Einzelabnahme ohne Teilegutachten: Rechtliche Sicherheit

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poppeye

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Ich habe zwar schon die Sufu bemüht möchte aber noch mal nachfragen! Bin ich rechtlich wirklich nur bei einer Eintragung z.B. einer Frontstossstange auf der sicheren Seite wenn auch ein Teilegutachten vorliegt? Ich frage deshalb weil man ja schon irgendwie bei den "Größen" der Szene das ein oder andere Teil ohne Gutachten eingetragen bekommt! Ich möchte natürlich nicht den worst case beschwören, aber wenn sich der Gutachter nach einem Unfall mit erheblichem Schaden zurück lehnt und auch ggf. dann keine Versicherung mehr greift kommt ja dann auch mal schnell die Insolvenz! Mal unabhängig von den psychischen Konsequenzen!

Danke für Eure Hilfe!

Ggf. ist das hier auch der falsche Bereich! Dann bitte Veschieben!
 
Heisseluft

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Lalala...
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Nunja, einige...
Rechtliche Sicherheit.
 
Gibt es nicht.
 
 
Wenn du jemanden zum Krüppel fährst, hast du immer ein Problem, so oder so.
 
Was heute noch juristisch sicher erscheint, kann morgen schon hinfällig sein.
 
 
Trotzdem...solch Eintragung beruhigt insofern man dir nicht sofort grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann...dafür sicher hundert andere Sachen.
 
simplydynamic

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Selbst mit Gutachten gibt es keine Sicherheit. google mal nach den Engage Stoßstangen....
Oder noch einfacheres beispiel, die RR Felgen, die immer ohne Verbreiterungen eingetragen wurden.......
 
Gurti

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Wenn es vor Gericht geht bekommst du am Ende ein Urteil, nicht mehr und nicht weniger.
Ob eine Eintragung von Teilen mit oder ohne Teilegutachten erfolgte ist dafür nicht relevant, sollte der Eindruck eines Zusammenhanges entstehen ist das rein zufällig. Regelmäßiges Beten hilft viel mehr ;)
 
Bodo XJ

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poppeye schrieb:
... Bin ich rechtlich wirklich nur bei einer Eintragung z.B. einer Frontstossstange auf der sicheren Seite wenn auch ein Teilegutachten vorliegt?
Ich frage deshalb weil man ja schon irgendwie bei den "Größen" der Szene das ein oder andere Teil ohne Gutachten eingetragen bekommt! 
Ich möchte natürlich nicht den worst case beschwören, aber wenn sich der Gutachter nach einem Unfall mit erheblichem Schaden zurück lehnt
und auch ggf. dann keine Versicherung mehr greift kommt ja dann auch mal schnell die Insolvenz! ...
 
... ich bin vielleicht zu doof, zum Kapieren.
 
Aber subjektiv und ohne Garantie - wenn die Frontstoßstange legalisiert ist, spielt es keine Rolle, auf welcher Basis :coolman:
 
Der Rest war mir zu 'uneindeutig' :confused:
 
:wave:
Bodo
 

poppeye

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Ich denke, dass es schon einen Unterschied gibt ob ein Gutachter auf Basis eines Teilegutachtens eine Eintragung durch führt oder anhand seiner "geschätzten persönlichen gutachterlichen Meinung" !
 
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Für dich nicht....am Ende ist es "sein Kopf"....
 
Nur Dir wird auch immer ein Strick gedreht....spätestens beim Personenschaden...
 
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Ich denke, dass es schon einen Unterschied gibt ob ein Gutachter auf Basis eines Teilegutachtens eine Eintragung durch führt oder anhand seiner "geschätzten persönlichen gutachterlichen Meinung" !
 
 
Ja ne is klar. Um an ein Teilegutachten zu kommen, muss ein Mitarbeiter des Herstellers den Mosesberg erklimmen. Schafft er dass und ist dann wieder wohlbehalten am Fuße des Berges angekommen, hält er urplötzlich das heilige Teilegutachten in den Händen. :banghead:
 
Also in meiner Welt werden diese Teile auch durch einen Prüfer begutachtet. Bei positivem Testergebnis erstellt er das Teilegutachten und unterschreibt selbiges auch! Demnach ist auch das Teilegutachten aufgrund einer "geschätzten persönlichen gutachterlichen Meinung" entstanden.
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
poppeye schrieb:
Ich denke, dass es schon einen Unterschied gibt ob ein Gutachter auf Basis eines Teilegutachtens eine Eintragung durch führt oder anhand seiner "geschätzten persönlichen gutachterlichen Meinung" !
 
Naja - ich kann nicht beurteilen, wie viele Eintragungen nach einer 'geschätzten persönlichen gutachterlichen Meinung' durchgeführt werden.
Zumindest mit der entsprechenden Dokumentation wird das schwierig ... :angeL:
 
 
cherokee xj

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Nur mal als Beispiel:
 
Du kannst auch heute einen Wagen mit frischem TÜV( also 2 Jahre AU & HU ) von gestern käuflich erwerben.
 
Übermorgen hast du einen schweren Unfall mit der Kiste.
 
Im Nachgang stellt sich ein technischer Mangel als Ursache des Unfalls heraus ,
der aber bei der HU von vor zwei Tagen nicht vorhanden war oder nicht bemerkt wurde.
 
Glaubst du, daß du dann den lieben TÜV Onkel dafür in Haftung nehmen kannst ? - ganz sicher nicht :no:
 
Der wird immer behaupten, ( würde wohl jeder machen, der so einen Job hat ) dass der Wagen zum Zeitpunkt
der HU technisch 100% okay war.
 
Und so geht das dann auch mit ich sag mal "halbseidenen Eintragungen".... ;) - am Ende bist du immer selbst (mit)verantwortlich.
 
 
 
 
 

Sumotec

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Bei der Einzelabnahme wurden bei meinem von allen angebauten Teilen Bilder gemacht und diese sind sowohl als Sicherheit für Prüfer als für einen selbst. Denn in 2 Jahren kann der sich nicht an dein Fzg erinnern. Allerdings kann auch nicht ein Teil eintragen und danach tauschen und behaupten das wäre dieses gewesen das eingetragen wurde.


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poppeye

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In der Medizin kennt man den Begriff "Gefälligkeitsgutachten"! Die halten vor Gericht auch nicht Stand! Ich bin allerdings davon ausgegangen das für ein Teilegutachten aufwendige standardisierte Test für das jeweilige Produkt durchgeführt werden!? Es war mir nicht klar, dass man da ggf. auch recht leicht dran kommt! Wundere mich nur warum dann immer so ein Hype um Gutachten gemacht werden, wenn sie eigentlich nicht wirklich was wert sind!
 
Heisseluft

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Na, so ist es nun auch nicht.

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ninja

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94'er Z mit Fahrwerk, Schlappen....was man so braucht....
Wenn ein Tüver, Voraussetzung ist natürlich daß er Einzelabnahmen machen darf, Sachen einträgt für die es kein Gutachten gibt und sich dabei natürlich im gesetzlichen Rahmen des machbaren bewegt, ist so eine Eintragung natürlich versicherungstechnisch und auch für die Blaulichtfraktion einwandfrei.
Sonst würde ja die sogenannte "Einzelabnahme" ad absurdum geführt und man müsste sich die Frage stellen wofür es sowas gibt.
 

poppeye

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Aber eine Frontstossstange aus Metall an einem Wrangler liegt aber doch nie die gesetzlichen Rahmen!? Oder ist das falsch?
 
raik

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Es war mir nicht klar, dass man da ggf. auch recht leicht dran kommt! Wundere mich nur warum dann immer so ein Hype um Gutachten gemacht werden, wenn sie eigentlich nicht wirklich was wert sind!
 
 
Warum gibt es bei dir immer nur Extreme? Natürlich sind sie das Wert, für was sie gemacht wurden. Das Teilegutachten wird eben nur einmal für die Vorschriftsmäßigkeit der Bauteile erstellt. Somit fällt das bei allen weiteren Begutachtungen weg. Der Prüfer hat nur noch den vorschriftsmäßigen Einbau zu kontrollieren. Das spart Geld und Zeit im Vergleich zur Einzelabnahme. Es ist für den Endverbraucher schon ein Unterschied ob die Eintragung mit 50 Euro erledigt ist, oder ob sie 100, 200, 300 oder mehr Euros kostet.
 
Der einzige Unterschied ist also, dass sich für eine Abnahme mit Teilegutachten zwei Prüfer die Arbeit teilen, während bei der Einzelabnahme ein Prüfer die ganze Arbeit macht. 
 
Warum soll eine Frontstoßstange aus Stahl nie im gesetzlichen Rahmen liegen? Alle Ypse, alle TJ´s, alle HZJ, alle Landys haben Frontstoßstangen aus Stahl.
 
 
 

Sumotec

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poppeye schrieb:
Aber eine Frontstossstange aus Metall an einem Wrangler liegt aber doch nie die gesetzlichen Rahmen!? Oder ist das falsch?
Eine Frontstoßstange habe ich nicht mehr, sondern einen aus stahl gefertigten Geräteträger für die Seilwinde der auch nur in Verbindung mit Seilwinde im Öffentlichen Strassenverkehr benutzen werden darf.

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Einzelabnahme ohne Teilegutachten: Rechtliche Sicherheit

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