Die Stossstangen (v/h), der Prüfer und ich

Diskutiere Die Stossstangen (v/h), der Prüfer und ich im Technik allgemein Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo Jeep Gemeinde, Das Thema An und Umbauten, insbesondere das Thema Bumber vorne und hinten, sorgt immer wieder für wilde Gefühle, für viele...
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Jeep Wrangler JK
Hallo Jeep Gemeinde,
Das Thema An und Umbauten, insbesondere das Thema Bumber vorne und hinten, sorgt immer wieder für wilde Gefühle, für viele Informationen, für viel Verwirrung und im Anschluss für viele traurige Gesichter.
Da es immer wieder zu Diskussionen führt und dabei vom eigentlichen Thema abkommt, biete ich hier die Möglichkeit an, wissen mit anderen zu teilen.
Folgende Spielregeln:
Verlinkt werden sollen offizielle Dokumente (TÜV, DEKRA, Bundesanzeiger etc)
Berichtet werden darf, was jeder selbst an Erfahrungen gemacht hat. Dazu zählt dann aber auch eben nur die Erfahrung mit dem Jeep. Erfahrungen mit anderen Fahrzeugen ist irrelevant, da Jeep nun mal Jeep ist … Da isses wurscht ob das mit nem Golf, Opel, Leo2 oder dem Marsrover erfolgreich war.
Im Prinzip ist jeder Prüfer von jeder prüfenden Gesellschaft von seiner Tagesform abhängig und zum anderen muss jeder Fahrer selber wissen was er sich zutraut oder eben nicht.
Damit ist dieser Thread eröffnet und ich hoffe auf sachliche Beteiligung.
 
Danke
Dirk
 
pixelbrain

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Erfahrung:
AEV Bumper, hinten und vorne. Eingetragen wurde vom Dekra Mann nur der vordere, inkl. Winde.
Der unleidliche Plasteschutz von ORZ war nicht nötig.
 
Der Prüfer orientierte sich an der Moparnummer vom Jeep Wrangler "Moab". dort ist die AEV als OEM hinterlegt.

[sharedmedia=core:attachments:47049]
 

 
Der hintere Bumper ist ihm egal gewesen.
 
[sharedmedia=core:attachments:53919]
 
Gruss
dirk
 
 
Mike63

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Dirk kurz gefragt, warum hast du dieses Thema in Allgemein eröffnet?
 
Es handelt sich bei deinem Setup um ein Fahrzeug spezifischen also nur Jeep JK 
und diese Teile passen nicht an andere Modelle oder geht es dir um eine neue Untergruppe 
nur Bumper?
 
Aus meiner Sicht handelt es sich um ein Reinrassiges JK und JKU Thema.
 
 
Gruß Michael
 
Voodoo1993

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Mike63 schrieb:
Dirk kurz gefragt, warum hast du dieses Thema in Allgemein eröffnet?
 
Es handelt sich bei deinem Setup um ein Fahrzeug spezifischen also nur Jeep JK 
und diese Teile passen nicht an andere Modelle oder geht es dir um eine neue Untergruppe 
nur Bumper?
 
Aus meiner Sicht handelt es sich um ein Reinrassiges JK und JKU Thema.
 
 
Gruß Michael
 
 
Das Thema geht eigentlich alle Fahrzeuge an, egal was für Marke und Model. 
 
Fakt ist und bleibt ganz klar "Alle Baulichen Veränderungen sind einzutragen" auf die ein oder andere weise. 
 
Die Grundlagen zu Änderungen am Fahrzeug sind in § 19 StVZO geregelt. 
 
Danach sind Heckstoßstangen, ebenso wie Frontstoßstangen als "Eventuelle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer" einzustufen. 
Schließlich kann auch jederzeit ein anderer Verkehrsteilnehmer (Auto, Motorrad, Fahrrad, Fußgänger, ect)  hinten drauf fahren. Oder man Fährt beim Rückwärts fahren jemanden an. Klar, ist extrem Unwahrscheinlich, aber wohl genau so wahrscheinlich wie jemanden auf die Motorhaube zu nehmen. 
 
"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die: ....
 
2. [SIZE=1em]eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder...[/SIZE]
 
Durch die Umbaumaßnahme ohne irgendein Gutachten oder anderweitig genehmigtes Verfahren oder Bauteil erlischt die Betriebserlaubnis.
 
Diese daraus resultierende  "Eventuelle Gefährdung" muss vom TÜV durch die Erstellung  des "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß 21§ StVZO (§19.(2) StVZO)"  wiederlegt werden. 
 
 
 
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
 
Mike63

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Voodoo1993 schrieb:
 
 
Das Thema geht eigentlich alle Fahrzeuge an, egal was für Marke und Model. 
 
Fakt ist und bleibt ganz klar "Alle Baulichen Veränderungen sind einzutragen" auf die ein oder andere weise. 
 
Die Grundlagen zu Änderungen am Fahrzeug sind in § 19 StVZO geregelt. 
 
Danach sind Heckstoßstangen, ebenso wie Frontstoßstangen als "Eventuelle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer" einzustufen. 
Schließlich kann auch jederzeit ein anderer Verkehrsteilnehmer (Auto, Motorrad, Fahrrad, Fußgänger, ect)  hinten drauf fahren. Oder man Fährt beim Rückwärts fahren jemanden an. Klar, ist extrem Unwahrscheinlich, aber wohl genau so wahrscheinlich wie jemanden auf die Motorhaube zu nehmen. 
 
"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die: ....
 
2. [SIZE=1em]eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder...[/SIZE]
 
Durch die Umbaumaßnahme ohne irgendein Gutachten oder anderweitig genehmigtes Verfahren oder Bauteil erlischt die Betriebserlaubnis.
 
Diese daraus resultierende  "Eventuelle Gefährdung" muss vom TÜV durch die Erstellung  des "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß 21§ StVZO (§19.(2) StVZO)"  wiederlegt werden. 
 
 
 
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
 
Kevin die Gesetzeslage sollte jedem der einen Führerschein hat klar sein oder auch wenn man es nicht 
bedenkt ... 
-- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ... wenn was nicht legal ist --
 
 
Es ging mir darum das Setup`s evt. mit denn Möglichkeiten und Begleiterscheinungen zum erlangen der 
Abnahme in der Fahrzeuggruppe zu finden ist an dem auch die Modifikation gemacht wurde.
 
Das Heist um Missverständnisse zu vermeiden .....
 
Dirk`s Setup = JK weil es an einem JK umgesetzt worden ist ...  
 
Hätte ich jetzt eine Hanson am ZJ .... und Anmerkungen zur Erlangung der Eintragung usw.
sowas hier ...
https://www.hansonoffroad.com
 
Denn gehörte das aus meiner Sicht in GC - ZJ/ZG rein...
 
 
Darauf bezog sich mein Beitrag :wave:
 
 
Gruß Michael
 
pixelbrain

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Moin Michael,
 
der Thread hier ist tatsächlich "Jeep übergreifend" gemeint.
In letzter Zeit häufen sich im JK Bereich die Themen, in welchen immer wieder das Thema TÜV; DEKRA; GTÜ hochkommt, es immerwieder dieselben Hinweise und es immeer wieder schlussendluch am eigentlchen Thema vorbei geht.
 
Intention hier ist es eine Thread zu konstruieren, wo User aller Coloeur Ihre Erfahrungen mit dem Prüforganisationen (Danke Dave) schilder können. Aktuell gehts dabei um Bumper ... habe aber grad auch gesehn, dass eine identsiche Diskussion im Gange ist beim Theam Scheibenrahmengestell für Licht ;-)
 
Ich hätte da eine allgmemeine Frage... Ist denn wirklich nur im JK Bereich der TÜV Teufel los oder sind andere Jeep Fahrer davon nicht in diesem Masse betroffen?
 
Gruss
dirk
 
 
Mik

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pixelbrain schrieb:
...
 
Ich hätte da eine allgmemeine Frage... Ist denn wirklich nur im JK Bereich der TÜV Teufel los oder sind andere Jeep Fahrer davon nicht in diesem Masse betroffen?
 
Ich denke, die Wrangler-Fahrer - insbesondere JKler - rüsten ihre Jeeps halt einfach am extremste aus bzw. auf.
Gerade was Front- u. Heckstoßstengen mit Winden anbelangt, aber auch Höherlegungen und größere Räder.
Mein Eindruck wird auch fast täglich bestätigt, man sieht ja kaum noch 'stocke' JK(U)s herumfahren.
Ich habe ja auch so bling-bling Bügel vorne und hinten dran und die Abnahme war in beiden Fällen eine Odyssee.
TÜV und DEKRA kann man nach meiner Erfahrung bei älteren Modellen (ohne ABE n. EU-Richtlinien) vergessen.
Die haben scheinbar hausinterne Vorgaben die eine Abnahme nahezu unmöglich macht, im Gegensatz zu GTÜ.
Hinzu kommt, dass jedes Bundesland und jede Prüforganisation / Niederlassung ihr eigenes Süppchen kocht.
Es steht und fällt dann meist mit dem Prüfingenieur an den man gerät...

Mik
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
.... die Herausforderung mit Bumber & Co. gilt vergleichbar für alle Jeep-Modelle.
Wenn man 'lieb' fragt, gibt es grundsätzlich die Rückmeldung "nicht mehr legalisierbar!"
Daher ist es zielführend, sich für diese Thematik fundiert vorzubereiten.
 
Mit einem ähnlichen Anliegen werde ich demnächst bei den Gutachtern aufschlagen.
An die Front von meinem schwarzen XJ soll eine Winde mit entsprechendem Träger.
Momentan bin ich noch in der 'Zusammentrag-Phase' ... .
 
Aber wenn es ab- und durchgewunken ist, stelle ich meine Erfahrungen auch hier ein.
 
:Wave:
Bodo
 
Leberwurstbrot

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Ich nutze diesen Bumper Thread mal für eure Einschätzung.
Auf dem ersten Bild seht ihr den Anniversary Bumper mit Winde wie er vom TÜV abgenommen wurde. Beim zweiten Bild sieht man wie ich das Nummernschild höher, und ein Windenfenster angebracht habe.
 
Hab jetzt irgendwo gelesen das Windenfenster müsse verdeckt sein. Ist das so? Dann wäre mein Umbau nicht mehr TÜV konform?
 
 
 

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Voodoo1993

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Theoretisch nicht mehr. Bei der Begutachtung wurden ja Bilder gemacht und diese sind auch im erstellten Gutachten enthalten. Wird jetzt etwas geändert erlischt eigentlich das Gutachten.
Im Schein steht aber nicht drin wo das Kennzeichen sitzt oder welches Seilfenster montiert ist. Bei mir steht dort nur "zu 5:m. Geänd. Stoßfänger vo., Herst. AEV-ORZ, kennz.: xxxxxx .... m.4,5 T. Seilwinde*** ".

Bei Syntetikseilfenstern habe ich auch noch nie mitbekommen das jemand Probleme hatte wegen fehlender Abdeckung.
 
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