Hi,
ab dem 1. März 2007 gibt's ja eine neue Zulassungsverordnung
Künftig entfällt sowohl die vorübergehende Stilllegung als auch die endgültige Abmeldung. An deren Stelle tritt
künftig die „Außerbetriebssetzung“. Dies hat u.a. zur Folge, dass auch bei längerer Außerbetriebssetzung
(über18 Monate) keine Löschung mehr eintritt, Vielmehr können diese Fahrzeuge max. 7 Jahre lang (so lange
bleiben diese beim KBA gespeichert) wieder ohne Neuabnahme zugelassen werden. Es ist lediglich eine Haupt-
untersuchung erforderlich.
In wie weit das auch für Fahrzeuge gilt, die vor dem 1.3.2007 stillgelegt wurden, habe ich leider nicht gefunden.
Manfred