Anhängerkupplung

Diskutiere Anhängerkupplung im Grand Cherokee WJ, WG Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Servus zusammen! Ich habe eine gebrauchte Ahk für meinen wj bekommen, gestrahlt, neu lackiert, mit neuen Schrauben versehen. Jetzt stelle ich mir...
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Fleischi1982

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Servus zusammen!
Ich habe eine gebrauchte Ahk für meinen wj bekommen, gestrahlt, neu lackiert, mit neuen Schrauben versehen. Jetzt stelle ich mir beim Zusammenbau die Frage wo die zwei Verstärkungsplatten hin gehören?? (Unten im Bild auf der Palette liegend zu sehen) Vielleicht kann jemand helfen? Vielen Dank!003F1C8F-B529-442B-BCA1-5905FAF5D096.jpeg
 
MacDriver

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Moin,

hat der Verkäufer Dir die Montageanleitung nicht ausgehändigt? Ansonsten Typenschild ablesen und Anleitung beim Hersteller anfordern.
 

PfaelzerZJWJ

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Schraub sie mal dran mit den jeweils 2 Schrauben Richtung Achse und du wirst es selbst schon bemerken das sie bei den Hinteren 2 Löchern nicht aufliegt. Es gibt gebogene und es gibt AHK die brauchen Abstandhalter.
 
Fleischi1982

Fleischi1982

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Das Eintragungsthema hatte ich auch schon hin und her überlegt. Angeblich handelt es sich um eine originale Ahk, der Jeep ist kein Us Modell, die Anhängelasten sind eingetragen, also müsste eigentlich alles fein sein. Danke für die Rückmeldungen! Und Grüssle
 
wjrobby

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Nur mal so als kleine Randbemerkung..

Wenn im Zuge der Strahl und Lackierarbeiten das Typenschild nicht ausgenommen wurde, dann wird das mit dem Eintragen/Nachweisen der Zulässigkeit dieser AHK eher sportlich..

Gruß Robert.
 

PfaelzerZJWJ

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Wenn der Jeep kein US Model ist braucht er nix eintragen!
Das ist nicht ganz richtig. Ich meine das sogar du das hier gesagt hast mit dem Thema was eingetragen ist zählt. In der Regel steht eine Nummer der Vorhandenen AHK in den Papieren. Wird nun eine andere montiert, so muss die Alte entfernt werden. Bei mir hat der TÜV direkt in den Papieren die Alte AHK raus gestrichen. Selbst bei Deutschen Fahrzeugen muss eine nicht mehr montierte AHK ausgetragen werden. Ist zum glück aber mit den Passenden Unterlagen bzw fähigen Personen kein Thema
 

PfaelzerZJWJ

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Das Eintragungsthema hatte ich auch schon hin und her überlegt. Angeblich handelt es sich um eine originale Ahk, der Jeep ist kein Us Modell, die Anhängelasten sind eingetragen, also müsste eigentlich alles fein sein. Danke für die Rückmeldungen! Und Grüssle
Angeblich heißt nicht ist. Sollte auf der Kupplung und oder Rahmen eine passende Nummer drauf stehen, so hast du ein Stück Metall mit dem du nichts machen kannst.
 

Det65

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Jede in der EU gefertigte AHK hat ein E-Prüfzeichen die dann an dem Auto gefahren werden darf das in der Anbauanleitung steht, heute braucht man keine AHK mehr eintragen wenn das Auto eine EU Zulassung hat, anders sieht es bei genullten und Importen aus. Und beim WJ steht keine Nr. einer AHK in den Papieren, nur die Anhängelasten. Das Typenschild an der AHK muss natürlich vorhanden sein.
https://www.bussgeldrechner.org/anhaengerkupplung-eintragen.html
 
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guidolenz123

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Nur mal so als kleine Randbemerkung..

Wenn im Zuge der Strahl und Lackierarbeiten das Typenschild nicht ausgenommen wurde, dann wird das mit dem Eintragen/Nachweisen der Zulässigkeit dieser AHK eher sportlich..

Gruß Robert.
Dann hilft Aceton ein alter Lappen und die Nummern leuchten wieder.... guckst Du hier:
 
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raik

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Rostphobiker
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Wird nun eine andere montiert, so muss die Alte entfernt werden. Bei mir hat der TÜV direkt in den Papieren die Alte AHK raus gestrichen. Selbst bei Deutschen Fahrzeugen muss eine nicht mehr montierte AHK ausgetragen werden. Ist zum glück aber mit den Passenden Unterlagen bzw fähigen Personen kein Thema
Sorry, dass ist Sachstand von anno 1980. Aktuelle Anhängerkupplungen haben eine EG-Typgenehmigung, somit eine ABE. Teile mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis werden nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Deine Behauptung aus #4 ist somit auch falsch. Würde dieser Anhängerkupplung ein Teilegutachten beiliegen, dann müsste der Anbau und nur der Anbau von einer Prüforganisation abgenommen werden. Diese Abnahme wird dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Solche Anhängekupplungen muss man heutzutage aber schon suchen. Kein Mensch tut sich das mehr an, weil der Markt voll mit AHK mit ABE ist. Wie Robert richtig geschrieben hat, braucht es das Typenschild an der AHK. Ohne das ist sie nur noch Altmetall. Hat sie dieses Typenschild, dann kann sie einfach angebaut werden und gut ist. Eine Eintragung ist nicht erforderlich.

Die altmodischen Dinger von Guidolenz haben keine Typgenehmigung. Diese müssen eingetragen werden. Im Übrigen sind die aktuellen Typschilder meist nur Aufkleber. Da hilft kein Lappen und kein Aceton.

Hier z.b. von einer AHK des ZG. Eintragung nicht notwendig.

P1100906.JPG
 
Fleischi1982

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Hm na ja. Auf dem Kugelkopf ist eine Nummer und ein Aufkleber mit Stützlast. Aber die bezieht sich auf den Kugelkopf. Auf dem Rest der Kupplung ist nichts. Vor dem Strahlen schon nicht. Habe mir die Kupplung bei einem Verwerter gekauft der fast ausschließlich Jeep schlachtet und weil man bei der den Kugelkopf bei einer Höherlegung runter setzen kann. Jetzt gerade zweifle ich aber ob ich trotz der Investitionen (Schrauben, strahlen, lackieren, Transport) nicht doch eine für nen Hunni bei kaufen soll und die Steckdose um montieren und gut is... 🧐
 

PfaelzerZJWJ

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Hm na ja. Auf dem Kugelkopf ist eine Nummer und ein Aufkleber mit Stützlast. Aber die bezieht sich auf den Kugelkopf. Auf dem Rest der Kupplung ist nichts. Vor dem Strahlen schon nicht. Habe mir die Kupplung bei einem Verwerter gekauft der fast ausschließlich Jeep schlachtet und weil man bei der den Kugelkopf bei einer Höherlegung runter setzen kann. Jetzt gerade zweifle ich aber ob ich trotz der Investitionen (Schrauben, strahlen, lackieren, Transport) nicht doch eine für nen Hunni bei kaufen soll und die Steckdose um montieren und gut is... 🧐
Ohne Irgendwelche Nummer hast du schlechte Karten
 

PfaelzerZJWJ

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Sorry, dass ist Sachstand von anno 1980. Aktuelle Anhängerkupplungen haben eine EG-Typgenehmigung, somit eine ABE. Teile mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis werden nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Deine Behauptung aus #4 ist somit auch falsch. Würde dieser Anhängerkupplung ein Teilegutachten beiliegen, dann müsste der Anbau und nur der Anbau von einer Prüforganisation abgenommen werden. Diese Abnahme wird dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Solche Anhängekupplungen muss man heutzutage aber schon suchen. Kein Mensch tut sich das mehr an, weil der Markt voll mit AHK mit ABE ist. Wie Robert richtig geschrieben hat, braucht es das Typenschild an der AHK. Ohne das ist sie nur noch Altmetall. Hat sie dieses Typenschild, dann kann sie einfach angebaut werden und gut ist. Eine Eintragung ist nicht erforderlich.

Die altmodischen Dinger von Guidolenz haben keine Typgenehmigung. Diese müssen eingetragen werden. Im Übrigen sind die aktuellen Typschilder meist nur Aufkleber. Da hilft kein Lappen und kein Aceton.

Hier z.b. von einer AHK des ZG. Eintragung nicht notwendig.

Anhang anzeigen 61047

Die Behauptung ist jetzt genau 6 Tage alt. Und wenn Sein ein Typschild hat, so braucht er auch die nötigen Unterlagen der AHK.
Ich habe auch eine HAK AHK wie die vom Bild an meinem WJ dran und in den Papieren steht, das diese immer mitgeführt werden müssen. Da ich aber schon eine AHK eingetragen habe, muss diese alte Ausgetragen werden und durch die NEUE ersetzt werden. Ohne Papiere ist sie wie oben schon erwähnt auch nichts wert bzw ohne einem Typschild schon 2 mal nicht.
 

Det65

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Hast du die Kupplung aus Issum vom Verwerter?? Diese Kupplungen kommen aus England, hatte ich unter zwei Rechtslenker gesehen.
 
raik

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Die Behauptung ist jetzt genau 6 Tage alt. Und wenn Sein ein Typschild hat, so braucht er auch die nötigen Unterlagen der AHK.
Ich habe auch eine HAK AHK wie die vom Bild an meinem WJ dran und in den Papieren steht, das diese immer mitgeführt werden müssen. Da ich aber schon eine AHK eingetragen habe, muss diese alte Ausgetragen werden und durch die NEUE ersetzt werden. Ohne Papiere ist sie wie oben schon erwähnt auch nichts wert bzw ohne einem Typschild schon 2 mal nicht.
Nimms mir nicht übel, aber wenn ich an deinen katastrophalen Wissensstand bzgl. Anhängelasten aus deinem anderen Thread denke, dann bist du sicher nicht der welcher hier Hinweise geben sollte. Das ist Unsinn was du schreibst. Eine AHK muss nicht ausgetragen werden, eine AHK mit EG-Typgenehmigung NIEMALS eingetragen werden. Du kennst nicht den Unterschied zwischen ABE, Typgenehmigung oder Teilegutachten, noch wo was in die Fahrzeugpapiere gehört. Du hattest keine Anhängelasten eingetragen, ganz andere Baustelle. Lass mal lieber sein.
 
Fleischi1982

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Hast du die Kupplung aus Issum vom Verwerter?? Diese Kupplungen kommen aus England, hatte ich unter zwei Rechtslenker gesehen.
Ja genau. Hatte auch schon überlegt, die sieht aus wie eine Witters Tow bar aus England...
 

PfaelzerZJWJ

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Nimms mir nicht übel, aber wenn ich an deinen katastrophalen Wissensstand bzgl. Anhängelasten aus deinem anderen Thread denke, dann bist du sicher nicht der welcher hier Hinweise geben sollte. Das ist Unsinn was du schreibst. Eine AHK muss nicht ausgetragen werden, eine AHK mit EG-Typgenehmigung NIEMALS eingetragen werden. Du kennst nicht den Unterschied zwischen ABE, Typgenehmigung oder Teilegutachten, noch wo was in die Fahrzeugpapiere gehört. Du hattest keine Anhängelasten eingetragen, ganz andere Baustelle. Lass mal lieber sein.
Weist wenn ich ja ach so wenig Ahnung habe dann frage ich mich wieso meine HAK Anhängerkupplung mit allen Parametern trotz EG Typgenehmigung in die Papiere eingetragen worden ist wenn sie ja wie du sagst NIEMALS eingetragen werden muss. Des weiteren darf eine nicht montierte Anhängerkupplung auch nicht mehr in den Papieren stehen. Außer mein Tüv und die Zulassungsstelle haben hier keine Ahnung. Denke aber eher das was du sagst ist auch ein Katastrophaler Wissensstand den ich hatte eine Anhängelast eingetragen
 

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