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Diskutiere Eintragungen im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Ich habe heute meinen KFZ Ordner neu sortiert und dabei ein paar vergessene Papiere gefunden. Es handelt sich um " Änderungsnachweise nach § 19(3)...
TGSA

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Ich habe heute meinen KFZ Ordner neu sortiert und dabei ein paar vergessene Papiere gefunden.
Es handelt sich um " Änderungsnachweise nach § 19(3) STVZO" also die Abnahme von Fahrwerk, Reifen etc. durch den TÜV.
Und jetzt habe ich ganz unten gelesen " Eine Berichtigung der Fahrzeugdokumente ist bei nächster Gelegenheit erforderlich "

Wann ist den die nächste Gelegenheit ?
Oder reicht es die Zettel im Auto mit zuführen ?
Die Abnahme war 2013 und 2016. Da kann ich mir wohl jede Ausrede schenken.

Ausserdem habe ich inzwischen die Stoßdämpfer durch eine verbesserte Version vom gleichen Fahrwerkhersteller ersetzt.
Die eingetragene Teilenummer passt nun nicht mehr zu der Nummer der neuen Dämpfer.
 
cherokee xj

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Hallo Tom,

die nächste Gelegenheit ist immer die nächste, anstehende HU beim TÜV / GTÜ / KÜS / DEKRA etc.

So betrachtet warst / bist du also bislang ( und die nächste Gelegenheit ist ja schon überfällig in dem vorgenannten Sinne ) mit erloschener Betriebserlaubnis des Fahrzeuges unterwegs.

Und Stossdämpfer werden nicht eingetragen.

Gruß Micha
 
TGSA

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Die Umbauten sind ja schon vom TÜV abgenommen und durch die Änderungsnachweise bestätigt.
Aber noch nicht durch die Zulassungsstelle im Fahrzeugschein oder in neudeutsch Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen.
Eine nächste Gelegenheit zur Umschreibung auf der Zulassungsstelle ergab sich noch nicht, weil ich am Zulassungsstatus meines Fahrzeugs,
also Ab, - oder Ummeldung nichts geändert habe.

Die Nummern von Federn und Dämpfer sind Bestandteil der ABE von TM
Darüber muss ich dann mit meinem TÜV Mann sprechen.
 
Dave1989

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Ja, ist solange kein Problem, wie keiner fragt. Ich hab das auch schonmal schleifen lassen und kam in eine Verkehrskontrolle. Die Beamten waren nett und haben das Gutachten anerkannt. Ich sollte es dann aber jetzt Mal machen lassen...

Du hast ja den Beweis, das es korrekt geprüft wurde. Aber mitführen solltest du das. Und jetzt vielleicht auch korrigieren lassen. Wenn es da kein Verfallsdatum gibt.

Aber warum ist es bei der HU/AU nie aufgefallen? :biglaugh:
 

Det65

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Die 19er können später eingetragen werden, die 21er müssen umgehend geändert werden....
 
Mike63

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Die Nummern von Federn und Dämpfer sind Bestandteil der ABE von TM
Darüber muss ich dann mit meinem TÜV Mann sprechen.
Dazu ...

Von TM gibt es meines Wissens auch ein Schreiben das auch andere Stoßdämpfer in passenden
Abmessungen anderer Hersteller zulässig sind.
-- Gab es wohl seiner Zeit in Kombi mit dem 3" Lidt kit! --


Gruß Michael
 

JoergMoeller

Guest
Ich habe heute meinen KFZ Ordner neu sortiert und dabei ein paar vergessene Papiere gefunden.
Es handelt sich um " Änderungsnachweise nach § 19(3) STVZO" also die Abnahme von Fahrwerk, Reifen etc. durch den TÜV.
Und jetzt habe ich ganz unten gelesen " Eine Berichtigung der Fahrzeugdokumente ist bei nächster Gelegenheit erforderlich "

Wann ist den die nächste Gelegenheit ?
Oder reicht es die Zettel im Auto mit zuführen ?
Die Abnahme war 2013 und 2016. Da kann ich mir wohl jede Ausrede schenken.

Ausserdem habe ich inzwischen die Stoßdämpfer durch eine verbesserte Version vom gleichen Fahrwerkhersteller ersetzt.
Die eingetragene Teilenummer passt nun nicht mehr zu der Nummer der neuen Dämpfer.
Ich bin nicht ganz sicher, aber lies den Zettel nochmal genau ob diese 19er Gutachten kein "Ablaufdatum" haben. Ich meine, dass auf der Zulassung mal eine Tante das Datum kontrolliert und eine Bemerkung a la "ist ja noch rechtzeitig" gemacht hat.
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
:hmmm: .... mal aus dem Bauch heraus:
Es gibt genug Zulassungsstellen, die $19-Zettel nach 6 Monaten nicht mehr anerkennen.
Bei meinem schwarzen XJ hatte ich das Fahrwerk abnehmen lassen und eine LPG-Anlage verbauen lassen.
Irgendwann wollte ich diese Details in die Papiere übernehmen.
An der Zulassungsstelle kam dann ein Spruch in die Richtung '... das ist schon so lange her!
Diese Gutachten können wir nicht akzeptieren. Ich soll noch einmal zum Gutachter ... '.
Jedenfalls habe ich den zeitlichen Verzug mit meinem persönlichen Unfall erklärt und dass keine 1.000km
auf der Uhr wären nach der letzten Abnahme. Die Dame hat daraufhin Ihren Arbeitsplatz verlassen ... .
Als sie wieder kam, hat sie die Fahrzeugpapiere korrigiert.

Gefühlt ist das inzwischen in dieser oder ähnlicher Form ein üblicher Standard.
 

JoergMoeller

Guest
Ich stratz ja normal auch immer gleich los ... was man schwarz auf weiß besitzt ;-)
 
Clonecommandercody

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Wenn vom TÜV o.A. für die Eintragung nach 19.3 ein Zusatzdokument erstellt wurde, steht da drauf entweder "mitführen" oder "mitführen und bei nächster Befassung in die Fahrzeugdokumente übertragen". D.h. in der Regel bei Um-, Ab- oder Neuanmeldung bei der KFZ-Zulassungsstelle.
Ablaufen kann das m.E.n. nicht, falls sich in den nächsten 50 Jahren kein Grund ergibt, die Zulassungsstelle aufzusuchen, dann ist das halt so.
Der TÜV schreibt nichts mehr direkt in den Schein/ZulBesch Teil 1 rein, daher die Zusatzbescheinigung.
Hab da noch zwei Dokumente (Spurplatten und Reifen) liegen.
Da ich gerade umgezogen bin, die nötige Adressänderung im Schein aber beim Bürgerbüro machen lassen wollte, frage ich mich auch gerade, ob das als "Befassung mit den Fahrzeugdokumenten" gilt, und ob die das auch mit übernehmen, oder ob ich dafür zur KFK-Zulassung muß, geht wegen covid19 in PB nur mit Termin.
 

JoergMoeller

Guest
Jeder nach seiner Facon ... für die paar Euro, laß ich es lieber direkt in die Papiere eintrage, dann bin ich auf der sicheren Seite.
 
TGSA

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Grand Cherokee ZJ 5.2
Ich habe heute mit dem TÜV Mann (KÜS) gesprochen, der die Abnahme gemacht hat und auch sonst meine Fahrzeuge zur HU abnimmt.

Die Nummern der Stoßdämpfer ( und der anderen fahrwerksteile ) sind bei der Abnahme mit aufgeführt, weil es in dem Gutachten
des Herstellers so vorgegeben war. Die Nummern sind aber beim Ersatz von einzelnen Teilen des gleichen Herstellers nicht unbedingt bindend.

Bei den Änderungsnachweisen § 19(3) gibt es unterschiedliche Formulierungen.
Zum Beispiel bei Änderungen zur Abgasreinigung, Steuereinstufung oder Gewicht
wird meistens die Formulierung " unverzügliche Änderung der FZ Dokumente " verwendet.
Da ist die Toleranz so ca. 3 Werktage.

Bei meiner Formulierung: " bei nächster Gelegenheit " ist es tatsächlich ausreichend auf die nächste Gelegenheit zu warten.
Allerdings sollten dann für eine Kontrolle die Papiere im Fahrzeug sein und nicht in einem Ordner im Schrank.

Ich werde dann mal die Zulassungsstelle aufsuchen und die Fahrzeugdokumente ändern lassen.
Da kommen dann auch gleich ein paar andere Dinge dazu.
 

Det65

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§ 21 ist unverzüglich einzutragen da im Moment keine Betriebserlaubnis besteht, erst mit ausstellen des neuen Fahrzeugschein....
 

TheGrandJeep

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'14 JKU
Die "nächste Gelegenheit" scheint wohl Auslegungssache zu sein.
Unser Summit war mit den Schwellerrohren bei der HU, es wurde nichts beanstandet oder geändert und die Cops hat es nicht gestört mit dem kleinen Heftchen vom KBA/Cobra im Handschuhfach.
 
Headman

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Moin,

„bei nächster Befassung“ bei einer Änderungs oder auch Anbauabnahme gen. nach Paragraph 19.3 bescheinigt bedeutet genau das: Befasst sich die Zulassungsstelle/Straßenverkehrsamt das nächste mal mit den Zulassungsdokumenten - sei es wegen An/Ummelden o.ä. dann sind diese Änderungs/Anbauabnahmen vom Halter vorzulegen und dann in die Zulassungsbescheinigung zu übernehmen. Gab es zwischenzeitlich nachweislich keinen Grund zur erneuten Befassung bei der Zul.Stelle - dann ist in dem Fall des TS alle gut - erkennbar ist das eigentlich ganz leicht am Erstellungsdatum der Zul.-Bescheinigung. Ist der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung älter wie die Anbauabnahme - gab es keine weitere Befassung - ist der Schein neuer ... wurde „Befasst“ aber offensichtlich die Abnahme nicht vorgelegt um diese zu übernehmen... blöd, dann muss das nachgeholt werden - wird oft toleriert, aber leider nicht immer.

Gute Sachverständige erklären einem das ... sollten das zumindest - Halter müssen allerdings auch zuhören...an beiden hapert es wohl öfter ;-)

Wenn die örtliche Zulassungsstelle mal wieder normal arbeitet - einfach eintragen lassen. Ist sicherer, wenn in diesem Fall auch nicht zwingend notwendig bevor es einen anderen Grund für eine Änderung/Befassung gibt.

VG Heiko
 
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