Frage an die Schweizer

Diskutiere Frage an die Schweizer im Grand Cherokee ZJ, ZG Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Hallo! Kennt sich jemand aus, was bei Fahrzeugen mit Typenschein X erlaubt ist? Ich möchte mir nämlich eine Auspuffanlage mit Fächerkrümmer...
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BlackZJ

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Hallo!

Kennt sich jemand aus, was bei Fahrzeugen mit Typenschein X erlaubt ist?

Ich möchte mir nämlich eine Auspuffanlage mit Fächerkrümmer, etc. bauen.
Mir hat mal jemand gesagt, dass das bei Autos mit Typenschein X erlaubt ist, da das Stva keine Informationen darüber hat, welche Auspuffanlage original ist. (solange die Abgaswerte und die Bestimmungen über den Lautstärkepegel eingehalten werden, natürlich) Stimmt das?

So eine 3" Anlage von vorne bis hinten wär halt schon schön. Nur wenn man die für die MFK immer wieder tauschen muss... :shocked:

Gruess
Mat us Züri
 
BlackZJ

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keine Schweizer hier oder hat keiner eine Ahnung? :shocked:
 
Beat

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Hallo Mat,
Am einfachsten fragst Du mal bei der MFK nach, die sind nicht mehr so stur und geben Dir normalerweise bereitwillig auskunft. Dann ist auch alles klar.
Soweit ich weiss ist bei Typenschen X alles erlaubt was es mal ab Werk gegeben hat. Das heisst z.B. den grösserer Motor ohne grosse Probs einbauen und halt so sachen. Bei Fächerkrümmern sehe ich eigentlich keine Probleme, wenn Du ein Gutachten für Deinen Wagen bekommst. Ist wie bei den Remus Töpfen für die Golf Fraktion.
Gruss aus Oberönz :shocked: Beat
 
vollmi

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Soweit ich weiss ist bei Typenschen X alles erlaubt was es mal ab Werk gegeben hat. Das heisst z.B. den grösserer Motor ohne grosse Probs einbauen und halt so sachen. Bei Fächerkrümmern sehe ich eigentlich keine Probleme, wenn Du ein Gutachten für Deinen Wagen bekommst. Ist wie bei den Remus Töpfen für die Golf Fraktion.
Genau so nicht. Typenschein X bedeutet eigendlich der Wagen hat eine Typenbefreiung eine Einzelabnahme.
Darin sind die genauen Daten angegeben wie Motorleistung, Lautstärke und Co.
Man kann also nicht einfach einen anderen Motor einbauen weil dann eine erneute Typenprüfung durchgeführt werden müsste.
Es ist aber z.B. einfacher andere Bremsscheiben anzubauen (die waren schon drauf) oder weisse Standlichtgläser zu montieren (Originaaal)

Aber natürlich nicht einen Kompressor, oder einfach den 4.0 Liter Motor gegen den 5.9er austauschen das sieht ein Blinder das der nicht drin war weil die Leistung bei weitem nicht mehr stimmt.

Grundsätzlich dürfte man an einem Typenschein X nichts verändern was nicht an diesem Fahrzeug typengeprüft wurde. Es gilt also auch nicht wenn nachträglich Crysler sagt diese Bremsklötze gehen auch, die gehen vieleicht bei den zugelassenen Originaljeeps aber nicht bei Typenbefreiten X Imports weil die nur mit den anderen Bremsklötzen geprüft wurden. Aber wie will die MFK das Kontrollieren'

mfG René
 
Beat

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@ vollmi
Ja klar sieht man, wenn der Motor nicht mehr ein 4 liter ist. Ich meinte dass es ist mit einem X einfacher ist von einem 4 liter auf einen 5.9 liter zu wechseln, weils das original gab. Ohne X ist es wesentlich schwieriger sprich teurer eine Abnahme zu erhalten.
Beat
 
brummbrumm

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Mein TJ hat auch "X" und ich frage mich, was ich alles ändern soll....

Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass ich schon Motorräder geprüft habe mit Typenschein X, wo nur noch der Rahmen "original" war (meistens)....

Im krassesten Fall ein Eigenbaurahmen mit falschem Motor, kein Luftfilter, kaum Auspufftöpfe, neue Räder....alles anders eben!
Die Baujahre waren dann jedoch meist 50ies.

Was sich nicht beweisen lässt....

Nun vermute ich jedoch schon, dass die MFK in meinem Fall sich auf die homologierten TY Saharas berufen wird, wenn ich denn da grössere Umbauten vornehme.

Eine eigene Aspuffanlage ist bei Typ X kein Problem, solange Du diese Fachgerecht anfertigst und diese nicht zu laut ist.

René hat das schon beschrieben: Ist Originaaal!

Ich werde jetzt mal einen Lift und andere Räder in Angriff nehmen....

Gruss Alfi
 
BlackZJ

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Ihr meint also, eine Auspuffanlage bauen, die so richtig professionell und original aussieht und dann bei der MFK darauf bestehen, dass die original war...

Ich hab' gestern mit einem Herrn des Stva telefoniert und der meine, dass die Autos alle vermessen werden und man kann so gut wie garnichts anderes ranbauen als das was original war. Denn normale Zertifikate z.B. von Remus sind für Typ. X Autos nicht gültig.

Auf meine Frage, wo das dann steht, wie mein Auto original war, meine er im Fahrzeugausweis. Ich: in meinem Fahrzeugausweis steht nur was von 86 dB bei 3500 rpm. Er: Ja, dann steht das bei uns im Computer...

Kann das sein?? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das ganze Auto vermessen. Klar Lautstärke, Abgaswerte, etc. aber doch nicht die Dimensionen der Auspufftöpfe, usw...

Gruess
Mat
 
Beat

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Solange es nicht gebastelt aussieht hast Du bei einer Nachprüfung keine Probleme. Da wird nichts nachgemessen und wenn der Sound beim Vorfahren nicht übertrieben laut ist wird da auch nicht nachgemessen. :wave:
Ich hab einen Dakota mit Typenschein X. Im Ausweis steht 88 dB bei 3300 rpm. Dann ist ein spezieller Endtopf mit Nummer im Ausweis eingetragen. Der Topf wurde vom Importeur selbst hergestell und die Nummer draufgeschweisst. Den Topf gibts nur einmal. Wenn man schlimm will könnte ich irgendeinen Topf selbst bauen und die gleiche Nummer einschlagen. :wave:
Ich hab nach dem Vorschalldämpfer alles in rostfrei selbst gebaut und wegen der Anhängekupplung das Endrohr auf die Seite raus. Ist neuerdings wieder zulässig. Beim Prüfen hats geheissen saubere Arbeit.
In unserem Kanton haben die sehr wenig unterlagen bei Typenschein X. Ich weiss dass da nicht viel im Computer ist, das wird in anderen Kantonen auch so sein.
Gruss Beat
 
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