TheGrandJeep
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Die EU-Normen sind Vorgaben, die von den Mitgliedsstaaten in ihre nationale Gesetzgebung einzupflegen sind. Solange im Paragraph 36 StVZO kein Verweis auf die neue EU-Richtlinie steht, ist dieses deutsche Recht in Deutschland auch weiterhin gültig und anwendbar, ganz unabhängig von EG oder ABE Zulassung.Nach meinem Wissensstand kann er sich entscheiden wenn das Fahrzeug nach Deutscher Norm zugelassen ist.
Wenn das Fahrzeug nach EU-Recht zugelassen ist,ist diese Entscheidung hinfällig; dann bleibt es bei EU-Recht; heist, er hat diese Entscheidungsfreiheit nicht.
EU-Recht ist in diesem Fall das übergeordnete Recht; gültig in allen EU-Ländern.
So zumindest meine Meinung - bin aber kein Jurist, deswegen bitte korrigieren, wer etwas handfestes hat, das beweist, dass ein EG-Fahrzeug nach EG-Norm geprüft werden muss. Sonst bleibt es eine Einbildung.
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