Moin,
ich weiß nicht was hier manchmal los ist…Sufu Demenz…? …wurde dermaßen oft gefragt und ebenso oft erklärt…also der Vollständigkeit halber noch mal komplett.
Es ist folgendes von Notwendigkeit um diese Kombi beim TÜV nach Paragraph 19.2/21 abnehmen zu lassen:
- Bescheinigung über Montierbarkeit der Reifen auf dem jeweiligen Fz und Serienfelge, jetzt bei BFG/Michelin überhaupt kein Thema ganz easy per Mail anzufordern und Nachweis kommt genauso fix von denen per Mail (siehe Unten)
- Spurplatten mit Teilegutachten. Am einfachsten die von ORZ/Bawarrion, derweil hier im Teilegutachten schon der 285/70R17 mit erwähnt wird - macht es dem SV leichter. Geht natürlich auch mit allen anderen Spurplatten mit Teilegutachten, aber wie gesagt einfacher und meist erfolgreicher mit dem ersten.
- Nachweis über die Anpassung des Geschwindigkeitsmessers da nicht jeder SV JScan oder ProCal akzeptiert- hier reicht eine Bescheinigung der Werkstatt die das angepasst hat idR aus.
Und zu guter letzt einen amtlichen Sachverständigen mit entsprechender Befugnis.
In letzter Zeit wird immer mal wieder mal das Anbringen von Gummilippen an den Kotflügeln gefordert wie ich so mitbekomme - ist aber sehr unterschiedlich je nach SV - würde ich abwarten was gefordert wird, zur Not ab zum nächsten SV ;-)
Hat man das alles komplett am Start ist das Anliegen idR erfolgreich. Sogar hier in Hessen. Insider/Hesse wissen was ich meine.
VG Heiko