Eintragung Schnorchel notwendig??!!??

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Joachim

Joachim

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Hallo Gemeinde,

habe mal eine Frage an die "Schnorchler" unter euch; Muss man den Anbau eines Schnorchels eintragen lassen?
Ich meine, er (zumindest der den ich mir ausgesucht habe) übersteigt nicht die Fahrzeugmaße. Und bei der Luftansaugung
steuert die Fahrzeugelektronik den Ansaugunterdruck und Luftmenge, sodass er ja eigentlich keinen direkten Einfluss auf den Motor hat.

Wäre euch super dankbar, wenn ihm mir mal eure Erfahrungen mit TÜV und Co. schildern könntet.

Gruß
Joachim
 

v8man

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Hello Joachim,

ich kann mich nicht vorstellen das eine Schnorkel geht ohne einträgen, wenn du denkt as passiert bein eine K&N Filter und das ist unter die Motorhaube..

Übringens, solltest du deiner Signaturblock ausfüllen mit deiner Jeep Typ so dass jeder muss nicht nicht erste anfragen was für eine hast du.
 
Joachim

Joachim

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Hallo Norman,

was ´meinst du mit dem K&N Luftfilter? ;)

Ich fahre ein JK Unlimited und habe vor mir ein Schnorchel/Ansaugsystem von Schmude zu montieren.
 

v8man

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Hallo Norman,

was ´meinst du mit dem K&N Luftfilter? ;)

Ich fahre ein JK Unlimited und habe vor mir ein Schnorchel/Ansaugsystem von Schmude zu montieren.
Hi Joachim,

da gibt eine haufen sch**** wenn du einfach eine offner K & N Luftfilter einbauen will beim Tüv und das Teil ist unter die Motorhaube versteckt, bei deiner aussen montiert Teil kann ich vorstellen da die Tüv das unter die Lupe nehmt, befestigung ds teil, gefahr für füßgänger beim Unfall usw. Ansauggeräusch usw.

das hat ich gemeint..aber ich glaube das deiner einstellung ist falsche gelegt,, das is eine technische Frage, nicht non-tech forum.
 

seesternschnuppe1

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Moin,

Norman hat Recht. Der Beitrag gehört nicht ins non-tech-forum. Aber das ist ja zur Beantwortung Deiner Frage egal: ;)

Beantworten tut Dir die Schnorchelfrage der Blick in die deutsche Gesetz- und Verordnungslage. :hmmm: Die kopiere ich mal rein:

StVZ0§ 19 Abs. 2 Satz 1 und 2:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Nr 1 tritt ein, wenn Dein Snorkel montiert ist, weil für Dein Fahrzeug im Urzustand kein Snorkel vorgesehen ist und es sich um ein festes Anbauteil handelt. Nr. 2 tritt ein, wenn er urplötzlich mal aus unerklärlichen Gründen Flügel bekommen könnte, weil er nicht so bombenfest wie eine Stoßstange sitzt.

Aushebeln kannst Du Nr. 1 und 2 wenn Du für den Schnorchel Unterlagen hast, die in Absatz 3 aufgeführt sind:

StVZ0§ 19 Abs. 3:
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1. für diese Teile
a. eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b. der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder
2. für diese Teile
a. eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
b. eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder
3. die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Abs. 1a, bestätigt worden ist oder
4. für diese Teile
a. die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
b. der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
c. die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Also darfst Du bei Deinem Snorkel nur Bauteile verarbeiten, die in o.g. Papieren auch benannt sind. Soweit alles klar? Ein HOCH auf die deutsche Juristerei! :hmmm:

Gruß Tom
 

moparunderground

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Hallo Norman,

was ´meinst du mit dem K&N Luftfilter? ;)

Ich fahre ein JK Unlimited und habe vor mir ein Schnorchel/Ansaugsystem von Schmude zu montieren.

Und was sagt Schmude dazu !?

LG - Martin
 

v8man

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Hello Tom,

Rechthaberich bin ich nicht, hoffe ich zu mindestens, aber meiner kommentar zu den falsche forum wer basiert auf paar dinge, eins, naturlich, das ist eine technik frage aber ich glaube nicht jeder mitgleider geht in jeder rubik zum lesen was da drin ist.

wenn das Anfrage in die richtiger forum plaziert werden, hat mann mehrer chancen auf eine qualifziert antwort, aber das ist nur meiner meinung.. ;)
 

seesternschnuppe1

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@v8man

Exakt Norman, so isses! ;)
 
Joachim

Joachim

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Und was sagt Schmude dazu !?

LG - Martin

Schmude sagt, dass der Schnorchen aus den bereits von mir gesagten Gründen nicht eingetragen werden muss.

@ Tom
Deine Ausführung (1-3) sind schon recht speziell. Aber wenn ich das alles so sehe, darf ich dann NICHTS, aber absolut gar nichts zusätzlich am Fahrzeug anbringen, nicht mal zusätzliche Scheinwerfer etc. etc! ohne diese einzutragen. Dem ist aber definitiv nicht so, man darf schon einige Dinge am Fahrzeig verändern ohne eine Eintragung vornehmen zu müssen wenn man sich an einige Vorgaben hällt.
Nach der Ausführung zum Punkt 1. dürfte ich auch kein Suchscheinwerfer anbringen ohne eine Abnahme zu machen!

Es ist echt schwierig da eine genaue Abgrenzung zu finden ;)

Gruß
Joachim
 

moparunderground

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Am besten mit den Produktinfos zum TÜV fahren und einfach zwanglos nachfragen.

LG - Martin
 

seesternschnuppe1

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Moin,
ich wurde vor rund 20 Jahren mal von den "Grünbefrackten" angehalten, weil ich damals an meiner Ente den Kofferraum vergrößert hatte.

Diese Kofferraumvergrößerung war eine Art Wanne aus GFK. Sie wurde einfach am Heck eingehängt und konnte nach Belieben wieder demontiert werden. Also war die Sachlage ähnlich wie bei einem Dachgepäckträger.

So sah das Dingen aus:

http://www.franzose.de/de/Citroen-2CV/Alle...aeger/ANR19044/

Ich durfte mir damals eine Viertelstunde die Lamentiererei des Sheriffs anhören, dass fest montierte Bauteile grundsätzlich einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere bedürfen. Netter Weise hatte ich eine Bescheinigung des Herstellers dabei, dass es sich um ein abnehmbares Zubehörteil handelt, dass irgendwann mal beim TÜV vorgestellt worden war und es nicht in die Papiere einzutragen sei, weil es halt nicht fest montiert ist.

Ich musste dem Sheriff damals zeigen, dass ich das Teil binnen einer Minute ohne weitere Schraubereien abnehmen konnte. Dazu musste ich zuvor einen Kinderwagen ausladen etc. Irgendwann gab er resigniert auf und zog von dannen. ;)

Seitdem war die Lage für mich klar und alles was fest verschraubt wird, lasse ich eintragen, wenn ich entsprechende Bescheinigungen wie in meinem vorangegangen Beitrag zitiert, nicht habe.

Gruß Tom
 

XJoachim

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@v8man
Es geht hier nicht um einen K&N Filter sondern einen Schnorchel ;)

@TX1070
Bau ran das Ding, interessiert keinen Menschen, es verlängert ja nur den Ansaugweg VOR dem Luftfilter und das ist dem TÜV absolut Schnuppe, ebenfalls verändert er nicht die Fahrzeugabmessungen, muss also nicht eingetragen werden.
 

v8man

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@ Joachim,

weiß ich schon das der Schnorchel ist kein K & N Filter ;) ...original Frage wer "muss das eingetragen, ja oder nein?"

Habe ich nur die K & N als ein vergleich benutzt...da muss eine GERAUSCH PEGEL test gemacht als die ANSAUGTRAKT geändert is und das kann sein das eine Tüvler sehts das auch so beim Schnorchel...

Aber wir alle wissen was hier los ist beim Tüv, eine tragt ein, eine andere tragt nicht ein, eine sagt braucht nicht einzutragen, der andere schon das gegenteil, egal was für'n Teil...

Habe ich selber erlebt beim Tüv in Heidelberg bei meiner alte Scorpio Cossie, hat ich alle alter Gummi Buchsen aus die fahrwerk entfernt und Powerflex PU Buchse eingesetzt, durch der Tüv ohne problem, zwei Jahre später, gleiche Tüv station, andere Tüvler....naja, sagt der, dieser muss alles eingetragen..denn habe ich gesagt... deiner Kumpel darüber sagt ich brauch kein eintragen, sind verschließteile...was für Theatre das wer..zwei Tüvler gegen sich in Tüv station...in ende muss ich kein eintragen machen aber nur zeigt was kann passieren.
 
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Eintragung Schnorchel notwendig??!!??

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