Frage bezüglich Zulassung

Diskutiere Frage bezüglich Zulassung im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo Leute, habe nun endlich einen Grand Cherokee gefunden und habe nun eine Frage zur Zulassung. Der Händler ist 300 km entfernt und nimmt...
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Erbse

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Hallo Leute,

habe nun endlich einen Grand Cherokee gefunden und habe nun eine Frage zur Zulassung.

Der Händler ist 300 km entfernt und nimmt mein altes Auto in Zahlung. Ich würde gern mein Kennzeichen
übernehmen und das Auto nächste Woche abholen. Nun meine Frage:

Kann ich mein altes Auto auf der Zulassungsstelle abmelden und gleichzeitig mein neues anmelden
und dann mit dem abgemeldeten alten Auto 300 km zum Händler fahren, um dann die Schilder auf den Jeep montieren und heimfahren?
Ich meine gehört zu haben, das das am selben Tag noch möglich wäre.

Danke schon mal für Eure Hilfe

Gruß Andreas
 
catmanjag

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Klar, an dem Tag klaust Du noch Benzin an der Tanke, fährst eine Oma über den Haufen und raubst eine Bank aus.......
 
Neenee, wenn das Auto abgemeldet ist hat es im öffentlichen Strassenverkehr nix mehr zu suchen, Punkt.
 
Die einfachste Variante besteht darin sich rote Nummern zu borgen, die eigene Karre abmelden, mit roten Nummern zum Händler fahren, Autos tauschen, das neue Auto mit roten Nummern nach Hause fahren und anmelden.
 
Allerdings......hast Du den GC schon mal live angesehen - und der Händler deinen aktuellen Wagen? Nicht daß ich kein Vertrauen zu Autohändlern hätte, aber wenn Du mit abgemeldeter Karre und roten Nummern da aufschlägst ist dein Auto auf einmal in wesentlich schlechterem Zustand als gedacht und er will dir nur noch die Hälfte oder ein Drittel dafür geben; im Gegenzug dazu hat er aber für den GC bereits ein Angebot erhalten wodurch er, wenn Du ihn wirklich haben wolltest, eben etwas teurer würde......
 

Erbse

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Habe in der Zwischenzeit mal ein bißchen gegoogelt und gelesen, daß ich sehr wohl mit einem abgemeldetem und entstempeltem Kennzeichen noch am selben Tag der Abmeldung bis 23.59 Uhr fahren darf.

Also müßte mein Plan so funktionieren, wie oben beschrieben.
 

Blattfederputzer

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Warum holst du dir nicht bei deinem Versicherer für diesen Tag /e ein Kurzzeitkennzeichen meist gibt es die für umsonst wenn du das FZg da versicherst....
 

Erbse

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Blattfederputzer schrieb:
Warum holst du dir nicht bei deinem Versicherer für diesen Tag /e ein Kurzzeitkennzeichen meist gibt es die für umsonst wenn du das FZg da versicherst....
 

Hätte ich mir ja sparen können, wenn es anderst gegangen wäre.
 
Habe eben mal bei der Zulassungsstelle angerufen und gefragt. Die Dame sagte mir, das es möglich ist mit einem entwerteten Kennzeichen nach Hause oder zum Händler zu fahren. Aber nur am selben Tag und auf direktem Weg und auch nur im zuständigen Bezirk oder in einem angrenzenden Bezirk. Kommt für mich also nicht in Frage da ich ja von BW nach Hessen muss.
 
werde dann mal die Versicherung ansprechen.....
 
Danke für eure Hilfe
 
Heisseluft

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Nunja, einige...
Die Dame hat recht.

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Erbse schrieb:
Habe in der Zwischenzeit mal ein bißchen gegoogelt und gelesen, daß ich sehr wohl mit einem abgemeldetem und entstempeltem Kennzeichen noch am selben Tag der Abmeldung bis 23.59 Uhr fahren darf.

Also müßte mein Plan so funktionieren, wie oben beschrieben.
Jop, kann ich bestätigen. Ansonsten wird dir die Versicherung da auch weiterhelfen können. Die musst du ja eh anrufen.
 
Heisseluft

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OlDirty schrieb:
Jop, kann ich bestätigen. Ansonsten wird dir die Versicherung da auch weiterhelfen können. Die musst du ja eh anrufen.
 

Aber nicht so einfach zum rumgurken...Zulassungsstelle und ab nach Haus, höchstens evtl. in den Nachbarzulassungsbezirk...aber auch nur Kurzer Weg...dort zum Abstellen...
 
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Mal ganz davon abgesehen, dass die Dame in der Zulassungsstelle absolut recht hat, scheitert es von Anfang an an einem anderen Punkt.
 
Ich würde gern mein Kennzeichen übernehmen und das Auto nächste Woche abholen.
Kann ich mein altes Auto auf der Zulassungsstelle abmelden und gleichzeitig mein neues anmelden
und dann mit dem abgemeldeten alten Auto 300 km zum Händler fahren
 
 
Wenn man das Kennzeichen, welches nun für ein neues Auto vergeben ist (das was er abholen will) an das bisherige Auto dranschraubt, (für das es ursprünglich mal vergeben war), dann liegt hier eine schöne Urkundenfälschung vor. Denn Kennzeichen und Fahrzeug bilden eine zusammengesetzte Urkunde. Und diese Urkunde wäre jetzt das Kennzeichen + das neue Fahrzeug. Nehme ich aber dieses Kennzeichen und schraube es wieder an das alte, oder irgendein anderes Fahrzeug, dann sind wir in besagter Straftat, einem schicken Justizaktenzeichen + großzügiger gehaltsabhängiger Spende für Vater Staat.
 
In der Konstellation von Beginn an eine Totgeburt.
 
Kann man auch so ziemlich auf jeder HP einer Zulassungsstelle lesen. -> Nr. 3
 
 
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