Falsche Reifen

Diskutiere Falsche Reifen im Grand Cherokee WJ, WG Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Hallo Zusammen, ich habe ein Problem mit meinen Grand Cherokee WJ WG Baujahr 2001. Laut TÜV sind die falschen Reifen und Felgen auf meinem...

TanjaM

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Hallo Zusammen, ich habe ein Problem mit meinen Grand Cherokee WJ WG Baujahr 2001. Laut TÜV sind die falschen Reifen und Felgen auf meinem Fahrzeug, aktuell sind Jeepfelgen und 235/65R17 Winterreifen auf dem Fahrzeug. Die nicht im Schein eingetragen sind. Der TÜV will nun einen Nachweis, das diese Reifen + Felgen zulässig sind für dieses Fahrzeug. Hat hier jemand die gleichen Reifengrösse auf seinem Fahrzeug oder weiß jemand wie ich das rausbekomme.
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
Hello & :welcome: im JF.de
-
Bei Deinem Anliegen kann Dir geholfen werden.
Du warst scheinbar bei einem äußerst wenig-kompetenten TÜV-Partner.
Soweit ich es beurteilen kann, gehört diese Felge und diese Reifengröße sogar zur Werksausstattung
Deines Jeeps ... nur hat das JEEP leider nicht so in den Papieren dokumentiert.
In den COC-Papieren und in den Unterlagen der TÜV-Stelle müsste es zu sehen sein.

Da kommt sicherlich demnächst Input aus dem JF.de :coolman:
:wave:
Bodo

Anmerkung:
Daher immer mein Rat an alle Jeep-Besitzer - lasst den Scheiß eintragen, auch wenn es eigentlich
Werksausstattung war und eigentlich keines Eintrags bedürfte.
Nur das kann einen einholen ... wie in diesen Fall eben auch.
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
... ich hänge Dir mal einen Link rein!

Da kann man das eigentlich nachvollziehen.
http://cherokee-xj.de/Fulda_2004_WJ.pdf
Also alles kein Geheimnis ... nur ein nicht ganz ausgeschlafener TÜV-Mitarbeiter :banghead:
 
Mik

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Hi Tanja,

Bodo hat absolut Recht, die 235/65 R17 sind die Standardbereifung für den WJ und wurden i.d.R. serienmäßig mit ausgeliefert.
Bei sind die auch ganz unten unter Ziffer 22 mit im Farzeugschein (ZB-1) aufgeführt.

Anbei noch mal ein TÜV-Gutachten von Goodyear, wo die zulässigen Bereifungen für den WJ aufgelistet sind.
Ansonsten: neuer TÜV-Prüfer, neues Glück... :wave:

Mik
 

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TanjaM

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Warum sollte ich eine Reifengrösse eintragen lassen die im COC Document drinn steht.
Wenn Prüforganisationen oder Behörden nicht in der Lage sind ordendliche Dokumente zu erstellen ist das nicht mein Problem.
Und von dem unkompetenten Prüfer sollte man sich das Geld für die Prüfung zurückgeben lassen.
Ich habe mal bei der Ummeldung meines Anhängers beim SVA angefragt welche Radgrösse aus dem alten Brief übernommen wird,
da hiess es die erste die im Brief steht. Daraufhin habe ich nachgefragt ob sie nicht die die montiert ist übernehmen kann,
das war nicht möglich. Habe dann gefragt wie ich den bei einer Kontrolle beweisen soll was richtig ist.
Da kam der hinweiß ich könnte ja den entwerteten alten Brief vorzeigen.:banghead:
Da sollte man sich bei einer Kontrolle oder TÜV zeigen lassen das irgend was nicht im COC Dokument steht bevor man sich abwimmeln lässt,
weil man sich mit einem Kunden beschäftigen mus.
Gruss Guido
 
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Und wo bekommt man ein COC Papier her, wenn beim Fahrzeugkauf nichts dabei war?
Mir hat der tüv gesagt bei einer Polizeikontrolle soll ich einen Wisch vom Hersteller vorzeigen auf dem die zulässigen Größen stehen. Am Toyota hatte ich das Problem und am Volvo habe ich den alten Fahrzeugschein kopiert.
Aber eine wirkliche Lösung gab es von keinem.
 
AldiJeep

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Beim freundlichem Jeephändler.
Das Gutacbten oben hast du gesehen, da stehen die Reifengrössen auch drin.
Gruss Guido
 
Bodo XJ

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Warum sollte ich eine Reifengrösse eintragen lassen die im COC Document drinn steht.
Wenn Prüforganisationen oder Behörden nicht in der Lage sind ordendliche Dokumente zu erstellen ist das nicht mein Problem ...
@Guido - auch wenn Du eher eindeutig recht hast, ist meine Position dazu trotzdem etwas anders :coolman:

Ich lasse jeden Scheiß eintragen - auch wenn es für ein Teil eine passende ABE gibt.
Auch wenn eine Reifengröße in den COC-Papieren steht ... sie kommen mit in die Papiere.
Denn letztendlich ist nur das gültig, was in den Kfz-Papieren steht, auch wenn das andere evtl. erlaubt ist.
So ein übereifriger Sheriff kann ein Fahrzeug schon mal lahmlegen, wenn er irgendwie ein 'allgemeines'
Risiko wahrnimmt ... oder so in diese Richtung.
Da hilft es auch nichts, wenn man dann irgendwann Recht bekommt ... denn im Moment hat man einen
Ärger und das Fahrzeug ist erst einmal stillgelegt.
Tja - dass man recht hat, hilft in der Situation erst mal nicht ... entschädigt wird eher auch nicht, denn
dieses Detail konnte der Beamte nicht (er)kennen ...
.... und aufgrund einer möglichen Gefahr für die Allgemeinheit - vergiss es einfach, brauche ich nicht :frust:
Also schreibe ich jeden Scheiß rein, auch wenn es evtl. ein Sondermodell war und ein Detail zur Serien-
Ausstattung dieses Sondermodells gehörte.

---
Es geht noch etwas 'übler' - ein Sheriff behauptet, man hätte telefoniert beim Fahren.
Sein Kollege bestätigt diese Aussage auf Aufforderung.
Dann hilft es nichts, dass das Smartphone am Ladekabel in der Mittelkonsole liegt, das Kfz über eine
Freisprecheinrichtung verfügt und man im Display nachvollziehen kann, dass die letzten 30 Minuten
kein Gespräch getätigt wurde. Das Schreiben von der Bußgeldstelle kommt trotzdem ... .
Ob ich in einem solchen Fall letztendlich recht bekomme, wird sich erst noch zeigen :banghead:
Daher - ich will nicht generell über Gutachter und Sheriffs schimpfen - das wäre unfair - ich komme
auch mit vielen dieser Mitbürger echt gut aus.
Nur so manchem von denen möchte ich nicht den Ansatz einer Chance geben, mir easy eine reinzuwürgen.
Mit meinem Jeep fahre ich nun mal kein Fahrzeug, das im Mainstream liegt, sondern eher ein Fahrzeug, das
irgendwelche Vorurteile befriedigt/verstärkt oder so ähnlich :unsure:

Nur mal laut nachgedacht - im Grundsatz dürft ihr es machen, wie ihr es für richtig haltet :angel:
 
Headman

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Hallo Zusammen, ich habe ein Problem mit meinen Grand Cherokee WJ WG Baujahr 2001. Laut TÜV sind die falschen Reifen und Felgen auf meinem Fahrzeug, aktuell sind Jeepfelgen und 235/65R17 Winterreifen auf dem Fahrzeug. Die nicht im Schein eingetragen sind. Der TÜV will nun einen Nachweis, das diese Reifen + Felgen zulässig sind für dieses Fahrzeug. Hat hier jemand die gleichen Reifengrösse auf seinem Fahrzeug oder weiß jemand wie ich das rausbekomme.
Moin Tanja,

also - ist dein Jeep ein deutsches bzw EU Modell? Mit allen Schlüsselnummern zu 2.1 und 2.2? Oder auch EG Typ Genehmigung? Wenn ja stell die doch mal hier rein. Die ist für andere nicht „missbrauchbar“ also kein Problem. Eine PM kannst ja leider noch nicht bekommen weil du zu wenige Beiträge hast als Newbie. Ich kann dir da sicher weiterhelfen wenn ich was habe - wovon ich ausgehe, dann finden wir einen Weg dir das zukommen zu lassen. Auch in der Form, dass ein Prüfer das akzeptiert- also was offizielles. Oder schreibst halt noch ein paar Beiträge 😉.

VG Heiko
 
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@Bodo XJ
Das Problem mit der Eintragerei kommt dann besonders zum tragen wenn man zwei verschiedene Satz Räder hat. Heute kann ja nur noch eine Größe eingetragen werden.
Aber ich will den thread nicht kapern, sorry dafür.
 

TanjaM

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Ein herzliches Hallo an alle,
es ist ein EU Modell. In der Zwischenzeit hat auch Jepp auf meine Mail regiert. Sie haben auch noch mal bestätigt, daß das die Werksräder sind. Am Dienstag geht er nochmals zum TÜV. Ich hab alle Dokomente ausgedruckt die Ihr mir geschickt habt und die Mail von Jeep. Es gab noch einen Fehler in meinen Fahrzeugpapieren. Die nette Dame hat vor zwei Jahren die falsche Fahrgestellnummer eingetragen. Es wurde aus einem y ein x gemacht. Fahrzeugpapiere wurden gestern geändert.
Jeep hat mir mitgeteilt das mein Fahrzeug nicht existiert, so ist der Fehler aufgefallen.
Lieben Dank an alle
Ich werde mich am Dienstag melden ob das Drama weiter geht oder ob ich wieder fahren darf.
Lg Tanja
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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@Bodo XJ
Das Problem mit der Eintragerei kommt dann besonders zum tragen wenn man zwei verschiedene Satz Räder hat. Heute kann ja nur noch eine Größe eingetragen werden. ....
... Wer hat Dir denn das erzählt? Ich habe mittlerweile drei Reifengrößen im Schein…? :idea1:
:idea1: ... ich war/bin nicht der erste, der es anders kennt.
Teilweise lasse ich meine Papiere auch 'bereinigen', weil von 225/70/15 bis 265/75/16 zu viele Varianten
aufgeführt sind :read: der Raddurchmesser reichte da von unter 70cm bis über 80cm :coolman:

Unabhängig davon - bei 265/70/16 lasse ich auch 31/10.5/16 und 31/10.5/15 eintragen.
Bei einem 'fremden' XJ wurde noch die 245/75/16 vermerkt, weil so ein Satz noch vorhanden war.
Da stellen sich so Gutachter manchmal ganz schön an, man muss auch die Tech.Docs mitbringen,
aber dann machen sie das schon.
 
Thunderbird1987

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Das hat man mir beim tüv Süd so erzählt.
Vom Volvo wurde auch nur eine Größe eingetragen statt den zweien aus dem alten Schein und Brief.
Daher habe ich das als gegeben genommen.
 
Bodo XJ

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Das hat man mir beim tüv Süd so erzählt.
Vom Volvo wurde auch nur eine Größe eingetragen statt den zweien aus dem alten Schein und Brief.
Daher habe ich das als gegeben genommen.
:idea1: .... genau genommen kann ich mich an durchaus vergleichbare Zeilen erinnern.
Nur ich war dickköpfig - wenn ich mich richtig erinnere :angel:
 
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Das hat man mir beim tüv Süd so erzählt.
Vom Volvo wurde auch nur eine Größe eingetragen statt den zweien aus dem alten Schein und Brief.
Daher habe ich das als gegeben genommen.
Moin,

auch nicht ganz falsch die Aussage- es betrifft Fz mit EG Typgen - hier wird dann eine Reifengröße in der Zulassungsbescheinigung angegeben. Leider ist dies oft nicht die welche am Fz montiert ist, sondern meist die kleinste - aber auch nicht immer. Das Problem gibt es seit hier EU Recht umgesetzt worden ist und seit dem es statt nem deutschen Fz Schein eben die Zulassungsbescheinigung gibt. Sehr oft werden auch wenn alte Fz Scheine bei einer Ummeldung/Neuzulassung von der Zulassungsstelle durch neuere Zul. Besch. ersetzt werden die Eintragungen aus dem alten Schein unter Ziff 33 nicht mehr in die neue Zul. Bescheinigung (-dann in Ziff 22) übernommen - aufpassen das da nicht noch mehr durch verloren geht und nicht abspeisen lassen mit das das so nicht mehr gemacht würde - hab schon ganze Umbauten „verschwindend“ sehen. Für den Halter ist das ganze wirklich blöd, weil er eben nur wenn er zB sein COC Papier oder alten Brief noch hat oder wenn er sich selbst um eine Bescheinigung vom Hersteller oder TÜV o.ä. bemüht um sicher die zugelassenen Rad/Reifenkombinationen zu erfahren und belegen zu können. Mein Tipp - entweder den Hersteller anschreiben oder bei einer Überwachungsorganisation einen Nachweis zu holen. Für den motivierten Prüfer ist das eine Fingerübung am PC.

G Heiko
 
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Gut das ich das jetzt auch weiß. Bei uns im Landkreis war es schon eine schwere Geburt ein im alten Schein bereits eingetragenes kurzes Kennzeichen verwenden zu können.
Mal ein dickes Dankeschön für die Aufklärung :bounce:
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
..... nur mal zur Vollständigkeit :coolman:

Aktuell praktiziert - an unserem XJ_`01 wurde der 245/75/16 an die dafür vorgesehene Stelle positioniert.
Damit entfällt die Größe 225/70/16 ... zusätzlich aufgeführt 265/70/16 inkl. Felge :cool:
Die Dame vom Amt muss es nur noch in die Papiere übernehmen - wird ein Beiblatt geben.

Bei uns haben die Termine für die Zulassungsstelle aktuell wieder 14-Tage Vorlauf.
Das hat mich etwas irritiert - liegt evtl. an der Jahreszeit :unsure:
 
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