badbandit68
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Threadstarter
das bekommt man eingetragen (wenn man denn möchte) - steht ja nur die außenwand raus und nichts von der lauffläche.
so ist es! ... ich war auch etwas überrascht nach der montage.- steht ja nur die außenwand raus und nichts von der lauffläche.
Vielen Dank für die Infos und die Fotos!... so sieht das aus.
von mit 23mm und hinten 30mm jr seite ...
Bei mir wurden die bei Auslieferung einfach getauscht, ohne Mehrpreis.Servus @Gryff42
ich mache auch lieber selber (sofern möglich) als beim Händler das Scheckbuch zu zücken
Wenn man das so hinbekommt, ist das natürlich eine feine Sache...Bei mir wurden die bei Auslieferung einfach getauscht, ohne Mehrpreis.
Laut Paragraf 57 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darf der Tacho eine höhere Geschwindigkeit anzeigen, als der Wagen tatsächlich fährt, erklärt der Tüv Nord - aber niemals eine niedrigere. Laut EU-Richtlinie 75/443/EWG darf der Geschwindigkeitsmesser bei Fahrzeugen, die vor 1991 zugelassen wurden, bis zu sieben Prozent vom realen Wert abweichen. Bei Fahrzeugen, die nach 1991 zugelassen wurden, dürfen die Tachonadel oder das Digitaldisplay sogar bis zu zehn Prozent mehr anzeigen - plus einem Zuschlag von vier Kilometern pro Stunde. Bei einem realen Tempo von 100 km/h erlaubt der Gesetzgeber also eine Tachoanzeige von maximal 114 km/h.in der regel kannst du davon ausgehen, dass keine tachoanpassung notwendig. gibt einige hier, die die gleiche erfahrung gemacht haben wie ich.