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Ja, aber erst am Ende des Leasingvertrags. Zu einem vorzeitigen Abbruch reicht das auch nicht, auch als Leasingnehmer musst du eine Rückabwicklung wie jeder andere erkämpfen.Wer das Auto geleast hat, kann es ja einfach zurück geben.
Gibt es in Deutschland nicht !Sammelklagen
Ich glaube er meinte das so wie du sagst.Ja, aber erst am Ende des Leasingvertrags. Zu einem vorzeitigen Abbruch reicht das auch nicht, auch als Leasingnehmer musst du eine Rückabwicklung wie jeder andere erkämpfen.
Die USA-Fahne hattest du nicht gesehen?!Gibt es in Deutschland nicht !
Nur wenn der Verbraucherschutz sich des Themas annimmt kann eine Sammelklage entstehen. Wird aber wohl nicht passieren!
Gruß Stephan
Die USA-Fahne hattest du nicht gesehen?!

Ne, habe ich nicht gesehen, aber wen interessiert es wie in anderen Ländern das Thema behandelt wird.
Ich finde, dass die Autohersteller in Deutschland zu wenig in Haftung genommen werden. Die kaufen billig ein oder entwickeln Mist und der Kunde zahlt die Zeche, weil der Hersteller durch die gesetzliche Lage geschützt ist.
Es gibt keinen Hersteller der nicht Dreck am stecken hat !
Gruß
Stephan

Naja, wenn jemand eine Aussage auf die USA bezieht, kannst du ja nicht mit einer Gegenaussage kommen die sich auf die BRD bezieht.Ne, habe ich nicht gesehen, aber wen interessiert es wie in anderen Ländern das Thema behandelt wird.
Habe bisher auch nichts von Jeep/Stellantis gehört. Habe vorsichtshalber meine VIN hier gecheckt. Bis jetzt, nicht betroffen.