Bilder JK mitr 33x12,5 und 2Zoll OME?

Diskutiere Bilder JK mitr 33x12,5 und 2Zoll OME? im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Da dies genau der Umbau ist, den ich plane, suche ic ein paar Bilder hierzu (im Fotothread gibts genau diese Kombi bisher nicht..)
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bulkolly

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Da dies genau der Umbau ist, den ich plane, suche ic ein paar Bilder hierzu (im Fotothread gibts genau diese Kombi bisher nicht..)
 

Mutz75

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Hi, ich könnte Dir weiterhelfen, weiss nur nich so genau,ob ich das hier verlinken darf?
Ansonsten guckst du bei dem Gebrauchtwagenportal mit den kürzeren Namen, da Inseriert nen Autohaus aus Hasbergen nen roten Wrangler, dieser hat genau diese Spezifikationen und nen paar Bilder drin, hat er nicht dabei geschrieben, aber ich hatte mich mal per mail informiert!
Hoffe das hilft Dir weiter.
Aso, war kein OME sondern ne andere Marke, denke sollte für die Optik aber keine Rolle spielen ...
 
Albatross

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Bei 12,5" Breite solltest du dir auch Gedanken machen zu Kotflügelverbreiterungen. 12,5" sind ca 315 Breite (wenn 1" gleich 2,54 cm sind) und so viel ich weiss geht mehr als 285 ohne Kotflügelverbreiterung (und das ist schon grenzwertig) nicht durch bei den Graukitteln.
Gruß
 

bulkolly

Black Beast
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Bei 12,5" Breite solltest du dir auch Gedanken machen zu Kotflügelverbreiterungen. 12,5" sind ca 315 Breite (wenn 1" gleich 2,54 cm sind) und so viel ich weiss geht mehr als 285 ohne Kotflügelverbreiterung (und das ist schon grenzwertig) nicht durch bei den Graukitteln.
Gruß
Ich mach mir darüber keine Gedanken. Hab ein Festpreisangebot meines Händlers dafür, dass er die Reifen auf den Originalfelgen eintragen lässt. Ist Bestandteil des Kaufvertrags für das fahrzeug...
 
Grefenius

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Die größte Breite an meinem Karren, sind die Außenkanten der Räder :thefinger_red: Diese stehen je ca. 3 cm über die Flares. Der TÜVer hatte damit offenbar kein Problem :wave:
Es muß ja auch lediglich die Lauffläche abgedeckt sein; wenn die Seitenwand darüber hinaus herausragt ist das nicht StVZO relevant.
 

Captain56

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Dark Knight Pit - Problem wird nur sein, wenn Du mir sagen solltest, bei welchem TUEV ich wegen der Eintragung dieser Reifen vorfahren soll nehme ich an, oder? Ich finde leider hier im Norden keinen TUEV, der so etwas einträgt. Bin mal gespannt, wohin ich fahren soll.
Captain
 
simplydynamic

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Wenn der Händler das in die Hand nimmt, dann geht es meist auch mit dem Tüv. Privat mal eben hinfahren wird in 99,9% aller Fälle immer scheitern.

Bilder interessieren mich auch. Werde wohl bald einen JKU haben und ann geht es los mit dem Basteln.......
Brauch da auch noch Anregungen


Edit.....
Nicht genau die Kombi aber sehr ähnlich.
2,5" Federn mit 285/70/17 auf 9x17 Pro Comps


 
Vagabond

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@ Captain
Wenn der Händler das in die Hand nimmt, dann geht es meist auch mit dem Tüv. Privat mal eben hinfahren wird in 99,9% aller Fälle immer scheitern.
So sieht's aus! Wenn du das auf die eigene Schiene nicht gebacken bekommst, dann musst du zum Händler. Die sind bei den TÜVern bekannt. Bei mir war's Allrad Schmitt in Würzburg (da steh' ich drauf :top:)
Ich weiß, dass das weit weg ist, aber vielleicht lohnt die Fahrt ja doch, oder es gibt bei euch da oben auch nen guten Händler.

Pit
 
Rebel

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Es muß ja auch lediglich die Lauffläche abgedeckt sein; wenn die Seitenwand darüber hinaus herausragt ist das nicht StVZO relevant.
Das ist nicht mehr so richtig ! Der Ganze Reifen muß jetzt abgedeckt sein und nicht nur die Lauffläche.
Aber über so einem Manko schauen die Graukittel heute noch hinweg würde ich sagen.

Gruß Torsten
 

CowCat

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Habe im Netz folgende Aussage eines Tüv Prüfers zum Thema Radabdeckung gefunden.

Zitat:
Es ist so das wir in Deutschland noch immer zwei verschiedene Bewertungsgrundlagen für die Radabdeckungen haben.

Zum einen können wir uns nach §36a StVZO oder nach der 78/549/EWG richten.

Während die nationale Regelung für fast alles mit Rädern gültig ist, steht die EWG-Richtlinie ausschließlich für Fahrzeuge der Klasse M1 - also unsere PKW.

Die StVZO wollte eine "genügende Abdeckung der Räder" die Euro sieht vor "Schutz anderer Verkehrsteilnehmer möglichst vor aufgewirbelten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser", sowie
"Gefahren vermindern, die sich für Verkehrsteilnehmer durch Kontakt mit sich drehenden Rädern ergeben"

Daraus erfolgt nun das es dementsprechend auch verschiedene Auflagen gibt die sich wie folgt zusammen setzen:

NACH §36a StVZO:

* Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben
* Laufflächenbreite der Reifen muss mind. abgedeckt sein
* äußerer Rand der Abdeckung muss möglichst weit seitlich
* vordere u. hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden.

NACH 78/549/EWG:

* in dem Teil, der durch die Radialebene 30° vor u. 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Abdeckungen mind. die Gesamtbreite des Reifens abdecken; Aufschriften, Verzierungen, Scheuerleisten u. -rippen auf Reifen bleiben unberücksichtigt
* die hinteren Kanten der Abdeckungen dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über d. Radmitte liegt u. der Schnittpunkt der hinteren Kanten mit dieser Ebene muss innerhalb der Längsmittelebene des Reifens liegen.
* Umriss u. Lage der Abdeckungen müssen möglichst nahe am Reifen liegen. Vor allem innerhalb des Teiles, der durch Radialebenen gebildet wird, müssen erfüllt sein: Die Projektion der Tiefe der Außenkanten der Abdeckungen muss mind. 30 mm betragen. Sie darf sich bis zu den Ebenen hin auf 0 mm verringern u. der Abstand zwischen den Unterkanten der Abdeckungen der durch die Radmitte verlaufenden Achse darf den statischen Durchmesser des Reifens nicht übersteigen.


Und jetzt zu dem Punkt wer was darf und einträgt...

Fakt ist, der §36a ist eine NATIONALE REGELUNG und auch nur hier gültig...d.h. sie kann eigentlich auch nur für Fahrzeuge angewendet werden, die eine NATIONALE TYPGENEHMIGUNG haben!
Alle Fz-Typen die eine EG-Genehmigung haben, müssen nach EWG beurteilt werden!
 

Nighthawk1967

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Schön.... ist das jetzt gut oder schlecht ??
 

ubootjeeper

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@ Captain


So sieht's aus! Wenn du das auf die eigene Schiene nicht gebacken bekommst, dann musst du zum Händler. Die sind bei den TÜVern bekannt. Bei mir war's Allrad Schmitt in Würzburg (da steh' ich drauf :top:)
Ich weiß, dass das weit weg ist, aber vielleicht lohnt die Fahrt ja doch, oder es gibt bei euch da oben auch nen guten Händler.

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ubootjeeper

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Allrad schmitt war schon 30ig vor jahre aktuel ersazteile inerhalb damals 1 tag cj 7 v8
 
Sauwild

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Ein "aussengeländer". ;-)
 

Captain56

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Cowcat Sascha Bochum ::::

Absolut super Deine Ausführung und Danke für die Mühe. Das macht vieles klarer.

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veah1122

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Ich mach mir darüber keine Gedanken. Hab ein Festpreisangebot meines Händlers dafür, dass er die Reifen auf den Originalfelgen eintragen lässt. Ist Bestandteil des Kaufvertrags für das fahrzeug...
Mir ist kein 12,5" breiter Reifen bekannt, der legal auf die Serienfelge darf. Die ist dafür zu schmal. Deswegen ist es ja auch so furchtbar aufwendig mehr als 285/70-17 an sein Auto zu bringen: die Flares sind zu schmal (denn neben den breiten Reifen kommen noch die notwendigen Spurverbreiterungen oder weiter raus stehenden Felgen dazu) und neue Felgen müssen her. Wenne s dann auch noch mehr als 33" im Durchmesser werden sollen, heißt es neue Achsübersetzungen rein...
 
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