übertrag in die papiere innerhalb einerbestimmten zeit machen?
 
simplydynamic

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Das steht auf dem Wisch vom Tüv. Viele Sachen sofort. Wobei das eh nur heißt in den Fahrzeugschein. bzw. Teil..... Teil 1
Einige Sachen haben Zeit, da steht dann beim nächsten mal, heißt also wenn man irgendwann zum StVA kommt.
In Teil 2 oder Fahrzeugbrief, werden eh nur so wichtige Sachen wie LPG Anlage usw. eingetragen. Da ändert sich ja z.B. die Steuer, Schadstoffeinstufung usw. Da müssen die halt Bescheid wissen und u.U. auch das Finanzamt. Sowas muß dann sofort und auch in den Brief Teil2 eingetragen werden.
 
Joachim

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Dazu mal noch ne Frage:

Es heißt bei anderen Reifen ja z.B. das diese der TÜV begutachtet und seinen wisch ausstellt das alles ok ist. mit diesem sollte dann, wenn die papiere wieder mal zur hand genommen werden, der Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung II entsprechend angepasst werden.

d.h. wenn der Brief beim leasinggeber hinterlegt ist bekomme ich ihn ja nicht, also sind die papiere ja erst wieder bei ummeldung nach drei jahren zur hand. reicht dann das eintragen dann und zuvor immer den TÜV bericht dabei haben??

kennst sich jemand aus?

LG
ANdreas
So sieht es aus, man muss nicht mit jeder Änderung sofort zur Übertragung in die Zulassungsstelle laufen. Dieser Zusatz steht dann aber im Bericht drin und der muss als Nachweis auch im Fahrzeug mitgeführt werden, zumindest als Kopie. Es gibt eigentlich nur drei Varianten: Übertag gar nicht erforderlich, Übertrag bei nächster (erforderlicher) Änderung der Papiere und ein sofortiger Übertrag.
Werden jedoch maßgebliche Änderungen vorgenommen (z.B. am Motor) ist ein Übertrag sofort erforderlich.
Wo aber da genau die Abgrenzung ist, weiß wohl nur der TÜV-Prüfer.
 
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