khhirrschoff
Guest
Hallo Gemeinde,
ich hatte bei Jeep per Mail angefragt wie es sich mit der Reifengröße 235/65R17 verhält, die ja angeblich für Schneekettenbetrieb laut EU-Erlaubnis zugelassen sind, verhält. Gleichzeitig habe ich auch nachgefragt, ob eine Tachoangleichung für diese Größe gemacht werden muss.
Hier nun die Antwort, ich denke mal das es einige Interessieren dürfte:
... Sehr geehrter Herr jeeperhorst,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Nach Rücksprache mit der Homologation teilen wir Ihnen mit, dass eine Bestätigung nicht erforderlich ist, da auf Ihrem Fahrzeugschein (Rückseite) folgender Hinweis steht.
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3)Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.
Bezüglich Ihrer Anfrage zur Tachoangleichung möchten wir Sie bitten, sich mit einem Jeep Vertragspartner in Verbindung zu setzen, der Ihnen gerne bei Ihrer Anfrage behilflich sein wird.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben....
Hmmm bedeutet das nun das wir doch draufmachen können was wir wollen? Oder hat schon jemand diese EU-Erlaubnis gesehen und kann sie hier posten?
Grübelnde Grüße in die Runde
Horst
ich hatte bei Jeep per Mail angefragt wie es sich mit der Reifengröße 235/65R17 verhält, die ja angeblich für Schneekettenbetrieb laut EU-Erlaubnis zugelassen sind, verhält. Gleichzeitig habe ich auch nachgefragt, ob eine Tachoangleichung für diese Größe gemacht werden muss.
Hier nun die Antwort, ich denke mal das es einige Interessieren dürfte:
... Sehr geehrter Herr jeeperhorst,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Nach Rücksprache mit der Homologation teilen wir Ihnen mit, dass eine Bestätigung nicht erforderlich ist, da auf Ihrem Fahrzeugschein (Rückseite) folgender Hinweis steht.
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3)Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.
Bezüglich Ihrer Anfrage zur Tachoangleichung möchten wir Sie bitten, sich mit einem Jeep Vertragspartner in Verbindung zu setzen, der Ihnen gerne bei Ihrer Anfrage behilflich sein wird.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben....
Hmmm bedeutet das nun das wir doch draufmachen können was wir wollen? Oder hat schon jemand diese EU-Erlaubnis gesehen und kann sie hier posten?
Grübelnde Grüße in die Runde
Horst