orle
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Threadstarter
Hallo allerseits,
ich hätte da mal eine Frage, bei der ich mir nicht ganz sicher bin. Vielleicht wißt Ihr ja mehr dazu:
Es gibt ja nun zahlreiche Wald- und Feldwege, an denen diese freundlichen Schilder stehen: "Für Kraftfahrzeuge verboten, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei."
Da ist ja nun ziemlich klar, dass man als normaler Autofahrer da nicht so einfach drauf rumfahren darf.
Hier in Bayern gibt es nun aber ja im ländlichen Bereich auch noch viele sehr kleine Straßen. Einige von diesen sind auch sogar unbefestigt und nur aufgeschottert. (Darauf bin ich das erste mal aufmerksam geworden, als ich an meinem Navi die Option "keine unbefestigten Straßen" vergessen hatte zu aktivieren. Da habe ich mich doch gewundert, wo der mich teilweise langgeschickt hat. Aber laut Karte waren das offizielle Straßen und es stand auch nirgends ein Verbotsschild.)
Andererseits gibt es aber in einigen Gegenden auch zahlreiche kleine Wege, die einfach quer in die Felder führen und die sich vom Erscheinungsbild nicht von diesen unbefestigten Straßen unterscheiden. Auch steht an diesen Wegen oft keinerlei Schild, dass diese für den allgemeinen Verkehr gesperrt wären.
(Wobei vereinzelt Wege dabei sind, die dann solche Löcher haben oder an einigen Stellen so hoch bewachsen, dass ich mit einem normalen Pkw da eigentlich nicht langfahren wollte.)
Mir stellt sich aber nun die Frage, darf ich denn einfach alle diese Wege befahren, an denen sich kein Verbotsschild befindet, oder gibt es da noch spezielle Regelungen?
Gibt es da eine Unterscheidung zwischen den unbefestigten Straßen, die man ja befahren darf, und reinen Feldwegen, die sich aber äußerlich nicht von den unbefestigten Straßen unterscheiden?
Kennt vielleicht von Euch sich da jemand näher mit den Regelungen aus?
Tschau
Ralf
ich hätte da mal eine Frage, bei der ich mir nicht ganz sicher bin. Vielleicht wißt Ihr ja mehr dazu:
Es gibt ja nun zahlreiche Wald- und Feldwege, an denen diese freundlichen Schilder stehen: "Für Kraftfahrzeuge verboten, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei."
Da ist ja nun ziemlich klar, dass man als normaler Autofahrer da nicht so einfach drauf rumfahren darf.
Hier in Bayern gibt es nun aber ja im ländlichen Bereich auch noch viele sehr kleine Straßen. Einige von diesen sind auch sogar unbefestigt und nur aufgeschottert. (Darauf bin ich das erste mal aufmerksam geworden, als ich an meinem Navi die Option "keine unbefestigten Straßen" vergessen hatte zu aktivieren. Da habe ich mich doch gewundert, wo der mich teilweise langgeschickt hat. Aber laut Karte waren das offizielle Straßen und es stand auch nirgends ein Verbotsschild.)
Andererseits gibt es aber in einigen Gegenden auch zahlreiche kleine Wege, die einfach quer in die Felder führen und die sich vom Erscheinungsbild nicht von diesen unbefestigten Straßen unterscheiden. Auch steht an diesen Wegen oft keinerlei Schild, dass diese für den allgemeinen Verkehr gesperrt wären.
(Wobei vereinzelt Wege dabei sind, die dann solche Löcher haben oder an einigen Stellen so hoch bewachsen, dass ich mit einem normalen Pkw da eigentlich nicht langfahren wollte.)
Mir stellt sich aber nun die Frage, darf ich denn einfach alle diese Wege befahren, an denen sich kein Verbotsschild befindet, oder gibt es da noch spezielle Regelungen?
Gibt es da eine Unterscheidung zwischen den unbefestigten Straßen, die man ja befahren darf, und reinen Feldwegen, die sich aber äußerlich nicht von den unbefestigten Straßen unterscheiden?
Kennt vielleicht von Euch sich da jemand näher mit den Regelungen aus?
Tschau
Ralf