hallo,
also, ändern können die den Bescheid nach ablauf der Einspruchsfrist grundsätzlich mal nicht mehr. Leider gibt es da zwei ausnahmen. die erste ist die sog. offenbare unrichtigkeit, ein wunderschöner Begriff. Diese liegt dann vor, wenn bei vernünftiger Betrachtung ein Fehler bei der Beurteilung der Rechtslage oder bei der Beurteilung des Sachverhaltes ausgeschlossen ist. z.B. wenn der Fehler auf einem Fehler beim Eintippen oder auf einem Rechenfehler beruht.
Das komt Kfz steuerrecht schnell zur anwendung kommt da die Finanzämter hier keine eigenen feststellungen treffen, sondern die von der zulassung übermittelten daten einfach maschinell übernehmen. Haben die Jungs nun von der zulassung die faschen daten bekommen, dann liegt die schöne offenbare unrichtigkeit vor und der Bescheid kann in einem Zeitraum von 5 Jahren geändert werden. Ist der Fehler beim Finanzamt passiert dann muß man halt Einspruch einlegen und nachhaken wie der Fehler passiert ist je nach dem was dabei rauskommt, kann der Bescheid geändert werden oder nicht.
Du hast gar keine plichten ausser dass Deine Angaben die Du gemacht hast richtig sein müssen, wenn das Finanzamt dann Fehler macht, ist das deren Problem, Du musst gar nichts unternehmen ganz sicher nicht die auf diesen Fehler hinweisen.
Zinsen gibts bei der Kfz-Steuern nicht.
Mit groser Wahrscheinlichkeit hat die zulassungstelle einen schmarrn übermittelt. Wie soll das denn aufkommen?? Die haben die daten deines autos ja im computer gespeichert, wenn die wieder was übermitteln, wird immer wieder der gleiche Hubraum dabei rauskommen, ausser die änderst daran was. Immer schön leise sein und geniessen.
Herbert