Fahrzeugkauf, Ausländische Erstzulassung verschwiegen?

Diskutiere Fahrzeugkauf, Ausländische Erstzulassung verschwiegen? im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo,   ich bin schon länger Mitglied dieses Forums, habe aber (man möge mir verzeihen) diesen Account erstellt um mir ein wenig neutrales...
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Anonymous0815

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Hallo,
 
ich bin schon länger Mitglied dieses Forums, habe aber (man möge mir verzeihen) diesen Account erstellt um mir ein wenig neutrales Feedback bzgl. einer aktuellen Thematik einzuholen. Da noch nichts sicher oder widerlegt ist, möchte ich diese Frage einfach mal anonym, ohne Nennung meines Foren-Benutzers und ohne Nennung des Verkäufers stellen. (Da ich beides mehrmals genannt habe, fällt mein normaler Account quasi weg)
 
Vor fast 2 Jahren habe ich einen GC gekauft. Deutlich günstiger als es viele Jeephändler anbieten hätten können.
 
Auf Grund einer Verkettung von (Service-)Umständen habe ich nun erfahren, dass das Fahrzeug höchstwahrscheinlich bereits im (EU-)Ausland zugelassen wurde, bevor er mir hierzulande als Neuwagen verkauft wurde. (Die Garantie startetete laut Jeep-Service-Portal mehrere Monate vor Kauf und deutscher Erstzulassung - laut Jeep-Service geschieht dies exakt am Tag der Erstzulassung)
 
Zwar hatte das Fahrzeug nur 90 km auf dem Tacho, doch ist dies ja heutzutage für jeden Automechatroniker ein leichts und ich würde auch behaupten, dass bei einem gut aufbereiteten Fahrzeug biszu 5000 km nicht wahrgenommen werden können.
 
Beim Kauf musste ich mich selbst um die Ausstellung des Fahrzeugschein - und Briefes kümmern, da beides angeblich noch nie ausgestellt wurde.
​Eine Internetrecherche ergab, dass Fahrzeuge gewißer EU-Länder nicht zwangsläufig eine Vorbesitzer-Eintragung in deutschen Fahrzeugbriefen benötigen.

​Meine Fin sagt eindeutig, dass das Fahrzeug nicht für den deutschen, sondern für einen der Ost-Europäischen Märkte bestimmt wäre.
 
Meine Hauptsorge gilt nun der Frage: Was passiert, wenn ich das Fahrzeug mit angeblich einem Vorbesitzer verkaufe, es aber zuvor bereits in einem anderen EU-Land zugelassen (und möglicherweise genutzt) war?
 
Jemand Erfahrung?
 
 
 
 
 
 
Mike63

Mike63

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Meine persönliche Meinung dazu ....
 
Fakt ist du stehst als erster Im Brief drin 
-- Wagen wurde mit 90 Km gekauft ohne Brief ... warum, deine Darstellung ist eine Vermutung aber keine Tatsache.
-- Stelle sich mal den Fall vor ein Händler holt beim zweiten den Wagen ab mit Händlerkennzeichen auf eigener Achse .....
Denn erfolgt auch kein KFZ Brief mäßiger Besitzer als Eintrag obwohl der Besitz gewechselt hat.
 
Da du als erster drin stehst und nicht einen neuen Brief mit -- welchen Argumentationen -- hast erteilen lassen bist
du der Erst Besitzer! 
 
-- Wenn man sonst richtig Teure KFZ betrachtet wäre jeder Zwischenhandel der nur KFZ bekommt gegen Bürgschaft 
oder Kohle im Rechtlichem Sinn auch im Brief als Besitzer zu Vermerken.
 
 
Warum man den solche Fall nicht regulär schreiben kann?
 
 
Gruß Michael 
 
BlackTrailhawk

BlackTrailhawk

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Mein Compass kam über den Atlantik in die Niederlande zu einem großen Händler mit mehreren Marken (Dodge, Jeep, FIAT, etc.). Von dort wurde er an einen deutschen Händler verkauft und stand dort mehrere Monate. Dieser verkaufte das Fahrzeug an mich und wies konkret darauf hin, dass die Garantie ab dem ersten Händler (also dem niederländischen) bereits lief und ich daher eine kürzere Laufzeit hatte. So stand es auch in der niederländischen Bedienungsanleitung (Auslieferungsstempel, Datum, FIN). Natürlich bekam ich auch eine deutsche Anleitung und einen deutschen Blankobrief.

Meiner Meinung nach unproblematisch, weil ich darüber aufgeklärt wurde, einen satten Rabatt bekam und ich das Risiko einer kürzeren Garantie in Kauf nahm.

Das Fahrzeug war in diesem Fall definitiv nicht in den Niederlanden zugelassen worden und trotzdem lief die Garantie wegen dem Erstauslieferungsdatum. Vielleicht war das bei dir ähnlich!?

Noch ein Tipp:
Da ich bereits einige Import-Autos hatte, weiß ich, dass bei der deutschen Zulassungsstelle die ausländischen Papiere kopiert oder zum Teil sogar eingezogen werden. Dort könnte man als aktueller Halter sicherlich nachfragen, ob ausländische Papiere vorgelegt wurden.
Hat bei mir bei der Zulassungsstelle von Osterholz-Scharmbeck für den US-Title meines ehemaligen Mustang problemlos funktioniert. Damit habe ich einem Käufer die komplette Historie des Mustangs lückenlos belegt.
 

Anonymous0815

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Meiner Meinung nach unproblematisch, weil ich darüber aufgeklärt wurde, einen satten Rabatt bekam und ich das Risiko einer kürzeren Garantie in Kauf nahm.
 
 
Ich verstehe diese Argumentation, empfinde ich auch als logisch. (Ich würde mich auch NICHT beschweren, wenn alles transparent abgelaufen wäre - ich habe gegenüber deutschen Preisen fast 10.000 Euro gespart) - dennoch muss ich auch bewerten, dass ich entsprechend beim wiederverkauf weit weniger aufrufen kann... Transparenz wäre mir für die Entscheidung "wichtig" gewesen: 

Ich habe beim Kauf ein paar Fragen gestellt, deren Antworten - im Nachhinein bewertet - mehr oder weniger alle gekonnte "Ausreden" waren... : 
F: "Ist es ein "Re-Import"?"
A: "Alle amerikanischen Fahrzeuge sind Importe, einen deutschen Jeep werden Sie nicht finden". (Gekonnt ausgewichen - Habe ich aber gefressen) 

F: "Okay, aber warum ist das Garantie-Heft nicht in deutsch sondern in XY?"
A: "Alle Jeeps werden über XY importiert. Deswegen haben Sie alle ein Service-Heft in XY-Sprache, das Handbuch ist wie sie sehen aber deutsch" (Habe ich auch gefressen - kann ja sein, weiß ich doch nicht.)
 
F: "Okay, dementsprechend entstehen mir keine Nachteile gegenüber einem "hier" gekauften Fahrzeug?"
A: "Sie kaufen das Fahrzeug auch hier. Sie haben die volle EU-Werksgarantie" (Welche, wie sich herausstellte je nach EU-LAND einen krass anderen Umfang hat) - Habe ich damals gefressen.
 
F: "Und warum ist diese Fahrzeug bei Ihnen nun fast 10.000 Euro billiger wie anderswo?"
A: "Wir verkaufen große Mengen - da bekommen wir ganz andere Konditionen" (Da es ein sehr namenhafter "US-Car-Seller" ist: gefressen)

Aktuell befindet sich der Verkäufer (angeblich) selbst in Klärung mit seinem Zulieferer, ob das Fahrzeug möglicherweise bereits zugelassen war - lt. seinen Unterlagen ein "1a Neufahrzeug".




 
 

Anonymous0815

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Mike63 schrieb:
Fakt ist du stehst als erster Im Brief drin 
-- Wagen wurde mit 90 Km gekauft ohne Brief ... warum, deine Darstellung ist eine Vermutung aber keine Tatsache.
 
Genau deswegen stelle ich diese "Frage" anonym und ohne Nennung des Händlers. 

- Wenn ich in meiner Vermutung (bzw. Wenn der Jeep-Service in seiner Vermutung) falsch liegt, haben wir möglicherweise einen irreperablen Ruf-Schaden bewirkt. Möchte ich nicht. 
- Wenn ich (wir) Richtig liegen kann ich immernoch sagen: "Firma XYZ aus ABC: Achtung, Pirat!"
 

Anonymous0815

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Darf mit diesem Account leider nicht bearbeiten, daher nochmal gesondert Feedback auf: 
 
 
Da du als erster drin stehst und nicht einen neuen Brief mit -- welchen Argumentationen -- hast erteilen lassen bist
du der Erst Besitzer! 
Ich musste mir einen neuen Brief erteilen lassen, da der Verkäufer sagte: Für dieses Fahrzeug wurde noch kein Brief ausgestellt!
(Auch das erlebte ich zum ersten Mal beim Neuwagen-Kauf - aber Hey: Bisher nur deutsche Fahrzeuge, kann ja sein, dass US-Car-Briefe erstmal ausgestellt werden müssen, um "EU-Konform" zu sein, habe ich also ohne Nachdenken veranlasst...)
 
Mike63

Mike63

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Anonymous0815 schrieb:
 
Genau deswegen stelle ich diese "Frage" anonym und ohne Nennung des Händlers. 

- Wenn ich in meiner Vermutung (bzw. Wenn der Jeep-Service in seiner Vermutung) falsch liegt, haben wir möglicherweise einen irreperablen Ruf-Schaden bewirkt. Möchte ich nicht. 
- Wenn ich (wir) Richtig liegen kann ich immernoch sagen: "Firma XYZ aus ABC: Achtung, Pirat!"
 
Fakt ist du hast bei Kauf diese Punkte - für und wieder - in Kauf genommen und Geld gespart.
Ferner hast du keine Beschwerden zum KFZ also ein Auto ohne Markel bekommen.
 
Wenn du ihn jetzt abgeben möchtest wäre der allgemeine Marktwert zu Veranschlagen ...
---- ohne Berücksichtigung deines eigenen Rabattes  .... warum solltest du das nicht ??? ----
 
Und der Einwand das evt. dein Verkäufer ein Böser ist ... verstehe ich nicht so ... das wäre der Fall wenn 
er dir zB einen gemachten Unfallwagen verkauft hätte.
 
Ich würde mich nicht wundern wenn jetzt so einige hier überlegen ob dieser Verkäufer nicht zu ähnlichen 
Konditionen ihren Wunschwagen anbieten könnte.
 
 
Gruß Michael
 

Anonymous0815

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Mike63 schrieb:
 
Fakt ist du hast bei Kauf diese Punkte - für und wieder - in Kauf genommen und Geld gespart.
Ferner hast du keine Beschwerden zum KFZ also ein Auto ohne Markel bekommen.
 
Wenn du ihn jetzt abgeben möchtest wäre der allgemeine Marktwert zu Veranschlagen ...
---- ohne Berücksichtigung deines eigenen Rabattes  .... warum solltest du das nicht ??? ----
 
Und der Einwand das evt. dein Verkäufer ein Böser ist ... verstehe ich nicht so ... das wäre der Fall wenn 
er dir zB einen gemachten Unfallwagen verkauft hätte.
 
Ich würde mich nicht wundern wenn jetzt so einige hier überlegen ob dieser Verkäufer nicht zu ähnlichen 
Konditionen ihren Wunschwagen anbieten könnte.
 
 
Gruß Michael
Deine Antwort in "Ehren", aber Sie ist etwas kurzsichtig. 

Jede "Abweichung der Norm", die ich beim Kauf akzeptiere stellt mich beim Wiederverkauf in Erklärungsnot.

Und hier stelle dir einfach mal die Frage: Wem glaubst du eher? Einem "Händler", der dir auf jede Frage eine 
(plausible) Antwort geben kann - oder einer "Privat-Person", die diese Antwort 1:1 weitergibt?

Ich habe - wie geschrieben - ein paar Euronen beim Kauf gespart. Dennoch denke ich: Kauft jemand selbiges Auto 
von mir - auch etwa 10.000 Euro unter Marktpreis - denkt er an : Unfallwagen, Geklaut, Dubioses Geschäft, etc... 

Ein größerer Händler erweckt ein gewisses Vertrauen - als privat-Verkäufer genieße ich dies nicht, muss also durch jede "Unklarheit" mit 
Abstrichen rechnen....
 
 
Mike63

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Anonymous0815 schrieb:
Deine Antwort in "Ehren", aber Sie ist etwas kurzsichtig. 

Jede "Abweichung der Norm", die ich beim Kauf akzeptiere stellt mich beim Wiederverkauf in Erklärungsnot.

Und hier stelle dir einfach mal die Frage: Wem glaubst du eher? Einem "Händler", der dir auf jede Frage eine 
(plausible) Antwort geben kann - oder einer "Privat-Person", die diese Antwort 1:1 weitergibt?

Ich habe - wie geschrieben - ein paar Euronen beim Kauf gespart. Dennoch denke ich: Kauft jemand selbiges Auto 
von mir - auch etwa 10.000 Euro unter Marktpreis - denkt er an : Unfallwagen, Geklaut, Dubioses Geschäft, etc... 

Ein größerer Händler erweckt ein gewisses Vertrauen - als privat-Verkäufer genieße ich dies nicht, muss also durch jede "Unklarheit" mit 
Abstrichen rechnen....
 
 
Vielleicht habe ich es nicht verständlich geschrieben ....
 
Du als privat Person solltest aus meiner Sicht den Wagen zum Marktpreis veräußern da der Wagen
keine unbekannten Mängel hatte zum Kaufzeitpunkt.
 
Ferner eine Diskussion seitens eines vermeidlichen Käufers gibt es nicht denn du bist der erst Besitzer und
wie der Wagen zu dir gekommen ist spielt keine Rolle. Einfacher Gebrauchtwagen kauf ... und gut.
Du hast weder was unrechtes getan noch was Manipuliert ...
 
Ich hoffe das du jetzt meine Stellung dazu verstehst.
 
Ps. mal super Überzogen ... wenn ich ein Auto geschenkt bekomme muss ich ihn weiter Verschenken oder 
darf ich ihn auch verkaufen....
 
 
Gruß Michael
Gruß Michael. 
 

Anonymous0815

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Mike63 schrieb:
 
 
Du als privat Person solltest aus meiner Sicht den Wagen zum Marktpreis veräußern da der Wagen
keine unbekannten Mängel hatte zum Kaufzeitpunkt.

Ferner eine Diskussion seitens eines vermeidlichen Käufers gibt es nicht denn du bist der erst Besitzer und
wie der Wagen zu dir gekommen ist spielt keine Rolle. Einfacher Gebrauchtwagen kauf ... und gut.
Du hast weder was unrechtes getan noch was Manipuliert ...
Es gibt die Redewendung "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" nicht von ungefähr...
Es geht mir gar nicht um irgendwelche Forderungen, sondern lediglich darum, dass ICH am Ende weiß, was ich beim Verkauf angeben muss... (Sonst zahle ich am Ende die Zeche für etwas, wo ich selbst über den Tisch gezogen wurde!)
 
 
Ich hoffe das du jetzt meine Stellung dazu verstehst.
 
Verstehe ich absolut - auch wenn sie mich nun nicht wirklich "beruhigt".. (s.o.) 
 
 
Mike63

Mike63

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Letztendlich wird dir das, selbst durch einen Besuch beim Anwalt, selbst 100% keiner beantworten.
 
Dein kauf war beim Händler und wurde dir auch durch diesen der Rabatt erklärt, Punkt.
 
Ich gehe selber allem gerne nach .... von daher verstehe ich deine Einwände, wenn man da als 
privat Person alles in Frage stellt landet man ganz schnell in Bereiche des Lebens wo man nicht 
mehr weis was man zb. essen oder trinken sollte ohne Schaden zu nehmen.
 
Das alles kann man nur umgehen ..... wenn du den Wagen bis zu seinem Ende behältst.
 
 
Gruß Michael
 

skaut

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Die Haltung "ich hab beim vermeintlichen Neukauf 10000 gespart, will das Teil aber beim Wiederverkauf zum Marktpreis,ohne Abschlag verticken" fine ich schon interessant...
Wenn ein Händler unter vielen so viel billiger ist sollte man sich vielleicht nicht nur von Geiz ist geil leiten lassen.
Wandel den Kauf oder leb damit, mit allen Konseqenzen.
 
Heisseluft

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Lalala...
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Fahrzeug
Nunja, einige...
Die Recherche, ob ein vermeintlicher Vorbesitzer exestiert oder nicht musst du schon selber führen, wenn es dir zweifelhaft vorkommt.
Der Verkäufer versicherte Dir Erstzulassung in Deutschland zu, mehr nicht.
Setze dich mit dem Zollamt in Verbindung, welches die Einführung in die EU abwickelte...
 
BlackTrailhawk

BlackTrailhawk

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Ich dachte, dass es um die angebliche ausländische Erstzulassung ging!?
Das lässt sich bei der ersten deutschen Zulassungsstelle feststellen, weil dort die ausländischen Dokumente, ggfs. Zollpapiere, KBA-Unbedenklichkeitsbescheinigung, etc. vorgelegt werden müssen. Dort machen also alle weiterführenden Recherchen Sinn.

Zum Thema "Startzeitpunkt der Garantie": Dieser Zeitpunkt startet beim (ausländischen) Erstauslieferer. Sollten danach noch zwei, drei,... gewerbliche Zwischenhändler / Vermittler sein, zählt das nicht als Halter oder Zulassung. Ich denke, das ist logisch.
In der Branche der Importeure sind oftmals mehrere Gewerbetreibende dran beteiligt. Dann ist manchmal das Datum der Erstauslieferung (Beginn der Hersteller-Garantie) und der ersten deutschen Zulassung um Monate versetzt.

Bei einem entsprechenden Rabatt und einem zuverlässigen Auto juckt mich das nicht.

Außerdem: Warum sollte das einen späteren Käufer interessieren? Der kauft das Auto in der Regel nach Ende der Garantie. Und dessen Kaufpreis bestimmt sich nach Marktwert / Zeitwert, und nicht mit einem Abschlag, weil ich damals ein Schnäppchen gemacht habe.

Sollte der Händler keine ausländische Zulassung verschwiegen haben, sehe ich nichts Verbotenes und auch nicht Branchenunübliches.
 

Anonymous0815

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Ich habe nun ein schriftliches Feedback bekommen, welches mir versichert, dass das Fahrzeug noch nie zuvor zugelassen wurde. 
 
Wie von BlackTrailhawk beschrieben, startete die Garantie "früher", da der "original Jeep-HÄNDLER" das Fahrzeug im System als verkauft meldete, 
als es vom deutschen Zwischenhändler aufgekauft wurde. Dort stand er dann halt wohl noch etwas auf dem Hof. 
 
Damit ist das Thema für mich "ausreichend" geklärt: Ich habs schriftlich und kann das Fahrzeug "beruhigt" als "aus 1ter Hand" verkaufen (wenn es denn mal soweit ist).


Die Haltung "ich hab beim vermeintlichen Neukauf 10000 gespart, will das Teil aber beim Wiederverkauf zum Marktpreis,ohne Abschlag verticken" fine ich schon interessant...
 

Warum sollte das einen späteren Käufer interessieren? Der kauft das Auto in der Regel nach Ende der Garantie. Und dessen Kaufpreis bestimmt sich nach Marktwert / Zeitwert, und nicht mit einem Abschlag, weil ich damals ein Schnäppchen gemacht habe.
 
/this

Mir ging es aber auch gar nicht um diesen Punkt (Preis), sondern eben nur darum, dass wenn ich das Auto als Erstbesitzer verkaufe - ich auch wirklich der Erstbesitzer bin - nicht, dass 3 Jahre später der "Käufer" feststellt, dass das Auto schon vor mir zugelassen war, er damit defakto erstmal an mich herantreten wird und da dann auch rechtlich gute Chancen hätte. Mit der nun vorliegenden schriftlichen Zusage habe ich dann ebenfalls rechtlich gute Chancen das ganze "einfach weiterzuleiten".


Sollte der Händler keine ausländische Zulassung verschwiegen haben, sehe ich nichts Verbotenes und auch nicht Branchenunübliches. 
Genau. Damit ist es für mich "ok".
 
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