Eintragung von anderen Reifengrößen

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khhirrschoff

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Hallo Gemeinde,
ich hatte bei Jeep per Mail angefragt wie es sich mit der Reifengröße 235/65R17 verhält, die ja angeblich für Schneekettenbetrieb laut EU-Erlaubnis zugelassen sind, verhält. Gleichzeitig habe ich auch nachgefragt, ob eine Tachoangleichung für diese Größe gemacht werden muss.

Hier nun die Antwort, ich denke mal das es einige Interessieren dürfte:


... Sehr geehrter Herr jeeperhorst,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.

Nach Rücksprache mit der Homologation teilen wir Ihnen mit, dass eine Bestätigung nicht erforderlich ist, da auf Ihrem Fahrzeugschein (Rückseite) folgender Hinweis steht.
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3)Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.
Bezüglich Ihrer Anfrage zur Tachoangleichung möchten wir Sie bitten, sich mit einem Jeep Vertragspartner in Verbindung zu setzen, der Ihnen gerne bei Ihrer Anfrage behilflich sein wird.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben....


Hmmm bedeutet das nun das wir doch draufmachen können was wir wollen? Oder hat schon jemand diese EU-Erlaubnis gesehen und kann sie hier posten?

Grübelnde Grüße in die Runde
Horst
 

maxjeep

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Hallo Gemeinde,
ich hatte bei Jeep per Mail angefragt wie es sich mit der Reifengröße 235/65R17 verhält, die ja angeblich für Schneekettenbetrieb laut EU-Erlaubnis zugelassen sind, verhält. Gleichzeitig habe ich auch nachgefragt, ob eine Tachoangleichung für diese Größe gemacht werden muss.

Hier nun die Antwort, ich denke mal das es einige Interessieren dürfte:


... Sehr geehrter Herr jeeperhorst,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.

Nach Rücksprache mit der Homologation teilen wir Ihnen mit, dass eine Bestätigung nicht erforderlich ist, da auf Ihrem Fahrzeugschein (Rückseite) folgender Hinweis steht.
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3)Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.
Bezüglich Ihrer Anfrage zur Tachoangleichung möchten wir Sie bitten, sich mit einem Jeep Vertragspartner in Verbindung zu setzen, der Ihnen gerne bei Ihrer Anfrage behilflich sein wird.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben....


Hmmm bedeutet das nun das wir doch draufmachen können was wir wollen? Oder hat schon jemand diese EU-Erlaubnis gesehen und kann sie hier posten?

Grübelnde Grüße in die Runde
Horst
Der Inhalt der EU Betriebserlaubnis:

245/75R16 16 x 7.0 111S
P245/75R17 17 x 7.5 110S
255/70R18 18 x 7.5 113S
Schneeketten Typ S 245/75R16, 111S, 16 x 7.0, 44.45mm Einpresstiefe nur für die Hinterachse
Oder
Schneeketten Typ S, P235/65R17 103H, 17 x 7.5 oder 17 x 7.0, mit 44.45mm Einpresstiefe nur für die Hinterachse

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Fahrzeuge mit der Bremsanlage (BR6) nur die folgende Kombination möglich ist:

Schneeketten Typ S, P235/65R17 103H, 17 x 7.5 oder 17 x 7.0, 44.45mm Einpresstiefe nur für die Hinterachse


Zu dem Thema gibt es schon mehrere Threads, ich hab dazu viel gepostet bezüglich Infos, die ich von Jeep bekommen habe. Schau mal in der Suche.
Die nicht notwendige Tachoangleichung bei den 235/65 R17 ist hinsichtlich der Reifenrechner nicht nachzuvollziehen, ist aber wohl so....
Gruß
 

offroadfun

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passt ja gerade dazu

kann man die 265/70R17 mit 60er spurverbreiterung und DOTZ Felgen ET20 eingetragen bekommen? orig. Felgen in 17" haben ja ET so um 44 oder?
Dann sollte ja platz für Ketten auch auf den 265er sein
 

khhirrschoff

Guest
Die entsprechenden Postings kenne ich, mir ging es eigentlich darum, dass in der Zulassung nix mehr eingetragen wird. Da bleibt zu hoffen das die Jungs von der Trachtengruppe auch Kenntnis von diesen EU-Papieren haben.

Bezüglich Tachoangleichung hält sich Jeep ja raus, das soll ja bitteschön der Freundliche machen...

Wo es aber in den vorangegangenen Freds noch keine Erklärung gab, ist die Geschichte mit dem "P" vor der Reifengröße. Was hat das "P" zu sagen?
Vielleicht kann uns da nochmal jemand aufklären.

Grüße
Horst
 

maxjeep

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passt ja gerade dazu

kann man die 265/70R17 mit 60er spurverbreiterung und DOTZ Felgen ET20 eingetragen bekommen? orig. Felgen in 17" haben ja ET so um 44 oder?
Dann sollte ja platz für Ketten auch auf den 265er sein

Die entsprechenden Postings kenne ich, mir ging es eigentlich darum, dass in der Zulassung nix mehr eingetragen wird. Da bleibt zu hoffen das die Jungs von der Trachtengruppe auch Kenntnis von diesen EU-Papieren haben.

Bezüglich Tachoangleichung hält sich Jeep ja raus, das soll ja bitteschön der Freundliche machen...

Wo es aber in den vorangegangenen Freds noch keine Erklärung gab, ist die Geschichte mit dem "P" vor der Reifengröße. Was hat das "P" zu sagen?
Vielleicht kann uns da nochmal jemand aufklären.

Grüße
Horst
Ja das P wäre interessant.
Das was in dieser EU Gesamtbetriebserlaubnis steht, steht wohl auch in diesen CoC Papieren, die man eh dabei haben muss. IM Fahrzeugschein selber steht nur eine Grösse.
Ich glaube, ohne es zu wissen, dass auf all die genannten Größen Ketten passen. Wie dick ist eine Kette? Ca 0.5 cm? Das kann nie im Leben für irgendeinen Schlauch gefährlich sein. Und, wie hier auch schon mehrmals zu lesen war, die drei Mal im Jahr, an denen man Ketten braucht, werde ich sicher nicht kontrolliert....
 

khhirrschoff

Guest
Also auf dem weißen Zettel, der beim Fahrzeugbrief (ja ich weis, ist die alte Bezeichnung, aber jeder weis was ich meine) dabei war, da steht in meinem Fall nur die 245/75R17.

Und diesen Zettel muss ich mit mir herumtragen???? Wie soll der nach ein paar Jahren aussehen?
 

GrundsteinM

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Hallo
Habe die 265/70R17 Cooper Winterreifen auf der Serienfelge. Mit Schneeketten wird hinten schon ziemlich eng. Geht zwar schon aber frühes nachspannen sollte man nicht vergessen. Mit 60 mm Spurplatten ist da überhaupt kein Problem. Auch hinten genug Platz.

Markus
 

offroadfun

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Habe die 265/70R17 Cooper Winterreifen auf der Serienfelge. Mit Schneeketten wird hinten schon ziemlich eng. Geht zwar schon aber frühes nachspannen sollte man nicht vergessen. Mit 60 mm Spurplatten ist da überhaupt kein Problem. Auch hinten genug Platz.

Markus
supi das lässt hoffen.
dann werde ich beim neuen (wenn ich ihn denn bald habe) wohl bfg winterslalom 265 er und spurverbreiterung machen.

lg
 

Captain56

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Ein absolut perfekter Reifenrechner ist unter www.buschtaxi.de - Tabellen - Kalkulator für Tachoabweichungen und Reifengrößen zu finden. Da bis 3% bei 100 Km/h erlaubt ist, kan jeder für sich wunderbar seine Reifengrößen rechnen.
Captain ( nicht COSTA )
 

Fritz58

Gelöscht
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Hallo Gemeinde,
ich hatte bei Jeep per Mail angefragt wie es sich mit der Reifengröße 235/65R17 verhält, die ja angeblich für Schneekettenbetrieb laut EU-Erlaubnis zugelassen sind, verhält. Gleichzeitig habe ich auch nachgefragt, ob eine Tachoangleichung für diese Größe gemacht werden muss.

Hier nun die Antwort, ich denke mal das es einige Interessieren dürfte:


... Sehr geehrter Herr jeeperhorst,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.

Nach Rücksprache mit der Homologation teilen wir Ihnen mit, dass eine Bestätigung nicht erforderlich ist, da auf Ihrem Fahrzeugschein (Rückseite) folgender Hinweis steht.
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3)Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.
Bezüglich Ihrer Anfrage zur Tachoangleichung möchten wir Sie bitten, sich mit einem Jeep Vertragspartner in Verbindung zu setzen, der Ihnen gerne bei Ihrer Anfrage behilflich sein wird.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben....


Hmmm bedeutet das nun das wir doch draufmachen können was wir wollen? Oder hat schon jemand diese EU-Erlaubnis gesehen und kann sie hier posten?

Grübelnde Grüße in die Runde
Horst
Ich hab jetzt nochmal nachgesehen und bei mir (zugelassen Nov. 2011) steht nichts derartiges im Schein, weder Vorder- noch Rückseite.

Der Inhalt der EU Betriebserlaubnis:

245/75R16 16 x 7.0 111S
P245/75R17 17 x 7.5 110S
255/70R18 18 x 7.5 113S
Schneeketten Typ S 245/75R16, 111S, 16 x 7.0, 44.45mm Einpresstiefe nur für die Hinterachse
Oder
Schneeketten Typ S, P235/65R17 103H, 17 x 7.5 oder 17 x 7.0, mit 44.45mm Einpresstiefe nur für die Hinterachse

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Fahrzeuge mit der Bremsanlage (BR6) nur die folgende Kombination möglich ist:

Schneeketten Typ S, P235/65R17 103H, 17 x 7.5 oder 17 x 7.0, 44.45mm Einpresstiefe nur für die Hinterachse


Zu dem Thema gibt es schon mehrere Threads, ich hab dazu viel gepostet bezüglich Infos, die ich von Jeep bekommen habe. Schau mal in der Suche.
Die nicht notwendige Tachoangleichung bei den 235/65 R17 ist hinsichtlich der Reifenrechner nicht nachzuvollziehen, ist aber wohl so....
Gruß
Ist die EU-Betriebserlaubnis jetzt dieses weisse Pamphlet, das den Papieren beiliegt?
Da steht obiges bei meinem ebenfalls nicht drin, sind nur 3 oder 4 Reifengrößen aufgeführt (245 bis 255), aber kein Wort über Schneeketten o.ä..

Irgendwie verunsichert mich das Thema etwas.
 

josefinesJK

Guest
Ein absolut perfekter Reifenrechner ist unter www.buschtaxi.de - Tabellen - Kalkulator für Tachoabweichungen und Reifengrößen zu finden. Da bis 3% bei 100 Km/h erlaubt ist, kan jeder für sich wunderbar seine Reifengrößen rechnen.
Captain ( nicht COSTA )
Das ist leider nur die halbe Wahrheit !

Der Tacho darf höchstens 7% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig. Bei der Bodenfreiheitsänderung sind Rundungsfehler möglich, die jedoch maximal 1mm betragen, also unerheblich sind.
Der Abrollumfang kann je nach Reifenhersteller Variieren bis zu 1,5% mehr oder 2,5% weniger betragen.

Beispiel Wechsel von 265/65/17 auf 265/70/17 bedeutet gefahrene Geschwindigkeit 100 km/h Tachoanzeige 97km/h = 3 % Trotzdem muß jetzt schon Tachoangleichung vorgenommen werden. Und damit wird die Sache eintragungspflichtig.
Gruß Carlo
 
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