Auswirkung Achsversatz

Diskutiere Auswirkung Achsversatz im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Hi zusammen,   hab mein Rubicon Express montiert. Herrlich. Bilder gibts noch. Hab die Spur einstellen lassen. Auch mit den oberen einstellbaren...
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engele

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Hi zusammen,
 
hab mein Rubicon Express montiert. Herrlich. Bilder gibts noch.
Hab die Spur einstellen lassen. Auch mit den oberen einstellbaren Längslenkern hat es auf anhieb gleich geklappt.
Fahrwerk ist klasse zum fahren. Nicht so hart wie die Eibach Federn. Bin sehr zufrieden.
Das einzige ist das der Jeep minimal nach links zieht. Spur ist einwandfrei nach Datenblatt und alles in der toleranz.

Radversatz vorne -16mm hinten 0mm. Glaub da sollte man nochmal an den Panhardstab. Haben -16mm ausiwkrung das er mit den 35" Reifen etwas emfindlich ist und dadurch etwas zur seite zieht?
 
Viele Grüße
 

TerraSol

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"kann" auch am steerig stab liegen... hast du diesen vielleicht mit ausgetauscht, vieleicht zu gasdruck?
 

oggy

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Der Steering - Stabilizer (Lenkungsdämpfer) ist bestimmt gemeint.
Eine falsche Montage kann da schon zu sowas führen.
 

TerraSol

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oggy schrieb:
Der Steering - Stabilizer (Lenkungsdämpfer) ist bestimmt gemeint.
Eine falsche Montage kann da schon zu sowas führen.
 
ups, genau, "steering" war gemeint, sorry, zu schnell geschrieben...
wenn dieser von oil zu gasdruck ausgetauscht wurde... gasdruck stabs drücken sehr gerne nach links...
 
cheers
 
 
engele

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Ne kein Gasdruckdämpfer.
 
 
 
Ray

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engele schrieb:
Hi zusammen,
 
hab mein Rubicon Express montiert. Herrlich. Bilder gibts noch.
Hab die Spur einstellen lassen. Auch mit den oberen einstellbaren Längslenkern hat es auf anhieb gleich geklappt.
Fahrwerk ist klasse zum fahren. Nicht so hart wie die Eibach Federn. Bin sehr zufrieden.
Das einzige ist das der Jeep minimal nach links zieht. Spur ist einwandfrei nach Datenblatt und alles in der toleranz.

Radversatz vorne -16mm hinten 0mm. Glaub da sollte man nochmal an den Panhardstab. Haben -16mm ausiwkrung das er mit den 35" Reifen etwas emfindlich ist und dadurch etwas zur seite zieht?
 
Viele Grüße
 

Immer wieder gern gelesen: "Hab die Spur einstellen lassen." und vom Händler an einer Starrachse nach Höherlegung auch ganz fix zu erledigen. Ist ja null Aufwand, bis auf die Rechnung schreiben. :rofl:
 
simplydynamic

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engele schrieb:



 
Ne kein Gasdruckdämpfer.
 
 
 
Unabhängig von der Fahrwerksvermessung sehe ich 2  nicht  TÜV konforme Dinge...... :ninja:
 

TerraSol

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super, engele wird bestimmt begeistert sein!
 
@ engele, hättetst kein bild posten dürfen... :judge:
 

dirkmuc

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TerraSol schrieb:
super, engele wird begeistert sein!
 
@ engele, hättetst kein bild posten dürfen... :judge:
Wieso das nicht? Lieber setzt man sich mit eventuellen Problemen im Vorfeld auseinander, oder nicht?

Bei den Problemen gehe ich auch auf 2 runter ;-)
 

TerraSol

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dirkmuc schrieb:
Wieso das nicht? Lieber setzt man sich mit eventuellen Problemen im Vorfeld auseinander, oder nicht?

Bei den Problemen gehe ich auch auf 2 runter ;-)
 
klar, ich "vermute" aber mal, er kennt sich soweit aus und es wird ihm nicht unbekannt sein...
 
... dann schreibt doch auch gleich worum es geht und nicht eins zwei drei wer hat den ball ... soll er jetzt raten was es sein sollte? :hmmm:
 
 
simplydynamic

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TerraSol schrieb:
 
klar, ich "vermute" aber mal, er kennt sich soweit aus und es wird ihm nicht unbekannt sein...
 
... dann schreibt doch auch gleich worum es geht und nicht eins zwei drei wer hat den ball ... soll er jetzt raten was es sein sollte? :hmmm:
 
 
Kennzeichen zu hoch (Oberkante Kennzeichen max 1200mm). StVZO §60
Reifenabdeckung 150mm über Mittelachse nicht gegeben und vermutlich auch der 30° Winkel nach vorne nicht.
 

 
Generell sollte man zumindest Bescheid wissen und dann ggf. die Ecken der Stoßstange im KFZ dabei haben.
Machen kann man ja viel und es wird auch viel eingetragen, aber man sollte zumindest Bescheid wissen.
 

dirkmuc

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TerraSol schrieb:
 
klar, ich "vermute" aber mal, er kennt sich soweit aus und es wird ihm nicht unbekannt sein...
 
... dann schreibt doch auch gleich worum es geht und nicht eins zwei drei wer hat den ball ... soll er jetzt raten was es sein sollte? :hmmm:
 
1. Radabdeckung durch den "Geräteträger" nicht gegeben
2. 315er Reifen auf Orginalfelge, so sieht es zumindest aus
3. Beim Kennzeichen bin ich mir nicht sicher, in der entsprechenden Verordnung steht nur eine Mindesthöhe, keine max Höhe. Das Kennzeichen muss am Fahrzeug befestigt sein, ob der Lampenrahmen zum Fahrzeug gehört ist sicher Tagesform abhängig.
 
Smarty99

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RickyRicardo schrieb:
 
Kennzeichen zu hoch (Oberkante Kennzeichen max 1200mm). StVZO §60
Reifenabdeckung 150mm über Mittelachse nicht gegeben und vermutlich auch der 30° Winkel nach vorne nicht.
 

 
Generell sollte man zumindest Bescheid wissen und dann ggf. die Ecken der Stoßstange im KFZ dabei haben.
Machen kann man ja viel und es wird auch viel eingetragen, aber man sollte zumindest Bescheid wissen.
die 1200mm galten nur für hinten nach Paragraph 60 StVZO. Den gibt es nicht mehr. Jetzt ist Paragraph 10 FZV einschlägig und für vorne ist nur die Mindesthöhe vorgeschrieben.

Die Beleuchtung ist unzulässiger Weise mit Schutzgittern verdeckt.
 

oggy

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Man hört doch mal auf jez, :dozingoff:
Echt, wie in der TÜV Kantine  :glasses:
 
simplydynamic

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Smarty99 schrieb:
die 1200mm galten nur für hinten nach Paragraph 60 StVZO. Den gibt es nicht mehr. Jetzt ist Paragraph 10 FZV einschlägig und für vorne ist nur die Mindesthöhe vorgeschrieben.

Die Beleuchtung ist unzulässiger Weise mit Schutzgittern verdeckt.
 
Ha, für vorne ist noch mehr vorgeschrieben. Aber das ist recht versteckt.......
Das ist die EWG RiLi, auf die in der FZV10 verwiesen wird.
 
 
 
 
 
 

  1. 2 . LAGE DER ANBRINGUNGSSTELLEN UND ANBRINGUNG DER KENNZEICHEN
    Die Anbringungsstellen sind so zu gestalten , daß sachgemäß angebrachte Kennzeichen folgende Merkmale aufweisen :
    2.1 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Längsachse
    Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeugs liegen .
    Der linke seitliche Rand des Kennzeichens darf nicht links von der senkrecht und parallel zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs verlaufenden Ebene durch den Punkt liegen , an dem der Fahrzeugquerschnitt , Breite über alles , die grösste Ausdehnung erreicht .
    2.2 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs
    Das Kennzeichen steht senkrecht oder fast senkrecht zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs .
    2.3 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Senkrechten
    Das Kennzeichen steht senkrecht ; Abweichungen bis zu 5 * sind zulässig . Soweit es auf Grund der Fahrzeugform erforderlich ist , kann das Kennzeichen jedoch auch gegenüber der Senkrechten geneigt sein , und zwar :
    2.3.1 . um höchstens 30 * , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn nicht mehr als 1,20 m beträgt .
    2.3.2 . um höchstens 15 * , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn mehr als 1,20 m beträgt .
    2.4 . Abstand des Kennzeichens von der Fahrbahn
    Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn beträgt mindestens 0,30 m ; der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20 m betragen . Kann diese Vorschrift in der Praxis nicht eingehalten werden , so darf der Abstand grösser sein als 1,20 m ; er muß dann aber so nahe an diesem Wert liegen , wie es nach der Bauart des Fahrzeugs möglich ist , und darf keinesfalls 2 m überschreiten .
    2.5 . Geometrische Sichtbedingungen
    Es muß möglich sein , das Kennzeichen in dem gesamten Raum zu erkennen , der von folgenden vier Ebenen begrenzt wird : zwei senkrechten Ebenen durch die beiden seitlichen Ränder des Kennzeichens , die mit der Längsmittelebene des Fahrzeugs einen Winkel von 30 * nach aussen bilden , einer Ebene durch den oberen Rand des Kennzeichens , die mit der waagerechten Ebene einen Winkel von 15 * nach oben bildet , und einer waagerechten Ebene durch den unteren Rand des Kennzeichens ( liegt jedoch der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,20 m über der Fahrbahn , so muß die letztgenannte Ebene mit der waagerechten Ebene einen Winkel von 15 * nach unten bilden ) .
    2.6 . Bestimmung des Abstands des Kennzeichens von der Fahrbahn
    Die unter 2.3 , 2.4 und 2.5 genannten Abstände werden am leeren Fahrzeug gemessen .
 
Smarty99

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Asche auf mein Haupt! Ich sollte sowas nicht schnell auf dem Handy recherchieren.
 
 
oggy schrieb:
Man hört doch mal auf jez, :dozingoff:
Echt, wie in der TÜV Kantine  :glasses:
 
Wieso? Ich möchte wenn ich am Fahrzeug etwas verändere es möglichst vorschriftskonform machen bzw. wissen wogegen ich verstoße und ob ich dies verantworten kann. Aber die Änderung des Busgeldkataloges kommt uns ja allen zu Gute. Solange der Spaß niemanden konkret gefährdet kostet es jetzt 50.- EUR und gibt keine Punkte mehr. Das Thema Unfall ist ein anderes.
 

dirkmuc

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Torino
oggy schrieb:
Man hört doch mal auf jez, :dozingoff:
Echt, wie in der TÜV Kantine  :glasses:
Zulassungsfragen sind doch höchst spannend.
 
simplydynamic

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Smarty99 schrieb:
Asche auf mein Haupt! Ich sollte sowas nicht schnell auf dem Handy recherchieren.
 
 
 
Wieso? Ich möchte wenn ich am Fahrzeug etwas verändere es möglichst vorschriftskonform machen bzw. wissen wogegen ich verstoße und ob ich dies verantworten kann. Aber die Änderung des Busgeldkataloges kommt uns ja allen zu Gute. Solange der Spaß niemanden konkret gefährdet kostet es jetzt 50.- EUR und gibt keine Punkte mehr. Das Thema Unfall ist ein anderes.
Ich mußte aber auch ganz tief ins www abtauchen bis ich das schriftlich hatte und nicht  nur einen Kommentar gelesen hatte.
 
Ich kommentiere sowas immer gerne.... genauso wie die gebrochene/defekte Bauteile.  Nicht als Nörgler, wie es doch scheinbar oft aussieht......
Aber jeder sollte wissen was er tut und  was ggf. die Bestimmungen, Folgen sind.
Dann kann er  selber entscheiden wie er darauf reagiert und damit umgeht.
Viele machen ja Sachen, weil der Andere es auch hat, oder weil der Händler es getüvt hat.
Heißt aber lange noch nicht, dass so auch alles konform ist und nicht später mal Ärger bedeutet.
Und das sollte jeder zumindest wissen. Ob er dann Risiko spielt, doch lieber die Bumper Ecken wieder dran macht oder die einfach im Wagen mitführt, kann er dann ja nach Lust und Laune machen. Aber  er weiß Bescheid und wird nicht plötzlich blass wenn Polizeikontrolle kommt oder er beim TÜV steht in 2 Jahren.
 
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