Frage nach Konfession erlaubt bei Bewerbung?

Diskutiere Frage nach Konfession erlaubt bei Bewerbung? im Treffpunkt Forum im Bereich Allgemeines; Moin, wenn eine Stelle als Hausmeister ausgeschrieben wird bei einer diakonische Einrichtung, ist dann die Frage nach Religionszugehörigkeit...
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Stefan ZG

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Moin,
wenn eine Stelle als Hausmeister ausgeschrieben wird bei einer diakonische Einrichtung, ist dann die Frage nach Religionszugehörigkeit erlaubt?? Ist doch auch nicht relevant für die Arbeitsaufgabe. Ich kann doch auch als Buddhist Hausanlagen instandhalten.


Gruß
Stefan
 
Kurtla

Kurtla

Don´t hunt what u can´t Kill
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... aber ned mit Schuhgröße 56 ... :shoot:



:motz:
 

Viethps

Abfangjäger
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Hai Stefan,
ob erlaubt oder nicht:
Die haben eben so ihre Spielregeln.

Seppl
 

Gismo

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Diakonie.....?? Die Leute, die ich kenne /ngelernt habe ...die bei so einer Einrichtung gearbeitet haben oder dran sind (alles ab Bj.80) sprechen hinter der hand nich so gut über die konfessionellen.

ich habe in meiner Verwandtschaft jemanden der in Willlllder Ehe :motz: zusammen lebt . Dauerlebensabschnittspartner..usw.
Bei den XXXXlischen geht´s da zu bisweilen wie im Mittelalter. Wenn du da den Tom Gerhard machen willst mach schön auf :eek: und der regelmässige Kirchgang ist
naürlich selbstverständlich....deinen Jeep haste nur zum Feuerholzen für gebrechliche und f. Vermisstensuchen im Unterholz Klar...... :shoot:
deine Kinder werden im christlichen Glauben erzogen nich wahr.....??

sonst kanzte die Bewerbung gleich in die Umlaufbahn schicken...

Und nen Don Camillo gibts nur bei Vernandel.....iss en heisses Thema alles weitere erspar ich dem Forum.....

( reusper..... Kulturstrick gerade) "Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr"


:newlaugh:
 

bazi

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...da wir in Deutschland ja immer noch Religionsfreiheit haben sollte es nicht erlaubt sein dies in nen Bewerbungsbogen anzufragen. Man kann zwar nachfragen aber nur so zur reinen Info finde ich. Weil ob ich nun Christ, Moslem, Buddhist oder sonstwas bin is doch beim Arbeiten egal oder etwas nich?


Gruss
Bazi
 

Joshi

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Hallo Stefan

Spätestens wenn die Lohnsteuerkarte ins Spiel kommt werden die sowieso drauf kommen .
Hab geade mit meiner Lebensgefährtin gesprochen , die arbeitet bei einem kirchlichen Träger.
Sie meint ob nun evangelisch oder katholisch ist meistens egal , nur wenn Du aus der Kirche ausgetreten bist ,wirste , aus derer Sicht , gesinnungsmäßig daneben liegen.

Wie sich das jetzt mit "steuerfreien" Religionen verhält , weiß ich leider nicht.

Aber die Frage nach der Religion ist bei solchen Arbeitgebern standard.

Gruß

Joshi
 

sunlegend

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Hallo Stefan

Spätestens wenn die Lohnsteuerkarte ins Spiel kommt werden die sowieso drauf kommen .
Hab geade mit meiner Lebensgefährtin gesprochen , die arbeitet bei einem kirchlichen Träger.
Sie meint ob nun evangelisch oder katholisch ist meistens egal , nur wenn Du aus der Kirche ausgetreten bist ,wirste , aus derer Sicht , gesinnungsmäßig daneben liegen.

Wie sich das jetzt mit "steuerfreien" Religionen verhält , weiß ich leider nicht.

Aber die Frage nach der Religion ist bei solchen Arbeitgebern standard.

Gruß

Joshi
Exakt so ist es! :shoot:
 
TDiesler

TDiesler

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Hi

da ich im Moment den AEVO Lehrgang besuche und mit Vetragsrecht "etwas" vertraut bin, ist diese Frage der religiösen Zugehörigkeit zulässig, da ein Bezug zum Arbeitsplatz besteht.

Stellt euch mal vor, in einem z.B. kath. Kindergarten wird eine Muslimin einegstellt, da diese Frage unzulässig ist und die Muslimin sich als solche nicht zu erkennen gab ( ist nur ein Beispiel )!!!
 

Stefan ZG

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Stellt euch mal vor, in einem z.B. kath. Kindergarten wird eine Muslimin einegstellt, da diese Frage unzulässig ist und die Muslimin sich als solche nicht zu erkennen gab ( ist nur ein Beispiel )!!!
Wenn Sie sich als Putzfrau oder HAusmeisterin beworben hat, seh ich da kein Problem. Jedenfalls nicht im Bezug auf den Arbeitsplatz. Anders wäre es wenn Sie sich als Erzieherin beworben hätte
 

Joshi

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Wenn Sie sich als Putzfrau oder HAusmeisterin beworben hat, seh ich da kein Problem. Jedenfalls nicht im Bezug auf den Arbeitsplatz. Anders wäre es wenn Sie sich als Erzieherin beworben hätte



Naja , ein fader Beigeschmack bleibt dennoch .
Das ist ja in etwa so , als würdest Du versuchen als Schwarzer ( Farbiger) dem KuKlux Clan beizutreten.

Gruß

Joshi
 
TDiesler

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Wenn Sie sich als Putzfrau oder HAusmeisterin beworben hat, seh ich da kein Problem. Jedenfalls nicht im Bezug auf den Arbeitsplatz. Anders wäre es wenn Sie sich als Erzieherin beworben hätte
hier geht es aber um die Einrichtung, deshalb ist die Konfessionsfrage zulässig
 

Stefan ZG

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Also, dann bekomme ich keinen handwerklichen Job, der unter dem Dach einer religiösen Einrichtung angeboten wird.
Sei es als Hausmeister in einem evangelischen Krankenhaus, oder als Landschaftsgärtner in einer diakonischen Einrichtung.
Das hinterläßt bei mir einen faden Beigeschmack.
 

syscoblah

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Prinzipiell sind Fragen nach Hautfarbe, Konfession, Behinderung, etc. nicht erlaubt. Stichwort: Antidiskriminierungsgesetz. ISt ja auch richtig so.

Ausnahme sind hier die kirchlichen Einrichtungen. Die kirchlichen, nicht konfessionellen. Kirche ist defineirt, wer darunter fällt. Diese haben ein Sonderrecht. Auch wenn man es nicht so recht glauben will (Stichwort: Säkulare Staatsform, "Strickte Trennung" von Staat und Kirche und blabla). Und deshalb: Ja, Frage ist erlaubt. Weiter: Auch eine katholische Erzieherin wird es in einem evangelischen Kindergarten nicht schaffen. Kommt dann auch auf den Träger und seine Gemeinde-Vertreter an.
 

Stefan ZG

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Auch eine katholische Erzieherin wird es in einem evangelischen Kindergarten nicht schaffen.
Das ist der Punkt. Ich will weder Kinder zu einem bestimmten Glauben erziehen, noch Religionsunterricht geben. Ich will nur verdammte Leuchtmittel wechseln und Brandmeldeanlagen warten. Da kann ich schwer nachvollziehen, warum ich da einer bestimmten Religion angehören muß.
 
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