@Biglift: Steuern hätten aber als Privatperson nicht anfallen dürfen

Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll fallen auch für Privatpersonen
immer an - schön wäre das, wenn es so wäre wie du meinst...
Ausnahme:
Sendungen mit geringem Wert
Voraussetzungen: Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher als 22 Euro ist, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer (Einfuhrabgaben).
Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer (19%). Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland (USA, China, Hongkong u.dgl.) an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft (27 EU-Länder, u.a. Deutschland), wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann (also nicht durch eine Privatperson versandt, sondern eine Firma, eben kommerziell).
EINE SENDUNG ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer (Einführer deshalb, da die Waren ja vom Drittland in die EU eingeführt werden, Einführer = EU-Empfänger) abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht. Das ist wichtig - da die Warenfreigrenze eben für eine Sendung gilt, d.h. wenn jetzt der Versender an verschiedenen Tagen Waren, so sind das jeweils einzelne Sendungen und es gilt stets die Freigrenze, da es ja auch mehrere Zollabfertigungen an verschiedenen betrifft.
Das gilt aber nur, wenn die einzelnen Sendunge keinen direkten Zusammenhang haben. (z.B. Waren, die zusammengehören, z..B. auf einer Rechnung stehen dürfen natürlich nicht jeden Tag als einzelne Sendung verschickt werden, da ja eine Gesamtrechnung vorliegt und somit die Freigrenzen nicht mehr gelten); also bei Klamotten alias Bekleidung gibt es keinen direkten Zusammenhang und können diese extra, also einzeln versendet werden, um in den Genuß der Zollfreiheit zu kommen - Einfuhrumsatzsteuer von 19% fallen natürlich an)