Blinkerumbau auf rechts

Diskutiere Blinkerumbau auf rechts im Wrangler YJ Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Hallo zusammen, ich habe wegen einer Behinderung einen gelähmten linken Arm. Deshalb muß ich den Blinkerschalter auf die rechte Seite verlegt...
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skipper

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Hallo zusammen,
ich habe wegen einer Behinderung einen gelähmten linken Arm. Deshalb muß ich den Blinkerschalter auf die rechte Seite verlegt haben. Hat schonmal jemand diesen Umbau machen lassen? Es wäre für mich auch hilfreich, wenn ich den originalen Blinkerschalter auch noch behalten könnte, denn es kann auch sein, daß manchmal eine nichtbehinderte Person mit meinem Jeep fährt. Hat jemand eine Idee dafür, wenn es geht, könnte es eine preiswerte Lösung werden, denn ich weiß nicht, ob daß die Krankenkasse übernimmt. Für jede Idee bin ich dankbar.
viele Grüße von Andreas
 
horatio

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klemmschelle um den original-schalter mit bogenfoermigem metallbuegel dran, der unter der lenksaeule auf die andere seite fuehrt und dort in "rechtem hebel" auslaeuft...
...koennt ich mir vorstellen...
gruss
 
jakyj

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dann kann er den scheibenwischer nicht bediennen

Ich weiß nicht ob man die Lenksäule um 180 Grad drehen kann, dann müßte man nur blinker rechts und links vertauschen (OK zündschlüssel wäre dann oben links, das ist aber wohl das kleinere problem, Fernlichtschalter müßte man auch noch umbauen und wenn du auf der schlüsselposition nicht starten kannst nen startbutton
Ich glaube aber die sind so gebaut das man sie nicht verdrehen kann, aber vielleicht kann man das ändern
 
Tycoon

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Hey Skipper,

Schau doch mal hier www.spacedrive.de (Fa. Paravan), ging bei uns wunderbar. Zwar nicht Blinkhebel Lichthupe usw., aber Brems und Gas per Joystick trotz vorhandener Pedale (meine Frau ist Querschnittsgelähmt).

Habe den Stick nach einem Jahr wieder entfernen lassen weil das Ein- und Aussteigen ohne Hilfsperson doch nicht so das wahre ist, bzw. weitere erheblichere Umbauten mit sich bringen würde.

Bei Dir könnte ich mir das Controlsystem vorstellen, was die Kosten betrifft versuche es nicht nur bei der Krankenkasse, sondern in erster Linie auch mal bei Deinem Rentenversicherungträger. Stichwort: Teilhabe am allgemeinen sozialen Leben, Umbaumaßnahmen am KFZ für Behinderte Menschen, bei denen gibt es einen Zuschuß (ich glaube derzeit) in Höhe von max. 9.000,00 € für den Behindertengerechten Umbau eines notwendigen Beförderungsmittel.

Hoffe geholfen zu haben


Gruß

Maik
 

MaddinXJ

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Wäre eine Lenksäule aus nem Engländer ne Möglichkeit? Schalter für Wischer über nen anderen Schalter im Amaturenbrett, wie früher bei den alten Opel´s. Weiß nicht obs geht, aber vielleicht ne Überlegung wert.
Gruß Maddin
 
catmanjag

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Zumindest beim XJ sind die Lenksäulen von Rechts- und Linkslenker identisch....
 
skipper

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Bei spacedrive.de werde ich mal reingucken, vielen Dank. Den Tip mit der Verlängerung und Umlenkung des originalen Blinkerhebels finde ich gut, ich werde meinen Schrauber fragen, ob das geht. Vielen Dank für diese Tipps. Ich bin gerade in einer Kur, da hat mir eine Therapeutin gesagt, daß ich eine erneute Prüfung ablegen müßte, obwohl ich nach meiner Krankheit schon wieder seit 5 Jahren fahre. Ich bin gerade richtig down. Ich wollte doch nur eine Blinkerverlegung nach rechts. Das ist richtig unfair. Aber eure Tipps geben mir wieder Mut.
viele Greüsse von Andreas
 
Tycoon

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@skipper,

nur mal ruhig, es wird nicht so heiß gegessen wie man((n)frau) kocht.

Hier mal etwas:

Auszug aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 1 Grundregel der Zulassung
Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.

§2 Eingeschränkte Zulassung zur Teilnahme am Verkehr
(1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel (auch durch das Lebensalter bedingt) nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.

(2) Körperlich Behinderte können ihre Behinderung durch gelbe Armbinden an beiden Armen oder andere geeignete, deutlich sichtbare, gelbe Abzeichen mit drei schwarzen Punkten kenntlich machen. Die Abzeichen dürfen nicht an Fahrzeugen angebracht werden. Blinde Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Blindenstock, die Begleitung durch einen Blindenhund im weißen Führgeschirr und gelbe Abzeichen nach Satz 1 kenntlich machen.


und so weiter...
dann noch dieser:

2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
§11 Eignung
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, so dass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird....

(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Bewerbes begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 (Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kfz) oder Anlage 5 (Eignungsuntersuchung) hinweisen. Die Behörde bestimmt in der Anordnung auch, ob das Gutachten von einem

1.für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,
2.Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung,
3.Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin",
4.Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Facharzt für Rechtsmedizin" oder
5.Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt.
erstellt werden soll. Die Behörde kann auch mehrere solcher Anordnungen treffen. Der Facharzt nach Satz 3 Nr. 1 soll nicht zugleich der den Betroffenen behandelnde Arzt sein.


Du siehst es ist halb so schlimm, auf das Gutachten kommt es an...

Meine Frau brauchte auch keine erneute Prüfung...

Gruß

Maik
 
skipper

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Hallo Maik,
du hast mir echt wieder Mut gemacht. Ich bezweifel erstmal die Aussagen der gesetzlichen Texte von dir sagen ja ganz andere Dinge. Vielen Dank für deine aufmunternden Worte. Ich bin nächste Woche wieder zuhause von der Kur, da werde ich mich informieren.
viele Grüsse von Andreas
 
JGCH

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Wäre es nicht eine Möglichkeit am Lenkrad einen Blinkerschalter, wie den von einem Motorrad zusätzlich zu dem originalen einzubauen?
Dann bleibt für andere Fahrer der Blinkerhebel links, erhalten...

Und Du hättest die Möglichkeit am Lenkrad, rechts, einfach einen Schalter zu betätigen, als Blinker.

Nur die Rückstellung funktioniert dabei logischerweise nicht.
Okay, das wäre das geringste Problem......


Grüße
:)
 
skipper

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Danke für den Tip mit einem Blinkerschalter ähnlich dem eines Motorrades. Ich frage meinen Schrauber. Das wäre wirklich die einfachste Lösung.
viele Grüsse von
Andreas
 

orle

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Also meiner Erfahrung nach wird die Fahrerlaubnis auch nicht so einfach entzogen.

Mein Vater hatte schon vor zig Jahren einen Unfall mit dem Motorrad, nachdem sein rechtes Knie steif blieb.
Er konnte daher seitdem nur noch ein Automatikauto fahren, bei dem das Gaspedal nach links umgebaut wurde, da er dieses dann mit dem linken Fuss fuhr.
Dieser notwendige Umbau wurde bei ihm dann für das Auto in den Führerschein eingetragen. Er hat dann auch mal gefragt, welche Auswirkungen das auf seinen Motorradführerschein hat. Da bekam er nur die Auskunft, dass dazu keine Änderungsforderungen vorliegen und diese daher auch nicht geändert wird. Er hat also ganz normal seinen Motorradführerschein behalten und hätte eigentlich jederzeit weiter Motorrad fahren dürfen, obwohl er das ja körperlich überhaupt nicht mehr konnte.
Denn mit seinem steifen Bein hätte er ja ein Motorrad überhaupt nicht mehr bedienen können. Er ist seitdem auch nie wieder so etwas gefahren, aber von seinem Führerschein her hätte er das weiter gedurft. :)

Da es bei ihm übrigens ein Unfall auf dem Weg von der Arbeit war, hat bei ihm den Umbau des Autos alle paar Jahre die Berufsgenossenschaft bezahlt. Was war es denn bei Dir für ein Unfall? Vielleicht gibt es ja bei Dir auch irgendeine ähnliche Möglichkeit.

Tschau Ralf
 
skipper

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Hallo Ralf,
es war zwar morgens im Büro passiert, aber es war eine Hirnblutung. Es war eine Sache aus der Kindheit, ich wurde operiert, und jetzt ist neurologisch alles wieder okay.Also kein Risiko mehr, daß ich wieder eine Blutung kriege. Nur das Koma und weitere Op's haben ihren Tribut gefordert, sprich hohe Einbußen an das Laufen. Ich kann nur ca. 100 Meter laufen.
viele Grüsse von
Andreas :)
 
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HI,

wie wär´s mit sowas?





kann einfach mit einer großen Schlauchschelle an der Lenksäule befestigt werden.

gruß
wolfgang
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?

Hi,
genau so oder so ähnlich hätte mein Vorschlag ausgeschaut.
Einfach einen Blinkgeber von z.B. von einem alten Bulldog (Oldtimer) ... wird an der rechte Seite fixiert - fertig!
Die Elektrik wird auf den standard Blinkgeber gehängt - Alles funzt und der Jeep ist von Jedermann nutzbar :)
Dann liegen zwar zwei Lenkstockhebel hintereinander auf der rechten Seite, aber das ist nur eine Gewöhnung.
Ich weiß, dass ich mal ein ähnliches Problem hatte ... glaube, es war bei einem Lada Niva ... :p
Jedenfalls habe ich nach 4 Wochen nie mehr den falschen Hebel erwischt :yes:
Daher sehe ich da kein Problem ... :top:

;)
Bodo
 
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